Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2014: EnBW-Kauf vor Schiedsgericht – NSA unter Beobachtung – Fußballprofi auf Abwegen

21.01.2014

Der Rückkauf des EnBW-Konzerns verursacht nicht nur schwäbischen Hausfrauen Kopfschmerzen. Nun entscheidet ein Schiedsgericht. Außerdem in der Presseschau: Ausnahmen zum Mindestlohn, Beobachtungsvorgänge zur NSA, Franck Ribéry und Prostitution, heißer Kaffee und lockere Deckel bei McDonald's, und Goldbarren vor dem Arbeitsgericht.

Thema des Tages

EnBW – Schiedsgericht: Die SZ (Roman Deininger) berichtet in ihrem Wirtschaftsteil, dass seit dem gestrigen Montag das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Zürich die Klage der baden-württembergischen Landesregierung gegen den französischen Staatskonzern Electricité de France zum Rückkauf von EnBW-Anteilen verhandelt. Das Land fordert eine knappe Milliarde Euro des mutmaßlichen überhöhten Preises zurück und argumentiert dabei, dass die Zahlung eine europarechtlich illegale Beihilfe gewesen sei. Der ungewisse Ausgang des Verfahrens sei auch für die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den damals federführend beteiligten, ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) von Bedeutung.

Die FAZ (Susanne Preuß) erläutert das im Kaufvertrag vereinbarte Verfahren. Jede Partei ernenne einen Juristen als Schiedsrichter, beide zusammen bestimmten dann einen Vorsitzenden. Die "streng geheime" Verhandlung sei auf eine Woche anberaumt, könne sich aber auch über Jahre hinziehen.

OLG Düsseldorf – EnBW: Die Energiekonzern hat derweil beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde gegen ein von der Bundesnetzagentur verfügtes Abschaltverbot, so die SZ (Markus Baiser), bzw. den Zwangsbetrieb, so die FAZ (Susanne Preuß), mutmaßlich unrentabler Kraftwerke eingelegt. Der streitgegenständliche Bescheid gründe sich auf die von der Agentur festgestellte Relevanz mehrerer für die Energieversorgung wichtiger Kraftwerke. Diese werde vom Unternehmen nicht bezweifelt, moniert werde aber, dass der mehrjährige Weiterbetrieb nicht kostendeckend gestaltet werden könne.

Rechtspolitik

Mindestlohn-Ausnahmen: Praktikanten, Auszubildende und generell jugendliche und junge Arbeitnehmer könnten Ausnahmen zum geplanten gesetzlichen Mindestlohn bilden. Zu dieser Einschätzung gelangt nach einem Bericht der FAZ (Dietrich Creutzburg) ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Trotz des allgemeinen Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters ließe sich eine derartige Ausnahme für junge Menschen bildungspolitisch rechtfertigen, eine durch die Bundesregierung anzuordnende Ausnahmeregelung, die allein an den Status des Arbeitnehmers anknüpfte, wäre dagegen verfassungsrechtlich "wesentlich problematischer".

Selbstanzeige: Rechtsanwalt Karsten Randt (FAZ) setzt sich in einem Gastbeitrag für den Finanzmärkte-Teil der Zeitung mit Vorschlägen einer Facharbeitsgruppe der Bundesländer zur Reform der steuerrechtlichen Selbstanzeige auseinander. So hält Randt etwa die Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährung auf zehn Jahre für "nicht sinnvoll" und meint, angesichts der derzeitigen kritischen Prüfung des Instituts Selbstanzeige sei es "nicht allzu sicher", dass man 2019 ihr hundertjähriges Bestehen feiern werde.

Verbraucherschutz: Als Konsequenz aus den Querelen um den angeschlagenen Energieanbieter Prokon plant die Bundesregierung nach einem Bericht des Handelsblatts (Frank M. Drost/Silke Kersting, Zusammenfassung), die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzaufsicht zu erweitern. Zum Zwecke eines effektiveren Verbraucherschutzes solle es der Behörde künftig möglich gemacht werden, gefährliche Finanzprodukte unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten oder ihren aktiven Vertrieb zu untersagen.

EU-Grundfreiheiten: EU-Ausländern Sozialleistungen zu verweigern oder sie zur Zahlung einer PKW-Maut zu verpflichten, verstößt als Diskriminierung gegen EU-Recht, schreibt Rechtsanwalt Christian Harmsen (Handelsblatt) in einem Gastkommentar. Zwar erschwerten die EU-Grundfreiheiten "vordergründig die Innenpolitik", dafür erleichterten sie "Unternehmen und Bürgern der EU Handel und Leben". Auch in Wahlkampfzeiten solle die Politik nicht vergessen, dass Deutschland "bisher Gewinner der Europäisierung" sei.

Strafvollzug: Über einen kürzlich vorgelegten Entwurf eines Landes-Strafvollzugsgesetzes in Bremen berichtet die taz-Nord (Jean-Philipp Baeck). Besonders umstritten seien die in dem Entwurf vorgesehen Abweichungen vom 2011 entwickelten Musterentwurf einer Länderarbeitsgruppe zu einer Arbeitspflicht für Häftlingen und einem möglichen Hafturlaub erst nach zehn Jahren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2014: EnBW-Kauf vor Schiedsgericht – NSA unter Beobachtung – Fußballprofi auf Abwegen . In: Legal Tribune Online, 21.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10721/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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