Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2015: BGH schwächt Bank­ge­heimnis - EuGH zu Inter­net­vi­deo­di­ensten - Anwälte für Asyl­recht fehlen

22.10.2015

Justiz

EuGH zu Internetmedien: Die Subdomain "Videos" der Webseite "Tiroler Tageszeitung online" kann als audivisueller Mediendienst auf Abruf eingestuft werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Damit müssen solche Videoangebote im Internet künftig die gleichen Vorgaben wie Fernsehsender über Werbebeschränkungen und Sponsoring einhalten. Auch sei eine Registrierung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. Rechtsprofessor Markus Ruttig bespricht das Urteil auf lto.de und warnt: Weil die Medienaufsicht damit überfordert wäre, das gesamte Internet zu überwachen, würden strukturelle Vollzugsdefizite entstehen, auf die sich dann auch Fernsehsender berufen können, weshalb sich am Ende niemand mehr an die Regeln halten müsse.

BVerwG zu Kosten von Inobhutnahmen: Eltern, deren Kind vom Jugendamt in Obhut genommen wird, müssen sich zumindest in Höhe des erhaltenen Kindergeldes an den Kosten beteiligen. Das entschied laut lto.de das Bundesverwaltungsgericht.

OVG Münster zu Hogesa-Demonstration: Die Hooligans gegen Salafisten (Hogesa) dürfen am Sonntag in Köln eine Versammlung abhalten. Das entschied laut spiegel.de das Oberverwaltungsgericht Münster und erklärte ein entsprechendes Verbot für rechtswidrig. Zulässig sei es jedoch, die Versammlung auf eine stationäre Kundgebung zu beschränken.

OLG Hamm zu Lockvogel-Angebot: Wenn ein Internethändler angibt, von einem Produkt "nur noch wenige Exemplare" verfügbar zu haben, dann muss er nach einer Bestellung auch liefern können. Hat er in Wirklichkeit gar keine Waren auf Lager, dann handele es sich um ein unzulässiges Lockvogelangebot, so das Oberlandesgericht Hamm laut lto.de.

AG Kitzingen zu Facebook-Hetze: Das Amtsgericht Kitzingen verurteilte einen 31-Jährigen wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Mann hatte unter seinem richtigen Namen monatelang auf Facebook gegen Flüchtlinge und andere Minderheiten gehetzt. Die hohe Strafe sei eine Folge von Vorstrafen aller Art, meldete focus.de.

LG Köln - Anabolika: Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen sechs Angeklagte begonnen, denen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen werden. Sie sollen mit Rohstoffen aus China in deutschen Untergrundlabors illegale Dopingmittel für die Bodybuilder-Szene hergestellt und vertrieben haben, berichtet spiegel.de.

OLG München - NSU: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) zieht eine Zwischenbilanz des Prozesses gegen Beate Zschäpe: "Mosaikstein um Mosaikstein wird zu einem Bild zusammengefügt, Beweis um Beweis vorgelegt, so dass Zweifel an der Täterschaft mehr und mehr obsolet werden. Zu verdanken ist dies vor allem dem Umstand, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße erstaunlich viele Asservate den Flammen und dem Löschwasser widerstanden".

LG Hannover - Porsche: Das Landgericht Hannover überlegt, Schadensersatzklagen gegen Porsche im Zusammenhang mit der gescheiterten VW-Übernahme zu bündeln und nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dem Oberlandesgericht Braunschweig vorzulegen. Neben Klagen von zwei britischen Hedgefonds gehe es um weitere Klagen von 32 Investoren über insgesamt knapp fünf Milliarden Euro, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Anwälte für Migrationsrecht: Die Welt (Thorsten Jungholt) schildert die aktuelle Überlastung von Anwälten, die sich auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert haben. Hier bestünden gute Chancen für Berufsanfänger, ihren Platz zu finden, auch wenn die Materie anspruchsvoll sei und die Verdienstmöglichkeiten beschränkt. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte im März die Einführung eines entsprechenden Fachanwaltstitels abgelehnt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2015: BGH schwächt Bankgeheimnis - EuGH zu Internetvideodiensten - Anwälte für Asylrecht fehlen . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17299/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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