Der wissenschaftliche Dienst im Bundestag zweifelt an der Rechtmäßigkeit von Flüchtlings-Obergrenzen. Außerdem in der Presseschau: BVerfG zu Beamtenbesoldung, Kretschmann gegen Burka-Verbote und mächtige, aber ahnungslose Schöffen.
Thema des Tages
Rechtmäßigkeit von Flüchtlings-Obergrenzen? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich in einem Gutachten u. a. mit der Frage befasst, ob die Einführung einer EU-weiten Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme juristisch möglich wäre – dies sehe das EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht bislang jedenfalls nicht vor. Die Antwort ist, so tagesschau.de (Michael Stempfle; dort ist auch das Gutachten abrufbar), "deutlich" ausgefallen: "Eine EU-weite Obergrenze für die Aufnahme von international schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen sei 'problematisch' – mit Verweis auf die Artikel 18 und 19 der Grundrechte-Charta. Eine solche Obergrenze wäre, wenn überhaupt, nur denkbar, wenn die betroffenen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in sichere Drittstaaten zurückgewiesen würden." Die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen in sogenannte Verfolgerstaaten sei nach dem Gutachten "höchst zweifelhaft". Auch enthalte die Grundrechtecharta ein Verbot von "Kollektivausweisungen": zwar sei ein Absehen von der individuellen Prüfung in "Notstandsfällen" möglich, dass "durch die Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge eine notstandsähnliche Extremsituation ausgelöst werden könnte", sei laut Gutachten aber ebenfalls höchst zweifelhaft. Auch für einzelstaatliche Obergrenzen in der EU seien die Hürden sehr hoch, da auch hierfür EU-Vorgaben zum Aus- und Zurückweisungsschutz gelten würden, so tagesschau.de weiter.
Dazu auch zeit.de.
Europäisches Asylrecht: Deutschland und Österreich arbeiten an einem Vorschlag für ein einheitliches europäisches Asylrecht, meldet der Spiegel (Peter Müller). In den sogenannten Hotspots sollen Flüchtlinge solange bleiben, bis eine erste Einschätzung auf den Verbleib in der Europäischen Union vorliege, dann sollen sie auf die EU-Länder verteilt werden. Zuständig für das Asyl-Verfahren sei das Aufnahmeland; Verfahrensdauer und Leistungen sollen EU-weit angeglichen werden. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen soll in ein Flüchtlingsamt umgestaltet werden.
In der Montags-FAZ kommentiert Reinhard Müller zur Flüchtlingspolitik: Gerade wenn Deutschland insbesondere den Schwachen helfen solle, "setzt dies eine Auswahl, also eine Kontrolle der Flüchtlinge, voraus"; der Ruf nach einem bunteren Deutschland aber sei einfach Einwanderungspolitik, "über die bisher der Souverän nicht abgestimmt hat".
Beschleunigtes Asylverfahren: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge testet in Heidelberg und im niedersächsischen Erstaufnahmelager Bad Fallingbostel in Pilotprojekten ein Asylschnellverfahren, wonach einfache Fälle in ein bis zwei Tagen entschieden sein sollen, melden spiegel.de, die Welt (Hannelore Crolly) und der Spiegel (Hubert Gude). So sollen Anträge nach Erfolgsaussicht in Gruppen eingeteilt werden, über Ersuchen von Flüchtlingen mit sehr guten und sehr schlechten Bleibeperpektive soll direkt entschieden werden. Schwierig gelagtere Fälle werden gesondert geprüft.
Rechtspolitik
Neue Gesetze 2015: Die Samstags-FAZ (Andreas Mihm/Manfred Schäfers) stellt die zwölf Gesetze vor, die der Bundesrat am Freitag an seinem letzten Sitzungstag im Jahr 2015 billigte. Darunter ein Gesetz, das den Datenaustausch in Steuerfragen mit dem Ausland ermöglicht. Die WamS (Jan Damas u. a) beschäftigt sich mit einigen kuriosen, unverständlichen und teuren Gesetzen, die 2015 verabschiedet wurden.
Burka-Verbot: Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach sich laut Montags-FAZ (Rüdiger Soldt) am vergangenen Samstag auf einer Veranstaltung in Stuttgart u. a. gegen ein Burka-Verbot aus und zeigte sich besorgt mit Blick auf die Ängste vieler Bürger vor dem Islam und einer Islamisierung. So könnten sich Muslime oder auch Christen zu einer höheren Ordnung bekennen, entscheidend sei letztlich, dass man sich an die säkularen Gesetze halte.
