Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2014: StA bei Finanzbehörden – Ordnungsrufe gegen NPD – Die Deutsche Bank und das Kirch-Erbe

24.01.2014

Recht in der Welt

EGMR – Beschwerde gegen GCHQ: Die FAZ (Constanze Kurz) berichtet in ihrem Feuilleton über eine von der Autorin und Bürgerrechtsgruppen im vergangenen Jahr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegte Beschwerde gegen die Abhörpraktiken des "gar nicht so kleinen Bruders" der NSA, dem britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ). Das Gericht habe nun die Dringlichkeit der Angelegenheit erkannt und die britische Regierung zu einer zeitnahen Stellungnahme aufgefordert. Beschwerdemöglichkeiten innerhalb des "normalen Rechtsweges" Großbritanniens gegen die Aktivitäten des Dienstes, dessen Vorläufer im 2. Weltkrieg deutsche Enigma-Chiffriermaschinen entschlüsselten, bestünden nicht.

Rumänien – Korruption: Anitta M. Hipper (verfassungsblog.de) berichtet über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Rumäniens, in der zahlreiche, erst im Dezember verabschiedete Gesetzesänderungen als verfassungswidrig verworfen wurden. Die beanstandeten Änderungen betrafen eine weitgehende Immunität von Abgeordneten und dem Präsidenten gegenüber Ermittlungen der nationalen Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft.

Marokko – Vergewaltigung: Das marokkanische Parlament hat die Streichung eines Strafrechtsparagraphen beschlossen, der die Straffreiheit eines Vergewaltigers ermöglichte, wenn der sich nach der Tat bereit erklärte, das Opfer zu heiraten. Nach dem Bericht der FAZ (Leo Wieland) geht die Reform auf Bemühungen des Königs des Landes zurück, der beabsichtige "sukzessive die Rechte der Frauen zu stärken."

Indien – Vergewaltigung: Die taz (Sascha Zastiral) berichtet über einen neuen drastischen Fall sexueller Gewalt in Indien. Eine junge Frau, die sich durch eine nicht standesgemäße Beziehung zu einem Mann strafbar gemacht hatte, sei, nachdem ihre Familie die verhängte Geldstrafe für das Vergehen nicht bezahlen habe können, durch mindestens zehn Mitglieder eines Dorfrates vergewaltigt worden.

USA – Todesstrafe: In Texas/USA ist am Mittwochabend ein Mexikaner hingerichtet worden. Der Mann sei niemals über sein in der Wiener Konsularrechtskonvention verbrieftes Recht, konsularischen Beistand zu erbitten, aufgeklärt worden, schreibt die taz (Bernd Pickert) und informiert über eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag/Niederlande von 2004, der die USA wegen dieser Praxis dazu verurteilte, betroffene Fälle neu aufzurollen. 2008 entschied der Oberste Gerichtshof des Landes jedoch, dass es kein nationales Gesetz gäbe, diese internationale Verpflichtung umzusetzen. In einem Kommentar kritisiert Bernd Pickert (taz) dies als "Recht des Stärkeren".

Sonstiges

Humanitäres Völkerrecht: Claus Kreß (FAZ) beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für die "Staat und Recht"-Seite des Blattes mit dem "Dilemma" des humanitären Völkerrechts. Dies habe zur Kenntnis zu nehmen, "dass sich der völkerrechtlich erlaubte Verteidigungskrieg typischerweise nicht gewinnen ließe, wenn der Kampf im Einklang mit dem menschenrechtlichen Ideal geführt" werde. Noch mehr gelte dies für Bürgerkriege, die viele neue diskussionswürdige Fragen für "die neue Generation des Kriegsvölkerrechtsrechts" aufwerfen würden.

Lobby-Kanzleien: Einen Blick auf das umstrittene Wirken sogenannter Lobby-Kanzleien auf europäischer und nationaler Ebene wirft lto.de (Claudia Kornmeier) und lässt hierzu Protagonisten, Berufsrechtler und Kritiker zu Wort kommen. Bereits die Definition des Tätigkeitsbereiches einer solchen Kanzlei sei undeutlich, gemeinhin werde aber die Beratung eines Unternehmens nicht nur in rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen und vor allem politischen Fragen hierunter verstanden. Ob der kontroversen Praxis des Gesetzgebungsoutsourcings an deutsche Kanzleien durch die Einrichtung eines Lobby-Registers wirksam begegnet werden könne, sei ebenfalls fraglich, weil hierdurch das Vertraulichkeitsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt belastet werden könne.

Das Letzte zum Schluss

Eiltempo: Von wegen langsame, unflexible Beamte: Als ein bosnisches Paar in Bremen die standesamtliche Aufforderung einer "Anmeldung zur Eheschließung" offensichtlich falsch verstanden hatte und zum Termin in feierlicher Kleidung und mit Festgesellschaft erschien, handelte ein bremischer Standesbeamter ganz entgegen der üblichen Regularien. Er besorgte eine noch fehlende Bescheinigung des Oberlandesgerichts und zog die Hochzeit vor. Über die "Spontan-Eheschließung" berichtet die FAZ (Robert von Lucius).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2014: StA bei Finanzbehörden – Ordnungsrufe gegen NPD – Die Deutsche Bank und das Kirch-Erbe . In: Legal Tribune Online, 24.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10767/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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