Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2013: Begnadigung in Dubai - Verteidigungsminister gegen die Presse - Nächste Runde im Suhrkamp-Streit

23.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Geheimgericht: Die SZ (Andreas Zielcke) stellt in ihrem Feuilleton den Foreign Intelligence Surveillance Court der USA vor. Das geheim tagende Gericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Telekommunikationsüberwachungen durch die NSA und andere amerikanische Geheimdienste, seine Existenz war durch die Enthüllungen Edward Snowdens bekannt geworden. Der längere Beitrag vergleicht den 1978 eingerichteten Spruchkörper, "eine mit Anti-Rechtsschutzmittel geölte Lizenzerteilungsmaschine" mit historischen und aktuellen Geheimgerichten und berichtet über Vorschläge amerikanischer Politiker, die Berufung von Richtern zukünftig von der Zustimmung des Senats abhängig zu machen.

Großbritannien – PorNo: In Großbritannien sollen nach dem Willen des Premierministers David Cameron durch eine Reihe von Maßnahmen der Zugang zu Online-Pornographie beschränkt werden. Wie die FAZ (Jochen Buchsteiner) schreibt, sollten etwa Provider dazu bewegt werden, "familienfreundliche Filter" zu verwenden, in den Worten Camerons hätten die Anbieter hierzu eine "moralische Pflicht." Ziel sei es nicht nur, Kindesmissbrauch zurückzudrängen, sondern auch "extreme Pornographie" unter Erwachsenen. Netzpolitik.org (Nicolas Fennen) schreibt, dass "Jugendliche sehr schnell Wege finden werden, solche Filter zu umgehen."

Sonstiges

Ahndung von NS-Verbrechen: Das Simon Wiesenthal Center (WSC) startet eine Plakat-Kampagne zur Aufspürung noch lebender NS-Verbrecher. Wie die taz (Pascal Beucker) schreibt, erhoffe sich die Menschenrechtsorganisation durch den "historischen Präzendenzfall" des vom Landgericht München entschiedenen Demjanuk-Falls Verurteilungen bisher straffrei gebliebener NS-Verbrecher. Angesichts deren hohen Alters dürfte es sich realistischerweise um die letzte Fahndungsaktion handeln. Das WSC bedaure, dass die Bundesregierung bislang keine Unterstützung für das Projekt zugesagt habe.

Compliance und Sport-Sponsoring: Die für viele Unternehmen verbindlichen Bestimmungen zur sogenannten Compliance können in Zukunft Konsequenzen die für von diesen Unternehmen gesponserten Sportvereine haben. Wie das Handelsblatt (Heike Anger) schreibt, stehe zu erwarten, dass etwa die umfangreichen Kataloge an Verhaltensvorschriften, die Automobilhersteller ihren Zulieferern diktierten, Entsprechungen in Sponsoringverträgen finden würden. Angesichts der Ermittlungen gegen Uli Hoeneß stellte sich z.B. für die Konzerne Audi und Adidas, beide Anteilseigner der FC Bayern München AG, die Frage, inwiefern der Aufsichtsratschef zu halten sei, auch wenn er auf eine Bewährungsstrafe hoffen könne.

Steuerhinterziehung: Den Tatbestand und speziell die Strafdrohung der Steuerhinterziehung beleuchtet Rechtsanwalt Karsten Randt in einem Gastbeitrag für den Geldanlagen-Teil der FAZ. Auch wenn "in der Praxis oder in den Medien" vielfach der Eindruck entstehe, dass eine BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2008 eine Haftstrafe ohne Bewährung für eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe festgelegt habe, sei die festzusetzende Strafe immer noch das "Ergebnis einer Gesamtabwägung." So würden Manipulationen durch Scheinfirmen strafschärfend wirken, ein frühzeitiges Geständnis dagegen strafmildernd. Dies sei zu begrüßen. Denn auch bei fehlgeschlagenen Selbstanzeigen wolle der Betroffene den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit betreten.

Das Letzte zum Schluss

Hitzefrei: Trotz tropischer Temperaturen sollten sich Arbeitnehmer nicht darauf vorbereiten, demnächst hitzefrei zu bekommen. Wie Anwalt Heiko Müller im Fachblog arbeit-familie.de schreibt, folge aus § 618 BGB zwar eine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben geschützt werden. Auch bestimme eine Regelung im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung, dass in betrieblich genutzten Räumen eine zuträgliche Raumtemperatur zu herrschen habe. Ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf "hitzefrei" ab einer bestimmten Temperatur folge hieraus jedoch nicht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2013: Begnadigung in Dubai - Verteidigungsminister gegen die Presse - Nächste Runde im Suhrkamp-Streit . In: Legal Tribune Online, 23.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9192/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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