Datenschutz-GrundVO: Mit der Einigung auf eine Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Union sich auf ein epochales Konzept eingelassen, kommentiert Wolfgang Janisch (Montags-SZ) unter dem Titel "Verordnung gegen die Wehrlosigkeit". Die geplante Verordnung werde "Weltgeltung" haben und markiere einen "Kulturwandel", der der individuellen Wehrlosigkeit von Internetznutzern begegnen werde. Damit rücke auch der EuGH mehr in den Fokus, die Ära des Bundesverfassungsgerichts als weltweit geachteter Datenschützer neige sich dem Ende zu.
Syndikusanwälte: Martin W. Huff erklärt für lto.de das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikuswanwälte, welches am Donnerstag vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat verabschiedet wurde. Voraussichtlich wird es zum 01.01.2016 in Kraft treten. Dabei erläutert er auch, welche Gruppe von Juristen nun etwas unternehmen müsse und schildert das Zulassungsverfahren als Syndikusanwalt.
Parteienfinanzierung: Am Freitag hat der Bundesrat die Reform zur Parteienfinanzierung gebilligt. Für die ersten vier Millionen gewonnenen Stimmen bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erhält eine Partei künftig jeweils einen Euro statt bisher 85 Cent. Für jede weitere Stimme zahlt der Staat 70 Cent. Das Gesetz sieht zudem vor, dass künftig nur noch der Gewinn, nicht mehr der Umsatz aus Geschäften der Parteien, die Unterstützung durch den Staat erhöht. Diese Änderung ziele auf die AfD und deren Handel mit Goldmünzen, so die Samstags-FAZ (Günter Bannas/Eckart Lohse) und zeit.de (insbesondere zur AfD).
Für die Montags-taz stellen Belinda Grasnik und David Schraven (Correctiv) die Aufarbeitungen der Prüfungsergebnisse zur Parteienfinanzierung der Landesrechnungshöfe der vergangenen Jahre durch das Recherchezentrum Correctiv vor.
Reinhard Müller (Samstags-FAZ) bezeichnet das neue Parteiengesetz als "Lex AfD"; diese spreche jetzt von einer "politischen Vernichtung durch die etablierten Parteien." Müller gibt aber zu bedenken, ob die AfD nicht auch selbst für ihren Zustand ein wenig Verantwortung trägt.
Treibhausgase vor Gericht: Unter dem Titel "Im Namen des Klimas" schreibt die Montags-SZ (Jan Heidtmann) über Hoffnungen auch deutscher Umweltschützer und –Juristen, dass in Folge des Pariser Klima-Abkommens der Kampf gegen den Klimawandel künftig auch klageweise gegenüber den Vertragsstaaten durch Organisationen oder einzelne Umweltschützer eingefordert werden könne. In Pakistan und den Niederlanden hätten ähnliche Klagen bereits Erfolg gehabt.
Verhaltensregeln von Unternehmen: In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ fordert die Assistenzprofessorin Anna Beckers, der Bruch freiwilliger Verhaltenskodizes von Unternehmen – wie im Falle des VW-Skandals – müsse künftig auch rechtlich Konsequenzen nach sich ziehen in Form von Kompensationen und Verpflichtung zur Einhaltung. Dies würde mit Blick auf das geltende Recht aber Erweiterungen etwa im Bereich der (Kollektiv)Klagerechte voraussetzen.
EU-Reform: Auf dem EU-Gipfel in Brüssel wollte der britische Premier David Cameron seine Amtskollegen von seinen Reformplänen überzeugen; mit seinen Forderungen, damit Großbritannien weiterhin in der Europäischen Union verbleibt, befassen sich die Samstags-SZ (Daniel Brössler) und die Samstags-FAZ (Michael Stabenow). Die Samstags-Welt (Stefanie Bolzen u. a) fasst die Abschlusserklärung des EU-Gipfels zusammen. Einer Änderung der europäischen Verträge müsste der Bundestag zustimmen, so spiegel.de und zeigt die juristischen Möglichkeiten auf, die nach Meinung der Juristen aus dem Referat EU-Grundsatzangelegenheiten möglich sind.
