Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2013: Begnadigung in Dubai - Verteidigungsminister gegen die Presse - Nächste Runde im Suhrkamp-Streit

23.07.2013

Weitere Themen - Justiz

EuGH zu Kadi II: Matthias Kottmann (verfassungsblog.de) würdigt die "Kadi II"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von vergangener Woche. Das Urteil warte mit zwei Innovationen auf. Zum einen führe das Gericht eine nach der bisherigen Verfahrensordnung nicht vorgesehene Möglichkeit eines in-camera-Verfahrens ein. Bei unabdingbarer Geheimhaltungsnotwendigkeit bestimmter Informationen müssten diese aber immer noch vom Gericht eingesehen werden können. Zum anderen sei eine Verschiebung von der Kontrolle von Verfahrensrechten hin zu einer materiellen Überprüfung der streitgegenständlichen Vorwürfe auszumachen. Auch diese Abweichung der "bislang kompromisslosen Linie" des EuGH bedeute aber keine Verkürzung der Rechte Betroffener. Vielmehr beweise sich das Gericht als bedeutender "Akteur in der Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Sicherheit."

BVerfG zu behindertengerechten Parkplätzen: Die taz-Nord (Esther Geisslinger) berichtet über die bislang erfolglosen Bemühungen einer Rollstuhlfahrerin, wegen eines auf einem Behindertenparkplatz erlittenen Unfalls ein Schmerzensgeld zu erstreiten. Die Frau war beim Umsteigen in ihren Rollstuhl verunglückt, mutmaßlich wegen des verwendeten Kopfsteinpflasters. Nachdem das Oberlandesgericht Schleswig Anfang Juni die eingelegte Berufung zurückgewiesen hatte, erhoffe der Rechtsbeistand der Klägerin, Oliver Tolmein, nun ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Denn obwohl gesetzliche Bestimmungen Breite, Länge und Gefälle von Behindertenparkplätzen festlegen, träfen sie keine Aussage über den zu verwendenden Belag.

BFH zum Vorsteuerabzug: Gastautor Marko Wieczorek (Handelsblatt) berichtet im "Steuerthema der Woche" über eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs, nach der die Umsatzsteuer aus einer Anwaltsrechnung zur Strafverteidigung eines Unternehmers nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Leistungen der Strafverteidiger hätten in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Beschuldigten, gegen die wegen des Vorwurfs der Auftrags-Akquise unter Einsatz von Bestechungsgeldern ermittelt worden sei, gestanden.

BMVg ./. WAZ: Wie netzpolitik.org (Nicolas Fennen) schreibt, hat das Bundesministerium der Verteidigung zu Beginn dieses Monats die Funke Mediengruppe wegen der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente vor dem Landgericht Köln verklagt. Im vergangenen November veröffentlichte die WAZ Rechercheredaktion die sogenannten Afghanistanpapiere, mehrere Tausend Seiten Berichte an den Verteidigungsausschuss des Bundestages. Als Kläger begehre das Ministerium nach einer erfolglosen Abmahnung nun die Löschung der Unterlagen wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht. Auch lto.de berichtet.

OLG Düsseldorf zu Ortstermin: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird seit einem Jahr gegen einen aus Marokko stammenden Mann wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung verhandelt. Das Gericht könnte dabei nach Darstellung der SZ (Annette Ramelsberger) demnächst zu einem Ortstermin in Mauretanien aufbrechen. Dort befinde sich ein mutmaßlicher Vertrauter Osama bin Ladens, der den Angeklagten zur Verübung von Terroranschlägen auserkoren habe. Die Behörden des Wüstenstaates seien zu einer Vernehmung des Mannes, der 2011 aus Pakistan ausgewiesen wurde, bereit.

LG Frankfurt zu Suhrkamp: Nächste Runde im Gesellschafter-Streit beim Suhrkamp-Verlag. Wie die FAZ (Felicitas von Lovenberg) in ihrem Feuilleton berichtet, hat das Landgericht Frankfurt einem Antrag des Minderheitsgesellschafters Hans Barlach auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung stattgegeben. Die Mehrheitsgesellschafterin werde durch den Beschluss verpflichtet, ihre Gewinnforderung der Jahre 2010 und 2011 zu stunden, bis das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat.

Geheimnis: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien führt eine Liste indizierter Medien, von der nur ein Teil öffentlich einsehbar ist. Der übrige bleibt auch nach einem kürzlich vom Verwaltungsgericht Köln gefällten Urteil geheim. lto.de (Constantin van Lijnden) stellt die Rechtslage vor und lässt hierbei den Kläger, einen Rechtsanwalt, sowie den Prozessbevollmächtigten der Bundesprüfstelle zu Wort kommen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2013: Begnadigung in Dubai - Verteidigungsminister gegen die Presse - Nächste Runde im Suhrkamp-Streit . In: Legal Tribune Online, 23.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9192/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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