Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2015: BGH schwächt Bank­ge­heimnis - EuGH zu Inter­net­vi­deo­di­ensten - Anwälte für Asyl­recht fehlen

22.10.2015

Recht in der Welt

Österreich - Facebook: Der Datenschutz-Aktivist Max Schrems darf Facebook vor österreichischen Gerichten wegen Datentransfers in die USA verklagen. Als Privatperson sei er klagebefugt. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Wien und korrigierte eine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Juli. Eine parallele Sammelklage wurde allerdings nicht zugelassen, so spiegel.de.

Rumänien - Ion Iliescu: Gegen Rumäniens Ex-Präsidenten Ion Iliescu ist ein neues Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet worden. Gegenstand ist die Räumung der Bukarester Innenstadt von Dauer-Demonstranten, zu der der frisch gewählte Iliescu im Juni 1990 gewalttätige Bergarbeiter zu Hilfe gerufen hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2014 lückenhafte Ermittlungen in einem ergebnislosen früheren Verfahren beanstandet. Es berichten die SZ und die taz (Wiliam Totok).

Schweiz - Mordversuch oder Komplott: Die SZ (Charlotte Theile) berichtet über einen Prozess vor dem Obergericht Altdorf. Dort ist der ehemalige Bordellbetreiber Ignaz Walter zum zweiten Mal wegen versuchten Mordes angeklagt. Die erste Verurteilung war aufgehoben worden. Es stehe der Vorwurf im Raum, dass Walker Opfer eines Komplotts der örtlichen Polizei und Justiz geworden sei.

Südafrika - Albie Sachs: Saul Tourinho Leal berichtet auf verfassungsblog.de in englischer Sprache über eine Begegnung mit dem berühmten südafrikanischen Juristen Albie Sachs. Dieser war während der Apartheid lange im Exil, schrieb dann an der neuen Verfassung mit und war bis 2009 Richter am südafrikanischen Verfassungsgericht.

Sonstiges

Social Business: Der Anwalt Stefan Winheller beschreibt auf lto.de die amerikanische Rechtsform der Public Benefit Corporation, die keine deutsche Entsprechung habe. Solche Gesellschaften seien nicht gemeinnützig, da sie trotz der sozialen Zielsetzung Gewinne ausschütten dürfen. Im deutschen Recht könne für solche Zwecke am ehesten die GmbH genutzt werden.

Das Letzte zum Schluss

Bier in Amerika: Die Brauerei Anheuser-Busch muss in den USA 20 Millionen Dollar Schadensersatz zahlen, weil sie den falschen Eindruck erweckt hatte, das in den USA verkaufte Becks-Bier sei deutsches Bier, meldet focus.de. Tatsächlich wurde es zwar nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut - aber in St. Lous (Missouri).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2015: BGH schwächt Bankgeheimnis - EuGH zu Internetvideodiensten - Anwälte für Asylrecht fehlen . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17299/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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