Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2015: BGH zu Sex­fotos / Inter­net­verbot als Bewäh­rungs­auflage / Sperre für Blatter und Pla­tini

22.12.2015

Recht in der Welt

Fifa-Ethikkommission zu Blatter/Platini: Die Ethikkommission des Fußball-Weltverbands Fifa hat den derzeitigen Fifa-Chef Joseph Blatter und Uefa-Präsident Michel Platini wegen des Skandals um ihren Zwei-Millionen-Deal im Jahre 2011 für acht Jahre gesperrt und Geldstrafen verhängt, berichtet unter anderem die FAZ (Michael Ashelm). Zwar sei der Bestechungsvorwurf nicht belegt, die Annahme und Gewährung von Geschenken und Vorteilen jedoch unrechtmäßig und ein Treuepflichtverstoß gewesen. Blatter kündigte an, die Entscheidung nicht hinzunehmen und das Fifa-Berufungskomitee, den Internationalen Sportgerichtshof und gegebenenfalls die Schweizer Gerichte zu bemühen.

In einem Kommentar vermutet Claudio Catuogno (SZ), dass Blatter noch mehr zu befürchten hat als die Fifa-Sanktionen, weil auch von staatlicher Seite Ermittlungen zu den vielen Ungereimtheiten laufen. Christian Bommarius (BerlZ) sieht im Fall Blatter Ähnlichkeiten zur Verurteilung des Chigagoer Unterwelt-Bosses Al Capone in den 20er Jahren – insbesondere hätten beide geglaubt, sie würden gewissermaßen über dem Recht stehen.

Ruanda-Tribunal: Zum Ende des Ruanda-Tribunals zeichnet Richter Eike Fesefeldt auf lto.de die Geschichte des Gerichts nach und beschreibt die wichtigsten Verurteilungen. Auch wenn am 14. Dezember der letzte Fall abgeschlossen wurde, sei die Aufarbeitung des Völkermords noch lange nicht beendet.

Burkina-Faso – Internationaler Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten: Weil er unter dem Verdacht steht, an der Ermordung seines Amtsvorgängers beteiligt gewesen zu sein, wurde gegen den früheren Präsidenten Burkina-Fasos Blaise Compaoré von einem Militärgericht ein internationaler Haftbefehl erlassen. Compaoré lebt im Exil in der Elfenbeinküste, seit er 2014 nach Protesten als Präsident zurückgetreten ist. Mehrere Mitglieder der früheren Präsidentengarde sind bereits verhaftet worden, meldet zeit.de.

Indien – Vergewaltigung: Der oberste Gerichtshof Indiens hat eine Petition abgelehnt, mit der die Haftentlassung eines jungen Mannes verhindert werden sollte. Weil er an der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau beteiligt gewesen war, war der inzwischen 20-Jährige zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Da dies die Höchststrafe für Minderjährige sei, gebe es keinen Grund für eine längere Inhaftierung, entschied das Gericht nun. Dies berichtet spiegel.de.

Großbritannien – Strafreduzierung für Banker: Ein Berufungsgericht in London hat die Strafe des Bankers Tom Hayes von 14 auf elf Jahre Gefängnis gesenkt. Er war im August wegen achtfachen Betruges im Zusammenhang mit manipulierten Zinsen verurteilt worden. Wegen mildernder Umstände, unter anderem einem diagnostizierten leichten Asperber-Syndrom, wurde die Strafe nun reduziert, meldet ntv.de.

Slowenien – geschlechtsneutrale Ehe: Ausführlich berichtet nun auch die SZ (Nadja Pantel) über das Referendum, mit dem die slowenischen Wähler am Sonntag gegen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt haben. In einem Kommentar meint Cathrin Kahlweit (SZ) dazu, dass dies einen grundsätzlichen Rückschritt in der Liberalität Sloweniens bedeute.

Sonstiges

Kaleck-Buch: In der FAZ bespricht Rechtsprofessor Christian Hillgruber das neue Buch des Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck "Mit Recht gegen die Macht. Unser weltweiter Kampf für die Menschenrechte". Er bezeichnet den Autor in diesem Zusammenhang als "Kämpfer für die gute Sache", bei dem "Person, politische Position und Beruf zu einer Einheit verschmolzen" seien. Dabei kritisiert er, Kalecks Gerechtigkeitsbegriff sei zu sehr davon abhängig, wessen Sache er diene.

Das Letzte zum Schluss

Keine guten Vorbilder: Als eine Mutter ihre 12-jährige Tochter in Essen von der Polizeiwache abholen sollte, weil diese beim Diebstahl erwischt worden war, stellte sich heraus: Die Mutter war selbst wegen Diebstahls zur Festnahme ausgeschrieben. Da sie in die Justizvollzugsanstalt verbracht werden musste und als Abhol-Person ausfiel, wurde die Großmutter benachrichtigt. Doch bei der Prüfung ihrer Personalien kam heraus, dass auch diese von drei verschiedenen Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsfahndung wegen Diebstahlsermittlungen ausgeschrieben war. Da in diesem Fall die Sache mit der Angabe der Wohnadresse erledigt war, durften Großmutter und Enkelin die Wache jedoch zusammen verlassen. Dies berichtet justillon.de (Andreas Stephan).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2015: BGH zu Sexfotos / Internetverbot als Bewährungsauflage / Sperre für Blatter und Platini . In: Legal Tribune Online, 22.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17942/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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