Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2015: BGH schwächt Bank­ge­heimnis - EuGH zu Inter­net­vi­deo­di­ensten - Anwälte für Asyl­recht fehlen

22.10.2015

Der BGH gibt dem Markenschutz Vorrang vor dem Bankgeheimnis. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH unterwirft Video-Angebote im Internet Restriktionen und Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht sind überlastet.

Thema des Tages

BGH zum Bankgeheimnis: Bei "offensichtlichen Rechtsverletzungen" durch den gewerbsmäßigen Vertrieb gefälschter Markenprodukte hat der Geschädigte Anspruch auf Auskunft gegenüber der Bank des mutmaßlichen Schädigers. Die Bank muss Name und Adresse desjenigen nennen, über dessen Konto die Geschäfte abgewickelt wurden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Das Bankgeheimnis müsse hier auch in einem zivilrechtlichen Verfahren zurückstehen. Konkret ging es um den Verkauf gefälschten Parfüms der Marke "Davidoff Hot Water" auf Ebay. Der BGH hatte das Verfahren zwischenzeitlich dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der sich bei der Auslegung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums für eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses ausgesprochen hatte. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und das Hbl (Elisabeth Atzler).

Rechtspolitik

Scheidungskinder: Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat an die nationalen Gesetzgeber appelliert, die "Doppelresidenz" für Scheidungskinder gesetzlich zu verankern. Gemeint ist damit, dass die Kinder bei beiden Elternteilen wohnen, also zwei Elternhäuser haben. Die Welt (Sabine Menkens) stellt das Konzept vor. Das deutsche Justizministeriums plane aber keine kurzfristige Umsetzung.

Erbschaftsteuer: Die CSU hält die Koalitionspläne zur Reform der Erbschaftsteuer noch nicht für zustimmungsreif, melden die FAZ (Manfred Schäfers) und die SZ (Wolfgang Wittl). Da die Pläne nach bayerischen Berechnungen 500 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen, verstießen sie gegen die Vorgabe des Koalitionsvertrags, der Steuererhöhungen ausschließt. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) legte ein Zehn-Punkte-Papier mit Forderungen vor.

Bodenreform: Die FAZ (Reinhard Müller) schildert die Erinnerungen von bundesdeutschen Beteiligten an den Wiedervereinigungs-Verhandlungen. Danach sei die Unantastbarkeit der Bodenreform vor allem ein ostdeutsches Anliegen gewesen, die Sowjetunion habe darauf nicht gedrängt. Die Bundesregierung habe dafür gesorgt, dass die Ununmkehrbarkeit der Enteignungen juristisch abgesichert wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2015: BGH schwächt Bankgeheimnis - EuGH zu Internetvideodiensten - Anwälte für Asylrecht fehlen . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17299/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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