Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2014: BVerfG schützt Pauli-Ehre – Ex-Rocker-Präsident sagt aus – Notwehr gegen NSA

22.01.2014

Recht in der Welt

Vereinigte Arabische Emirate – Vergewaltigter Frau droht Anklage: Einer Österreicherin, die in Dubai eine Vergewaltigung zur Anzeige gebracht hat, droht nach einem Bericht der FAZ (Stephan Löwenstein) offenbar eine Anklage wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs – jedenfalls dann, wenn die Vergewaltigungsvorwürfe nicht bewiesen werden können. Auf die Tat stehe eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – es sei denn, die Frau heirate ihren mutmaßlichen Vergewaltiger. Auch spiegel.de (Claus Hecking) berichtet.

Großbritannien – JPMorgan verklagt BVG: Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen sich vor einem Londoner Gericht gegen eine Klage der US-Bank JPMorgen auf Zahlung von 150 Millionen Euro plus Zinsen wehren. Hintergrund sei der Streit um ein inzwischen wertloses Finanzderivat, das die Verkehrsbetriebe auf Anraten der Bank erworben hatte, berichtet das Handelsblatt (Katharina Slodczyk).

Kroatien* – Perković vor Auslieferung: Einem Bericht der SZ (Florian Hassel) zufolge steht der kroatische* Ex-Geheimdienstchef Josip Perković kurz vor der Auslieferung nach Deutschland, nachdem der Oberste Gerichtshof Kroatiens die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bestätigt hat. Zwar wolle dessen Anwalt noch Beschwerde beim Verfassungsgericht des Landes einreichen; eine solche habe aber ohne spezielle Anordnung des Gerichts keine aufschiebende Wirkung. Auch zeit.de berichtet.

Griechenland – Besoldungskürzung verfassungswidrig: Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hält die 2012 gekürzten Gehälter von Uniformierten für verfassungswidrig niedrig. Über das noch nicht veröffentlichte Urteil und die finanzielle Bedrängnis, in das es die griechische Regierung möglicherweise bringt, berichtet die SZ (Christiane Schlötzer).

EU ermahnt Türkei: Wie die FAZ (Nikolas Busse) berichtet, hat die EU den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan anlässlich eines Besuchs in Brüssel zur Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung im Zusammenhang mit Plänen für eine stärkere ministerielle Kontrolle der türkischen Justiz gemahnt. Erdogan habe erwidert, dass die Legislative handeln müsse, wenn die Justiz parteiisch werde.

Sonstiges

ADAC-Leserumfrage: Im Interview mit lto.de erläutert der Rechtsanwalt Arno Lampmann, wer wegen der gefälschten Umfragezahlen des ADAC vor Gericht ziehen könnte. Während Autohersteller nicht in Frage kämen, könnten konkurrierende Fachmagazine und auch Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtlich gegen den ADAC vorgehen. Schadensersatzansprüche des ADAC selbst kämen gegenüber dem ehemaligen Pressechef des Vereins in Betracht, der die Fälschung zu verantworten hatte. Allerdings sei ein Schaden wohl nur schwer bezifferbar.

Das Letzte zum Schluss

Notwehr gegen NSA: Auf zeit.de erläutert der Strafrechtler Lars Berster, warum ein deutscher Bürger sich auch mit Gewalt gegen die Überwachungstätigkeit der NSA wehren dürfte – und beispielsweise in Notwehr den Starkstromverteiler der US-Botschaft unter Beschuss nehmen dürfte.

*Anm. d. Red.: Hier stand zunächst "Ukraine". Geändert am 22.01.2014, 11:12 Uhr.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2014: BVerfG schützt Pauli-Ehre – Ex-Rocker-Präsident sagt aus – Notwehr gegen NSA . In: Legal Tribune Online, 22.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10735/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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