Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni: Hans Herbert von Arnim – BVerfG will Auskunft zu Mollath – Fragen zur Menschenwürde

24.06.2013

Ein Inventar der Bundesrepublik mit Kois im Garten: Die SZ besucht den Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. Außerdem in der Presseschau: Kroatien will Änderungen am Europäischen Haftbefehl, das Verfassungsgericht verlangt Auskunft im Mollath-Fall, Rechtswissenschaftler diskutieren über Menschenwürde und Bremer Bürger freuen sich über verärgerte Polizisten.

Hans Herbert von Arnim: Die SZ (Detlef Esslinger) porträtiert den Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in einer Reportage auf der "Seite Drei". Arnim ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und gilt als scharfer Parteienkritiker. Er hat zahlreiche populäre Sachbücher veröffentlicht, zuletzt "Die Selbstbediener - Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen." Mit teilweise überzogenen Formulierungen und einer einseitigen Sichtweise sei Arnim jedoch auch oft auf Kritik gestoßen.

Der Spiegel meldet knapp, dass Arnim in dem Buch der bayerischen Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) vorwirft, zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes und des Bundesverfassungsgerichts in der Öffentlichkeit falsch wiederzugeben. Beide Gerichte hätten die bayerische Praxis, Aufwendungen von Abgeordneten pauschal zu erstatten, nicht für zulässig erklärt, sondern die Frage offen gelassen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Europäischer Haftbefehl: Kurz vor dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli, will das Land den Europäischen Haftbefehl für kroatische Staatsbürger auf Verbrechen beschränken, die nach 2002 begangen wurden. Das berichtet die Samstags-FAZ (Karl-Peter Schwarz). Das Gesetz werde von kroatischen Medien als "Lex Perković" kritisiert, es solle offenbar verhindern, dass der ehemalige Geheimdienstoffizier Josip Perković nach Deutschland ausgeliefert werden muss. Perković wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Agenten 1983 im bayerischen Wolfratshausen einen Exil-Kroaten ermordet zu haben, der das Tito-Regime kritisiert hatte.

Google-Reaktion auf Leistungsschutzrecht: Google News reagiert auf das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse, das zum 1. August in Kraft tritt. Wie internet-law.de (Thomas Stadler) berichtet, will Google nur noch Inhalte von Verlagen veröffentlichen, die zuvor eine ausdrückliche Freigabe erteilt haben. Damit wolle Google Rechtsunsicherheit vermeiden – derzeit ist umstritten, inwiefern das Leistungsschutzrecht über die bisherigen urheberrechtlichen Regelungen hinaus geht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni: Hans Herbert von Arnim – BVerfG will Auskunft zu Mollath – Fragen zur Menschenwürde . In: Legal Tribune Online, 24.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8992/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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