Justiz
BVerfG zur Beamtenbesoldung: Das Bundesverfassungsgericht hat mit am Freitag veröffentlichtem Beschluss über vier Richtervorlagen zur Beamtenbesoldung (A-Besoldung) entschieden. Beamte müssen, in Anknüpfung an die Entscheidung zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte vom 5. Mai dieses Jahres, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Trotz ihrer besonderen Loyalitätspflicht dürfe der Staat ihnen allenfalls vorübergehend Sonderopfer abverlangen. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen aus dem Jahr 2011 verstößt gegen das Grundgesetz. Besoldungssätze in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurden nicht beanstandet. Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), Samstags-taz (Christian Rath – erweiterte Onlinefassung) und lto.de berichten.
Detlef Esslinger (Samstags-SZ) begrüßt den Beschluss als längst überfällig. Es sei völlig in Ordnung, dass Beamte nicht streiken dürften. Jedoch habe der Staat in den lertzen Jahren die Treuepflicht seiner Beamten ausgenutzt, "um sich ein wenig aus der Alimentation zu stehlen." In Zukunft seien Nullrunden und Lohnsenkungen bei Beamten nicht mehr so einfach, jedoch bleibe zu erwarten, dass der Staat sich an dem "Karlsruher Minimum" orientieren werde.
OVG Bremen zur Ausweisung eines Predigers: 2005 erging eine Ausweisungsverfügung gegen den angeblichen "Hassprediger" Nabi A. El. K. als dieser sich in Ägypten aufhielt. Das Verwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass die Ausweisung nicht hinreichend begründet gewesen und damit rechtswidrig sei. Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen wurde nun durch die Innenbehörde zurückgenommen, nachdem das Gericht diese aufforderte, ihre Vorgänge über den Inhalt der "Hasspredigten" offenzulegen, schreibt die Samstags-taz (Klaus Wolschner).
VG Augsburg zu Sonntagsarbeit: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom Freitag die Sonntagsarbeit am vierten Advent im Bereich "Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren" in der Amazon-Niederlassung Graben untersagt, so lto.de. Die Mehrbelastung durch den Anstieg von Bestellungen in der Vorweihnachtszeit sei "ein jährliches und absehbares Ereignis." Amazon hätte mehr Mitarbeiter für die übrigen Wochentage einstellen müssen. Auch sei die Entstehung eines unverhältnismäßigen Schadens bei Nichterteilung der Sonntagsarbeit-Ausnahmegenehmigung nicht hinreichend dargelegt worden.
LG Hannover zu tödlichem Rückenschuss: Das Landgericht Hannover verurteilte einen Kfz-Meister und Sportschützen zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Vier Jugendliche hatten versucht, beim Angeklagten einzubrechen. Dieser schoss mit einer Neun-Millimeter-Pistole auf die flüchtenden Jugendlichen und traf einen 18-Jährigen tödlich im Rücken. "Sie haben erkannt, dass die Jungs auf der Flucht waren, dass sie weg wollten, und Sie haben dennoch geschossen", gibt die Samstags-taz (Kai von Appen) den Vorsitzenden Richter wieder.
LG Limburg zu Geisterfahrer: Das Landgericht Limburg hat einen 45-jährigen Geisterfahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, so spiegel.de und die Samstags-FAZ. Der Freigänger hatte bei seiner Flucht vor einer Polizeikontrolle als Geisterfahrer einen tötlichen Unfall mit einem Kleinwagen einer 21-Jährigen verursacht. Die besondere Schwere der Schuld wurde wegen der möglicherweise bestehenden staatlichen Mitverantwortung nicht festgestellt. Die Staatsanwaltschaft kündigte Ermittlungen gegen die Justizvollzugsanstalt Diez an, da dem Häftling kein offener Vollzug hätte gewährt werden dürfen.
LG Hannover zu "Abschiebär": Das Landgericht Hannover verurteilte am Freitag zwei Macher der fremdenfeindlichen "Abschiebär"-Videos zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Volksverhetzung, so die Samstags-taz (Andreas Speit). Die ehemals führenden Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft "Besseres Hannover" seien mit ihren Taten daran beteiligt, "ein Klima der Gewalt zu schüren, das aktuell zu Übergriffen auf Ausländer führt," wird Richter Martin Grote wiedergegeben.
OLG München – NSU: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) fasst die Aussagen von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zusammen. Ein Klassiker im Strafprozess sei die Einlassung, man habe dem Tun der Komplizen nicht Einhalt gewähren können, da man sonst selbst in Lebensgefahr geschwebt und/oder die Täter mit Selbstmord gedroht hätten. Bemerkenswert sei, dass Zschäpe und Wohlleben "sich derart auffällig gegenseitig nicht weh [tun], dass man an Zufall kaum glauben mag." "Ein Gericht, das verurteilen will, hat es nun leichter. Der Prozess ist auf der Zielgeraden."
