Der EGMR verhandelte über die Klimaklage junger Portugiesen gegen 32 Staaten. NRW-Justizminister Limbach will die Brorhilker-Abteilung halbieren. Das BVerfG lehnte eine Klage gegen die deutsche Beteiligung an einem WHO-Pandemievertrag ab.
Thema des Tages
EGMR – portugiesische Klimajugendliche: Die Großes Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelte über die Individualbeschwerde von sechs Jugendlichen aus Portugal, die von 32 europäischen Staaten ambitionierte Maßnahmen zum Klimaschutz verlangen. In den Beschwerden werden die Verletzungen von Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention durch klimawandelbedingte Waldbrände in der Heimatregion der Jugendlichen beschrieben. Die beklagten Staaten halten die Individualbeschwerde der Jugendlichen für unzulässig. Vor Anrufung des EGMR hätten die Jugendlichen alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausschöpfen müssen. Zudem fehle ihnen die sogenannte Opfereigenschaft. Sofern die jungen Portugiesen Recht bekommen sollten, könnte der EGMR die beklagten Staaten zum Beispiel dazu auffordern, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern oder strengere Klimaziele zu beschließen und einzuhalten. Mit einem Urteil ist erst im nächsten Jahr zu rechnen. SZ (Wolfgang Janisch), taz (Susanne Schwarz) und LTO (Franziska Kring) berichten.
Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt unterschiedlichste Arten von Klimaklagen vor – von Verfahren gegen Unternehmen und Behörden bis hin zu Klagen für ganze Ökosysteme.
Tabea Kirchner (taz) vergleicht die Erfolge bisheriger Klimaklagen mit den Aktionen der Letzten Generationen und kommt zu dem Schluss: "Das eine schließt das andere nicht aus. Ob auf der Straße oder vor Gericht – was es braucht, ist eine Vielfalt der Proteste".
Rechtspolitik
Video-Verhandlungen: Der grüne Rechtspolitiker Till Steffen fordert auf beck-aktuell, dass Video-Verhandlungen im Zivilprozess künftig die Regel sein sollen und Präsenz-Verhandlungen die Ausnahme. Dies vereinfache, verbessere und beschleunige Prozesse.
Prostitution: Auch die Frauen-Union der CDU spricht sich für das so genannte "Nordische Modell" aus, bei dem Freier und Zuhälter bestraft werden, Prostituierte aber straffrei bleiben. Mehr als 90 Prozent der Prostituierten seien Gewalt und Erniedrigung durch Menschenhändler, Zuhälter und Freier ausgesetzt. Mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 wollte die damalige rot-grüne Regierung die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern. Damit sei aber der gegenteilige Effekt eingetreten. Die FAZ berichtet.
Grenzkontrollen: Nun berichten auch taz (Dinah Riese) und Welt (Marcel Leubecher) über die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), feste Kontrollen an den Grenzübergängen zu Tschechien und Polen als Ergänzung der bisherigen Schleierfahndung einzuführen. Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums sind grundsätzlich unzulässig. Nur im Falle "einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit" dürfen sie vorübergehend eingeführt werden – sofern sie bei der EU notifiziert werden. Faeser kündigte an, die geplanten Maßnahmen müssten nicht bei der EU notifiziert werden, weshalb es sich wohl nicht um klassische Grenzkontrollen handelt.
Die Zeit (Paul Middelhoff/Stefan Schirmer) moderiert ein Streitgespräch, in dem sich der FDP-Fraktionschef Christian Dürr für einen härteren Grenzschutz ausspricht, während der Europaabgeordnete Erik Marquardt (Grüne) dagegen argumentiert.
Asyl: Die SZ (Ronen Steinke) erklärt in Frage-und-Antwort-Form, warum die Forderung von CSU-Chef Markus Söder und anderen Unionspolitikern nach einer "Integrationsgrenze", mit der die Einreise von Migranten nach Deutschland auf eine bestimmte Anzahl beschränkt werden soll, rechtlich kaum machbar ist.
Mariam Lau (Zeit) meint, auch ohne Asyl-Obergrenze lasse sich steuern, wie viele Menschen ins Land kommen. Zwar stoße man bei vielen Maßnahmen "an die Grenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils (Sozialstandards) oder der Menschenrechtskonvention und der damit verbundenen Rechtsprechung". Für die Autorin sind diese Urteile aber "nicht die Zehn Gebote".
