Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2014: EnBW-Kauf vor Schiedsgericht – NSA unter Beobachtung – Fußballprofi auf Abwegen

21.01.2014

Justiz

OLG München – NSU-Prozess: Anetta Kahane (fr-online.de) kommentiert das Auftreten der Hauptangeklagten im vor dem Münchner Oberlandesgericht laufenden NSU-Verfahren. Die bunte Auswahl ihrer Bekleidung unterstreiche die kalte Gleichgültigkeit Beate Zschäpes gegenüber dem von ihr mitverursachten Leid und entspreche dabei jener Gleichgültigkeit, die Ermittler unfähig machte, "die Opfer zu sehen".

OLG Celle zu Schufa-Drohung: In einem Urteil aus dem letzten Monat hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass ein Inaussichtstellen einer Datenübermittlung an die Schufa jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die fragliche Forderung bestritten wurde. Dies meldet Thomas Stadler (internet-law.de).

LG Bonn – Messerangriff: Wegen eines Messerangriffs auf einen Polizisten während Ausschreitungen bei einem Protest gegen eine Kundgebung von "Pro NRW" im Mai 2012 hat das Landgericht Bonn einen 27-jährigen Salafisten zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe entspricht einem Urteil aus dem letzten Jahr, das der Bundesgerichtshof zwar gebilligt, in der Begründung jedoch als rechtsfehlerhaft bezeichnet hatte, schreibt die FAZ (Reiner Burger). Im ersten Urteil sei der Verurteilte als "Prototyp eines Fanatikers" bezeichnet worden, nun erkannte das Gericht dem Mann, der während der Verhandlung mit weiteren Gewalttaten gedroht habe, eine "rechtsfeindliche Gesinnung" zu.

NSA-Ermittlungen: Nach jüngsten Medienberichten hält Generalbundesanwalt Harald Range die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen US-amerikanischer Datenüberwachungs- und Spionagetätigkeiten für "möglich", seine Behörde beschränkt sich bislang jedoch auf die Anlegung sogenannter Beobachtungsvorgänge. Constantin van Lijnden (lto.de) kritisiert diese Entwicklung in einem Kommentar. Zwar sei die Aufnahme derartiger Vorermittlungen nichts ungewöhnliches und angesichts der möglichen politischen Verwicklungen wohl auch geboten. Dass die Bundesanwaltschaft aber auch ein halbes Jahr nach dem Bekanntwerden der ersten Vorwürfe und angesichts anhaltender Medienberichte zur Überwachungspraxis keinen Anfangsverdacht – als Voraussetzung zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens – zu erkennen vermag, rieche nach "Verzögerungstaktik".

Heribert Prantl (SZ) vermutet dagegen, dass sich der Generalbundesanwalt "der US-Lästerung nicht schuldig machen" wolle. Währenddessen sei das "geheimkriegerische Schalten und Walten" amerikanischer Behörden in Deutschland "quasi exemt" und aus dem "deutschen Rechtsverband herausgelöst". Immerhin sei dem NSA-Skandal die Erkenntnis zu verdanken, dass "die Imperative der Prävention" die Rechtsstaatlichkeit sprengten.

StA – Kölner Stadtarchiv: Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen des Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen 89 Beschuldigte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und anderer Taten eingeleitet. Bauarbeiten, die Erkenntnisse zur Einsturzursache ergeben sollen, seien erst im Sommer abgeschlossen, die jetzige Verfahrenseinleitung sei dagegen der im kommenden März ablaufenden Verjährung geschuldet, schreibt die FAZ (Andreas Rossmann) in ihrem Feuilleton. Auch bei einer Anklage gegen Mitarbeiter beteiligter Baufirmen sei mit einem langen Prozess, der wohl nicht vor Inbetriebnahme der betroffenen Stadtbahnstrecke 2019 beendet sein werde, zu rechnen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2014: EnBW-Kauf vor Schiedsgericht – NSA unter Beobachtung – Fußballprofi auf Abwegen . In: Legal Tribune Online, 21.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10721/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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