Der Focus (Göran Schattauer - Kurzfassung) erklärt, wer im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung nach der Strafprozessordnung die Verfahrenskosten in Millionenhöhe zu tragen habe.
BGH - Fall Tugce: Wie Bild.de informiert, sei über die Revisionsanträge des im Tugce-Fall im Sommer zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Sanel M. noch nicht entschieden; der Angeklagte sitze daher weiter in Untersuchungshaft.
LG Darmstadt – dm gegen Allnatura: Die Drogeriemarktkette dm verklagte laut Montags-taz (Eva Oer) den Biohändler Alnatura vor dem Landgericht Darmstadt. In dem Rechtsstreit zwischen den langjährigen Handelspartnern gehe es um die Auslegung einer Vertragsklausel: dm sei der Ansicht, die strittige Klausel räume ein Mitbestimmungsrecht gegenüber Alnatura bei der Wahl der Vertriebspartner ein.
BAG - Anspruch auf Weihnachtsentgelt: Die Anwältin Anja Mengel erklärt in einem Samstags-FAZ-Gastbeitrag in der Rubrik "Mein Urteil", dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsentgelt haben, wenn dies der "betrieblichen Übung" im Betrieb entspricht. In der Regel dann, wenn drei Jahre in Folge Weihnachtsentgelt gezahlt wurde. Bislang entstand der Anspruch nur bei identischer Leistung. Das Bundesarbeitsgericht habe kürzlich aber einen Anspruch "trotz unterschiedlicher Zahlungsbeträge in den Vorjahren nicht ausgeschlossen."
StA München – Geheimnisverrat: Wie der Focus (mk/xl - Kurzfassung) weiß, habe es wegen eines dringenden Tatverdachts auf Verrat von Dienstgeheimnissen Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München bei Zollfahndern in München und Lindau/Bodensee gegeben. Der Verdacht bestehe gegen den Chef der Münchner Zollfahnder und seinen Sprecher. Sie sollen Interna aus dem Verfahren gegen den Kunsterben Cornelius Gurlitt an den Focus weitergegeben haben.
BAW – Salafist Lau: Am Dienstag vergangener Woche hatte die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen radikalen Islamisten Sven Lau festnehmen lassen. Wie der Focus (Christoph Elflein/lx) meldet, lieferte die Aussage eines Ex-Mitglieds der Terrormiliz Islamischer Staat, Ismail Issa, der Bundesanwaltschaft die belastenden Beweise gegen Sven Lau. Lau soll Issa bei seiner Reise nach Syrien den Kontakt zu Schleusern vermittelt und ihn finanziell unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittle zudem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.
Schöffen – viel Macht, wenig Ahnung?: Die FAS (Mona Jaeger) beschäftigt sich vor dem Hintergrund von gescheiterten Prozessen wegen des Verhaltens von Schöffen mit der Frage, ob man das Amt des Laienrichters nicht abschaffen sollte: die Schöffen hätten zu viel Macht hätten, rechtlich jedoch keine Ahnung. Es widerspreche "rechtsstaatlichen Grundsätzen, Personen zu zwingen, über Schuld und Strafe, Recht und Unrecht zu entscheiden." Die Befürworter beriefen sich auf die Demokratie und das "Gebot der Transparenz".
"Vorweihnachtliche Milde" im Strafvollzug: Wie die Montags-FAZ knapp meldet, kamen auch in diesem Jahr einige hundert Strafgefangene vorzeitig frei im Rahmen einer in vielen Bundesländern üblichen "Weihnachtsamnestie", bei der einige Hafttage erlassen werden könnten. In Bayern gebe es diese Praxis nicht, in Sachsen nur vereinzelt.
Onlinekriminalität: Der Spiegel (Marcel Rosenbach) schreibt über die Arbeit des verdeckten Internetermittlers Andreas Kasper, welcher "Spiegelbest", einem "umtriebigen Buchpiraten" auf den Spuren ist. Das gejagte Phantom arbeite am Aufbau einer illegalen Internetbibliothek.
Recht in der Welt
USA - Anwalt von VW: Die Samstags-FAZ (Roland Lindner) und die Samstags-SZ (Claus Hulverscheidt) porträtieren den "Staranwalt" Kenneth Feinberg und stellen seine "heiklen" Fälle vor. Er soll VW helfen, die Klagewelle in den USA nach dem Skandal um Abgase einzudämmen. Der VW-Fall sei insofern leichter, weil es hier im Gegensatz zu General Motors nicht um Personenschäden gehe, wird der Anwalt wiedergegeben.