Klimaproteste/Gebühren: Reinhard Müller (FAZ) schlägt vor, das Berliner Gebührenrecht zu überdenken, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag von Klimaaktivisten gegen einen Gebührenbescheid der Polizei stattgegeben hat. Schließlich "zahlt doch der Bürger sonst für alles Mögliche. Sogar für eine mitfühlende Begleitung der heldenhaften Widerstandskämpfer durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk".
Sammelkarten: Eine gesetzliche Regulierung so genannter "Mystery-Sammelkarten-Boxen" wünscht sich Rechtsreferendar Andreas Höpner auf LTO. Auf Streaming-Plattformen habe sich mittlerweile der Trend entwickelt, dass Streamer so genannte "Mystery-Boxen" an ihre Zuschauer weiterverkaufen und diese live vor der Kamera öffnen. Die Streamer öffnen dabei nicht die offiziellen Produkte der Sammelkarten-Hersteller, sondern schnüren selbst vorgefertigte Pakete mit diversen Einzelkarten. Dabei könnte es sich laut dem Autor jedoch um das Betreiben von illegalen Glücksspielen handeln. In diesem Fall drohten den Streamern rechtliche Konsequenzen.
Justiz
Cum-Ex-Verfahren bei der StA Köln: Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) will die Abteilung H der Kölner Staatsanwaltschaft, die für Cum-Ex-Verfahren zuständig ist, teilen. Bisher wurde sie allein von Anne Brorhilker geleitet. Künftig soll es eine zweite Abteilung mit einem eigenen zweiten Abteilungsleiter geben. So solle die Effizienz der Abteilung H gesteigert werden, damit mehr Cum-Ex-Verfahren vor Gericht kommen. Die SPD-Opposition im Landtag sieht darin jedoch eine Entmachtung Brorhilkers. Auch die NGO "Finanzwende" kritisiert die Maßnahme, da als zweiter Abteilungsleiter ein Experte für Jugendstrafrecht vorgesehen sei. FAZ (Jonas Jansen/Marcus Jung), SZ (Björn Finke/Klaus Ott) und Hbl (S. Iwersen/G. Scheu/V. Votsmeier) berichten.
EuG zu Frontex-Beteiligung an Abschiebung: Nun analysiert auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Christopher Paskowski auf dem Verfassungsblog das Urteil des Europäischen Gerichts von Anfang September, in dem die Schadensersatzklage einer illegal aus Griechenland abgeschobenen syrischen Flüchtlingsfamilie gegen Frontex abgelehnt wurde. Er zeigt Argumentationsansätze auf, die dazu führen können, dass das Handeln der Agentur Frontex zukünftig von effektiven Rechtsschutzmechanismen begleitet wird.
BVerfG zu Pandemievertrag: Laut spiegel.de hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die mögliche künftige Zustimmung Deutschlands zu einem internationalen WHO-Pandemievertrag nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar könnten Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen schon vor ihrem Inkrafttreten vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden, die bloße Mitwirkung der Bundesregierung an der Aushandlung eines völkerrechtlichen Vertrags sei allerdings kein tauglicher Beschwerdegegenstand.
VerfGH Thü zu "Anti-Impfzwang"-Volksbegehren: Die AfD wollte mit einem Volksbegehren erreichen, dass in die Thüringer Landesverfassung der Passus aufgenommen wird, niemand dürfe "direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden". Der von der AfD zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf enthalte jedoch nicht die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an ein Volksbegehren, wie der Verfassungsgerichtshof Thüringen nun laut LTO entschieden hat. Das Volksbegehren habe einen "irreführenden Charakter", weil es nicht genug deutlich mache, dass beim Impfen Bundesrecht über Landesrecht steht.
OLG Stuttgart – KapMuG-Verfahren Mercedes: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann das Kapitalmusterklageverfahren gegen die Mercedes Benz Group. Das Gericht hat zu klären, ob Mercedes die eigenen Aktionäre mit einer rechtzeitigen Information zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen vor Kursverlusten hätte bewahren können. Ein vergleichbares KapMuG-Verfahren gegen Volkswagen in Braunschweig wird seit September 2019 geführt. FAZ und LTO berichten.
