Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2015: BGH zu Sex­fotos / Inter­net­verbot als Bewäh­rungs­auflage / Sperre für Blatter und Pla­tini

22.12.2015

Justiz

OLG Hamm zu Fußballfan-Strafe: Wenn gegen einen Fußballverein durch den Deutschen Fußballbund eine Verbandsstrafe verhängt wird, kann der Verein sich diese nicht von einem Zuschauer erstatten lassen – auch nicht, wenn dessen Fehlverhalten die Strafe begründet hat. Im konkreten Fall musste der 1. FC Köln unter anderem deshalb eine Strafe von 50.000 Euro zahlen, weil ein Fan im Stadion einen Böller geworfen hatte. Da jedoch die Strafregelungen des DFB zu komplex für das Verständnis der durchschnittlichen Zuschauer seien, fehle es am notwendigen Zurechnungszusammenhang zwischen dem Böllerwurf und der Strafe, wie lto.de berichtet.

OLG Hamm zu Internetverbot als Bewährungsauflage: Die Bewährungsauflage, keinen Internetanschluss vorzuhalten oder zu nutzen, kann rechtmäßig sein, entschied nun das OLG Hamm nach einem Bericht von lto.de. Im Falle eines wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften Verurteilten sei der Ausschluss vom Internet auch unter Beachtung der Grundrechte verhältnismäßig, weil dadurch erneuter Straffälligkeit vorgebeugt und Informationen aus anderen Quellen bezogen werden könnten. Lediglich zu bestimmten Schulungszwecken müsse die Nutzung gestattet werden.

LG Kiel zu Frauenmorden: Wegen der Ermordung einer 57-jährigen Hofbesitzerin und deren Mutter hat das Landgericht Kiel einen 29-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt, berichtet spiegel.de. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte die Frauen nach einem Streit um Geld für einen Pkw tötete und die Leichen verbrannte, weshalb er zur Verdeckung einer Straftat und heimtückisch gehandelt habe. Die Verteidigung kündigte Revision an.

SG Chemnitz – Schwerbehinderung bei Pfarrern: Schwerbehinderte Beschäftige haben Ansprüche auf bestimmte sozialrechtliche Sonderregelungen, mit denen ihnen Nachteilsausgleiche aufgrund der Behinderung gewährt werden. Pfarrer, deren Beschäftigung als Geistliche nicht unter den Begriff des "Arbeitsplatzes" im SGB IV fällt, haben hingegen erst ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent einen Anspruch auf besonderen Schutz. Ein betroffener Pfarrer klagt nun beim Sozialgericht Chemnitz gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit, mit dem Gleichstellungsmaßnahmen abgelehnt wurden, wie lto.de (Tanja Podolski) berichtet.

AG Augsburg zu Katzennetz am Mietshaus: Ohne Zustimmung des Vermieters ist ein Mieter nicht berechtigt, ein Netz am Balkon anzubringen, um seine Katze vor Abstürzen zu schützen. Denn dies störe das Gesamtbild der Hausfassade erheblich und müsse nicht hingenommen werden, meldet lto.de.

Wahlprüfungsgericht Bremen zu AfD-Mandaten: In Bremen hat das Wahlprüfungsgericht entschieden, dass die Alternative für Deutschland einen weiteren Sitz in der Bürgerschaft erhalten muss, den die SPD abzugeben hat. Die AfD hatte das Ergebnis der Wahl im Mai angefochten und dann vor dem Verwaltungsgericht das Recht erkämpft, die Stimmzettel zu prüfen. Aufgrund von verschiedenen Unregelmäßigkeiten in Bremerhaven wurde das Wahlergebnis nun geändert, wie die taz (Benno Schirrmeister) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2015: BGH zu Sexfotos / Internetverbot als Bewährungsauflage / Sperre für Blatter und Platini . In: Legal Tribune Online, 22.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17942/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen