Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2014: StA bei Finanzbehörden – Ordnungsrufe gegen NPD – Die Deutsche Bank und das Kirch-Erbe

24.01.2014

Justiz

EuGH zu Spielekonsolen: Der Hersteller einer Spielkonsole darf seine Geräte mit technischen Abwehrmaßnahmen gegen illegale Kopien ausrüsten, aber nicht generell den Gebrauch unabhängiger Software unterbinden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Die taz (Christian Rath) berichtet.

BGH zu Anwalts-Zweitberuf: Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl (rechthaber.com) informiert über eine Entscheidung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom November, nach der eine Zweittätigkeit als Headhunter mit den anwaltlichen Berufspflichten vereinbar ist.

LVerfG M-V - Organklage: Ein der NPD-Fraktion im mecklenburgischen Landesparlament erteilter, nachträglicher Ordnungsruf wegen provokanten Verhaltens während eines Gedenkens an die Opfer des NSU ist nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zurecht ergangen. Das Gericht wies eine Organklage des Abgeordneten Stefan Köster ab, schreibt taz.de (Christian Rath). In weiteren Entscheidungen sah das Gericht das parlamentarische Mitwirkungsrecht und das parlamentarische Fragerecht von NPD-Abgeordneten verletzt, meldet lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Münchner Oberlandesgericht wurde am gestrigen Donnerstag Jürgen Böhnhardt, der Vater einer der beiden toten mutmaßlichen Haupttäter vernommen. Der Bericht von zeit.de (Tom Sundermann) zeichnet das Bild eines Mannes, der dem Leben seines Sohnes fremd, aber auch hilflos gegenüberstand. FR-online.de (Stefan Geiger) fasst Fragen zum Polizistenmord von Heilbronn zusammen. Obwohl an der Täterschaft des NSU kein vernünftiger Zweifel bestehen könne, sei nach wie offen, warum nach dem Anschlag auf die Polizisten keine weitere Mordtat folgte.

OLG München – Deutsche Bank: Vor dem fünften Senat* des Oberlandesgerichts München wird derzeit über die  Höhe des den Erben Leo Kirchs durch die Deutsche Bank zu leistenden Schadensersatzes verhandelt. In einem ausführlichen Bericht beschreibt die Welt (Sebastian Jost), dass die Vertreter des Geldhauses ihre Hoffnungen mittlerweile eher in einer Revision beim Bundesgerichtshof sähen und sich auf die laufenden Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Prozessbetruges, von denen auch der aktuelle Co-Chef Jürgen Fitschen betroffen ist, konzentrierten.

OLG Stuttgart zu Allianz-Klauseln: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Klauseln der Allianz zur Kostenüberschussbeteiligung bei Riester-Verträgen für intransparent und damit unwirksam erklärt. Einem durchschnittlich aufmerksamen und sorgfältigem Kunden könne nach Ansicht des Gerichts nicht auffallen, dass er von der Überschussbeteiligung praktisch ausgeschlossen sei, schreibt die FAZ (Philipp Krohn).

OLG Frankfurt zu Terrorismus: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Deutsch-Türken unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der "gescheiterte Dschihad-Reisende" hatte sich im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ausbilden lassen und von dort Anschläge in Deutschland angedroht, schreibt die SZ (Frederik Obermaier).

LG Freiburg zu Schleichwerbung: In einem Urteil vom November entschied das Landgericht Freiburg, dass ein Unternehmen für private Facebook-Postings eines Mitarbeiters wegen wettbewerbswidriger Werbung haftbar gemacht werden kann. Fachanwalt Ingo Jung analysiert für lto.de die Entscheidung, empfiehlt die Erstellung sogenannter Social Media Guidelines und untersucht, unter welchen Voraussetzungen betroffene Unternehmen Mitarbeiter in Regress nehmen können.

LG München I – BayernLB: Ab dem kommenden Montag müssen sich sieben ehemalige Vorstände der BayernLB vor dem Landgericht München I wegen Untreue und Bestechung im Zusammenhang des Kaufs der österreichischen Hypo Alpe Adria-Bank verantworten. Die FAZ (Henning Peitsmeier/Joachim Jahn) fasst in ihrem "Unternehmens"-Teil Vorgeschichte und Vorwürfe zusammen, stellt einige der Angeklagten vor und prognostiziert ein "Mammutverfahren", bei dem ein schnelles Ende nicht abzusehen sei.

StA München – Korruption: Nach Darstellung der SZ (Klaus Ott/Tasos Telloglou) prüft die Münchner Staatsanwaltschaft derzeit Korruptions-Vorwürfe gegen das Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann im Zusammenhang eines griechischen Rüstungsgeschäfts. Zu diesem Zweck sollen demnächst auch Erkenntnisse griechischer Ermittler zu Rate gezogen werden, die internationale Kooperation bei der Korruptionsbekämpfung habe sich in den vergangenen Jahren verbessert.

* Anm. d. Red: Am 27.1.2014 wurde an dieser Stelle eine Korrektur vorgenommen. Den Senat hatten wir fälschlicherweise als Zivilkammer bezeichnet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2014: StA bei Finanzbehörden – Ordnungsrufe gegen NPD – Die Deutsche Bank und das Kirch-Erbe . In: Legal Tribune Online, 24.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10767/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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