Schweiz – BAW ermittelt wegen Terror-Propaganda: Wie spiegel.de meldet, ermittele die schweizer Bundesanwaltschaft gegen ein deutsches Vorstandsmitglied der Gruppierung Islamischer Zentralrat Schweiz wegen Terror-Propaganda. Der Mann habe in einem YouTube-Video einen Anführer der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah, die zu al-Qaida gehöre, in Syrien interviewt und sich nach Angaben der schweizer Behörde nicht von den al-Qaida-Aktivitäten distanziert.
Frankreich - Notstandsgesetze: Gegen die neuen Notstandsgesetze, welche Frankreich nach den Anschlägen von Paris erlassen hat, sind mindestens 20 Klagen eingereicht worden, so spiegel.de. Zudem hatte Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht am 11. Dezember das französische Verfassungsgericht gebeten, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, insbesondere die Regelung zum Hausarrest, zu überprüfen. Dazu auch die Rechtswissenschaftler Eloïse Ondet und Felix Posselt in einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de.
Russland – EGMR: Die Samstags-taz (Barbara Oertel) schreibt über das Gesetz, wonach das russische Verfassungsgericht Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kippen könne und welche Konsequenzen dieses für den Menschenrechtsschutz in Russland habe: "Menschenrechtsverletzungen können je nach Gusto zu einer inneren Angelegenheit erklärt werden."
Slowenien – geschlechtsneutrale Ehe: Die Samstags-FAZ (Karl-Peter Schwarz) berichtete vorab über ein in Slowenien am gestrigen Sonntag durchgeführtes Referendum darüber, ob die geschlechtsneutrale Definition der Ehe als "Vereinigung zweier Personen" beibehalten werde, die in das neue Familiengesetz eingeführt worden war. Die übrigen Paragraphen mit Bezug zur Ehe blieben unverändert, so dass in Slowenien zum ersten Mal homo- und heterosexuelle Paare gleichgestellt werden.
Laut tagesspiegel.de habe das slowenische Volk gegen die Neuregelung gestimmt. Das Referendum sei von Opposition und Katholischer Kirche erzwungen worden. Dazu auch zeit.de.
Polen – Demokratieabbau: Die Samstags-SZ (Cathrin Kahlweit) schreibt über einen rasanten Demokratieabbau in Polen. Es bestünde jedoch keine Gefahr, dass das "Modell Ungarn" auf Polen übertragen werde, es sei "in seiner Art einzigartig." Die FAS (Markus Wehner) berichtet ebenfalls über den "großen Umbau Polens" und Jaroslaw Kaczynskis Weg.
Dazu schreibt der Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz auf verfassungsblog.de unter dem Titel: "'Court-packing' in Warsaw: The Plot Thickens."
Sonstiges
Steinmeier-Interview: Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) spricht mit dem Spiegel (Christiane Hoffmann/Christoph Schult – Vorabmeldung zu Militäreinsatz in Syrien) über den Militäreinsatz in Syrien, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die saudische Antiterrorkoalition, Menschenrechte und Demokratie, die "Flüchtlingskrise", die rechtspopulistische Regierung in Polen, sowie über die europäische Solidarität: "Wenn es nicht anders geht, werden die Dinge eben auf den dafür vorgesehenen Wegen juristisch geklärt," womit er laut spiegel.de auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, sowie Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof hinweise; vergleiche auch Spiegel-Vorabmeldung.
Globaler Konstitutionalismus: Maximilian Steinbeis und der Rechtswissenschaftler Robert Poll fassen auf verfassungsblog.de die Positionen zusammen, die auf dem Workshop "Global Constitutionalism and Critical Theory" vertreten wurden; verantstaltet vom Center for Global Constitutionalism beim WZB, gemeinsam mit der Humboldt-Universität und dem Frankfurter "Normative-Orders"-Cluster in Berlin. Sind "diese im Westen entwickelten Verfassungsprinzipien wirklich so universalisierbar, dass sie sich Chinesen, Saudis, Türken und Russen auch dann anempfehlen, wenn diese zunehmend – und zunehmend selbstbewusst – ohne sie zurechtzukommen scheinen?"
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ps/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Dezember 2015: Gutachten zu Flüchtlings-Obergrenze / BVerfG zur Beamtenbesoldung / Ahnungslose Schöffen . In: Legal Tribune Online, 21.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17928/ (abgerufen am: 02.07.2024 )
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