LG Gießen – Mord an Ayleen: Am heutigen Donnerstag soll vor dem Landgericht Gießen das Urteil gegen Jan P. verkündet werden, der wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen angeklagt ist. Wie die SZ (Gianna Niewel) schreibt, hat der Angeklagte während des Prozesses einen unbeteiligten Eindruck vermittelt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, außerdem die Anordnung von Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
LG Göttingen zu Mobilfunk-Netzstörung: Das Landgericht Göttingen hat entschieden, dass ein Mobilfunkkunde, der zuhause längerfristig nicht mit seinem Handy telefonieren kann, gegen seinen Mobilfunkanbieter Anspruch auf Entschädigung hat. Die Kompensationspflicht entfalle auch nicht deshalb, weil der Kunde in anderen Funkzellen oder über das Internet telefonieren könnte. Das Gericht sprach dem Kläger rund 2.800 Euro Entschädigung zu. Er erhielt nicht den vollen geforderten Betrag, da er in Kenntnis der Netzstörung neue Verträge abgeschlossen hatte. In diesem Falle liege laut Gericht Treuwidrigkeit vor. LTO berichtet.
LG Berlin zu "Keinohrhasen"-Einnahmen: Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu. Das hat das Landgericht Berlin nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Da ein Großteil der Ansprüche allerdings bereits verjährt ist, erhält Decker nur etwa 180.000 Euro. Das Urteil stützt sich auf den "Fairnessparagrafen" im Urheberrecht. Dieser sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. SZ (David Steinitz), FAZ (Julia Encke) und spiegel.de (Lars-Olav Beier) berichten.
LG Frankenthal zu Hundehalterhaftung: Hundehalter müssen nicht für jede durch eine Hundeleine verursachte Verletzung haften, so das Landgericht Frankenthal. Ein Mann hatte Schadensersatzansprüche gegen eine Hundehalterin geltend gemacht, nachdem die in einem Aufzug verhakte Hundeleine ihm mehrere Finger abgetrennt hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Unfall nicht durch das Tier verursacht worden sei, sondern durch den Aufzug. Die FAZ berichtet.
LG Rostock zu Günther Krause: Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, verurteilte das Landgericht Rostock den ehemaligen Verkehrsminister Günther Krause (CDU) wegen versuchten Betrugs und Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Grund für die Strafaussetzung zur Bewährung war das Geständnis Krauses, der bereits wegen verschiedener Wirtschaftsdelikte vorbestraft ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
GBA – Russische Kriegsverbrechen: Nun berichtet auch LTO über das Mitte Juli seitens des Generalbundesanwalts eröffneten personenbezogenen Ermittlungsverfahrens wegen eines russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Im Kiewer Vorort Hostomell sollen russische Soldaten auf Zivilisten geschossen haben. Davon sei auch ein deutscher Staatsbürger betroffen. Zur Aufklärung stehe man in engem Kontakt mit den ukrainischen Strafverfolgungsbehörden.
Recht in der Welt
USA – Trump/Immobiliengesellschaften: Wie der New Yorker Richter Arthur Engoron entschied, hat sich der ehemalige US-Präsident Donald Trump wegen Betruges strafbar gemacht, indem er den Firmenwert seines Familienunternehmens, der Trump Organization, jahrelang manipuliert hatte. Am Montag beginnt ein damit inhaltlich verbundenes Zivilverfahren, das die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James eingeleitet hat. Danach sollen Trump und seine Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka dauerhaft von der Führung von Unternehmen im Bundesstaat New York ausgeschlossen werden. Zudem sollen die Trumps mindestens 250 Millionen Dollar zurückzahlen. Ob das Verfahren aber tatsächlich wie geplant am 2. Oktober beginnen kann, ist noch unklar. Ein Landesberufungsgericht hatte festgestellt, dass einige der Vorwürfe inzwischen verjährt seien, woraufhin Trump eine Verschiebung des Verfahrens beantragt hat. FAZ (Roland Lindner), taz (Hansjürgen Mai) und spiegel.de berichten.
Winand von Petersdorff (FAZ) meint, das Vorgehen von Generalstaatsanwältin James gegen Trump wirke politisch motiviert, da es wohl gar keinen Schaden gab, denn Trump bediene die eingeräumten Kredite zuverlässig. Der Autor schlägt vor, "New Yorks bissige Staatsanwälte" sollten "ihre Energie lieber auf Trumps wahre Verbrechen fokussieren".
USA – Justizopfer Gerardo Cabanillas: 28 Jahre nach seiner Festnahme und späteren Verurteilung wegen Raubes, Kidnapping und sexueller Übergriffige wurde der Kalifornier Gerardo Cabanillas für unschuldig erklärt. Cabanillas hatte nach seiner Festnahme im Jahr 1995 ein Geständnis abgelegt, weil die Ermittler ihm fälschlicherweise versprochen hatten, er werde auf Bewährung freikommen, sofern er gestehe. Seitdem hat Cabanillas stets seine Unschuld beteuert. Nun konnte er mit Hilfe von DNA-Untersuchungen entlastet werden. FAZ (Christiane Heil) und spiegel.de berichten.
USA – Kartellklage gegen Amazon: Laut FAZ (Roland Lindner) und Hbl (Katharina Kort/Stephan Scheuer) hat die Kartellbehörde FTC eine Klage gegen den Onlinehändler Amazon eingereicht. Sie wirft ihm vor, seine Monopolstellung mit illegalen Mitteln aufrechtzuerhalten. Im Mittelpunkt steht Amazons Umgang mit Drittverkäufern, die Waren auf seiner Plattform anbieten. Der Onlinehändler wies die Vorwürfe zurück.
USA – Senator Bob Menendez: Laut spiegel.de hat der wegen Korruption angeklagte demokratische US-Senator Bob Menendez bei einer Anhörung vor einem Bundesgericht in New York sämtliche Vorwürfe von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft Menendez unter anderem vor, politische Entscheidungsprozesse im Sinne der ägyptischen Regierung beeinflusst und im Gegenzug persönliche Vorteile erlangt zu haben.
Russland – Alexej Nawalny: Nachdem ein russisches Gericht die Berufung von Kremlkritiker Alexej Nawalny gegen eine 19-jährige Haftstrafe abgelehnt hatte, sind nun auch noch die Haftbedingungen verschärft worden. Aufgrund seiner "Unverbesserlichkeit" werde er für zwölf Monate in eine sogenannte EPKT-Zelle verlegt – die schärfste Form von Isolationshaft. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
Artgemeinschaft-Verbot: Das Bundesinnenministerium hat den rassistisch-völkischen Verein "Artgemeinschaft – germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" und dessen Teilorganisationen verboten. Das Verbot wurde mit zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen vollzogen. Die "Artgemeinschaft", die an die Überlegenheit der "nordischen Menschenart" glaubt und sich "am Weltbild des historischen Nationalsozialismus" orientiere, richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung und erfülle so die grundgesetzlichen Voraussetzungen eines Verbots, wie es einfachgesetzlich im Vereinsgesetz definiert ist. Eine Klage gegen das Verbot kann ausschließlich am Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Es berichten SZ (Nadja Lissok), taz (Andrea Röpke/Konrad Litschko/Andreas Speit) und spiegel.de (Sven Röbel/Wolf Wiedmann-Schmidt).
Angesichts der jahrzehntelangen Aktivitäten der "Artgemeinschaft" hinterlässt es für Konrad Litschko (taz) "einen faden Beigeschmack", dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Verein erst jetzt verboten hat "und dass ihr die Maßnahmen nun auch im hessischen Wahlkampf nützen sollen". Da andere Gruppen weiter aktiv seien, sei es umso wichtiger, dass Faeser nun nicht nachlasse.
Das Letzte zum Schluss
Dreister Dieb: Vor den Augen von Mutter und Sohn, die es sich bei einem Picknick im Nordosten Mexikos gemütlich machen wollten, machte sich ein dreister Dieb über die ausgepackten Leckereien her. "Wir hörten, wie er brummte, wie er aß", sagte die Mutter im Anschluss über den Täter; einen Schwarzbären, der während seiner Tat unmittelbar neben ihr gesessen hatte. spiegel.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 28. September 2023: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52801 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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