Im Münchner Diesel-Prozess kündigte Ex-Audi-Chef Stadler ein Geständnis an. Eine Richterin des Landgerichts Gera soll eine Entscheidung zugunsten ihres Vaters getroffen haben. Das ungarische Parlament stimmte für EU-konforme Justizreform.
Thema des Tages
LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Der wegen Betrugs angeklagte Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat im Prozess um die manipulierte Abgasreinigung bei Dieselautos ein Geständnis angekündigt. Damit stimmte er – wie auch die Staatsanwaltschaft – dem Verständigungsvorschlag des Gerichts zu. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Stadler bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Sein Geständnis will Stadler in zwei Wochen vortragen. Bereits in der vergangenen Woche hatte Wolfgang Hatz, der frühere Chef der Motorenentwicklung bei Audi und im VW-Konzern, die Vorwürfe der Anklage gegen ihn bestätigt. Auch der dritte Mitangeklagte und Kronzeuge, der frühere Audi-Ingenieur Giovanni P., wiederholte, dass er zu seinem umfassenden Geständnis stehe. Laut dem Vorsitzenden Richter Stefan Weickert ist mit einem Urteil nicht vor Pfingsten zu rechnen. SZ (Thomas Fromm/Stephan Radomsky), FAZ (Henning Peitsmeier/Christian Müßgens), Hbl (Volker Votsmeier u.a.), Welt (Daniel Zwick) und LTO berichten.
Henning Peitsmeier (FAZ) nennt die Verständigung vor dem Landgericht München "so schmutzig wie die Abgase der manipulierten Dieselmotoren". Diese hätte – angesichts des späten Geständnisses Stadlers nach 166 Verhandlungstagen und der Tatsache, dass das Gericht die Tatvorwürfe als erwiesen ansieht – nicht stattfinden dürfen. Daniel Zwick (Welt) meint, es hinterlasse einen "schalen Beigeschmack", dass Stadler aufgrund der Verständigung so günstig davonkommen werde. Die Summe von 1,1 Millionen Euro Strafe stehe – selbst wenn man die 4,1 Millionen hinzurechne, die er an Volkswagen gezahlt hat – in einem "grotesken Unverhältnis" zu den mehr als 30 Milliarden Euro, die der Skandal den Konzern und seine Aktionäre gekostet hat.
Rechtspolitik
Cannabis: Eine vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass mit der Legalisierung von Cannabis auch der Konsum zunehme. Dies gelte auch für Kinder und Jugendliche. Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, diesen Risiken mit einer gezielten Aufklärungskampagne für Kinder und Jugendliche und einem generellen Verbot von mit Cannabis versetzten Lebensmitteln, sogenannten Edibles, zu begegnen. Kritiker der geplanten Legalisierung, etwa die Bundesärztekammer, sehen sich in ihren Warnungen bestärkt und fordern daher, die Gesetzespläne noch einmal zu überdenken. SZ (Angelika Slavik), FAZ (Christian Geinitz) und taz (Manuela Heim) berichten.
Bürgerräte: Die Professor:innen Margit Osterloh und Bruno S. Frey kritisieren in der Welt die von Klimaaktivist:innen der "Letzten Generation" geforderte Einführung von Gesellschaftsräten als undemokratisch. Da die Teilnahme der durch das Los gewählten Bürger:innen freiwillig sein solle, sei zu befürchten, dass vorzugsweise Klimaaktivist:innen dem Ruf folgen würden. Dadurch würden Maßnahmen beschlossen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem Mehrheitswillen entsprächen. Auch werde die für Bürgerräte typische ergebnisoffene Diskussion über Ziele und Maßnahmen verhindert, wenn von der Bundesregierung verlangt wird, die beschlossenen Maßnahmen "1:1" umzusetzen.
Korruption: Die EU-Kommission schlägt eine Verordnung vor, die die Harmonisierung der Korruptionsbekämpfung ausweiten soll. Zwar sollen die Mitgliedstaaten auch weiterhin für die strafrechtliche Verfolgung verantwortlich sein. Der harmonisierte Rechtsrahmen, der sich bisher nur auf klassische Bestechungsdelikte bezieht, soll in Zukunft aber auch die Tatbestände der Veruntreuung, der Einflussnahme, des Funktionsmissbrauchs, der Behinderung der Justiz und der unerlaubten Bereicherung für alle Mitgliedstaaten einheitlich regeln. Außerdem soll eine neue Sanktionsregelung eingeführt werden, die es ermöglicht, Personen aus Drittstaaten die Einreise zu verwehren und ihre Vermögenswerte zu sperren. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.
Asyl: Im Interview mit der Zeit (Mariam Lau) fordert der Migrationsforscher Ruud Kopmans Asylzentren außerhalb der EU. Diese würden nicht nur verhindern, dass Menschen auf der Flucht, beispielsweise im Mittelmeer, ums Leben kommen, sondern auch zu einem Einbruch des Schleppergeschäfts führen.
Justiz
LG Gera – Rechtsbeugung zugunsten des Vaters: Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat vor eineinhalb Jahren wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung Anklage gegen eine Richterin erhoben, die eine Entscheidung zugunsten ihres Vater getroffen haben soll. Dieser, ein evangelischer Pfarrer, rief die Richterin auf Probe im April 2020 an, weil er ein langjähriges Gemeindemitglied – trotz anderslautender Corona-Schutzverordnung – in einem Pflegeheim in Jena besuchen wollte. Daraufhin erließ die gläubige Richterin noch am selben Abend den Beschluss, dass das Pflegeheim dem Pfarrer im Rahmen seiner seelsorgerischen Tätigkeit jederzeit Zutritt zu dem Gemeindemitglied zu gewähren habe. Der Präsident des Landgerichts Gera leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen die Frau ein. Über die Frage, ob sie zu entlassen ist, ist im Hauptsacheverfahren bis heute nicht entschieden. Auch über die Zulassung der strafrechtlichen Anklage hat das LG Gera noch nicht entschieden. LTO (Tanja Podolski) berichtet.
EuGH – Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Vorlage des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs von Ende April an den Europäischen Gerichtshof. Die Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG hält das strikte Verbot, wonach Geld von einem Investor nicht in eine Anwaltskanzlei fließen darf, für unverhältnismäßig und damit verfassungs- und europarechtswidrig.
VG Berlin - Gerhard Schröders Büro: Nun berichtet auch LTO (Markus Sehl) vorab über die Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen das vom Haushaltsausschuss des Bundestags verfügte "Ruhendstellen" seines bis dato finanzierten Büros, die das Verwaltungsgericht Berlin an diesem Donnerstag verhandeln will. Verwaltungsrechtler räumen der Klage keine großen Erfolgsaussichten ein. So sei es schwer nachzuvollziehen, warum die öffentliche Verwaltung Privatmenschen Büros oder Personal überlassen müsse. Die Klage könnte im Übrigen bereits unzulässig sein, wenn für Schröders Ansprüche, die er aus seiner früheren verfassungsrechtlichen Position ableitet, nicht das Verwaltungsgericht, sondern das Bundesverfassungsgericht zuständig wäre.
LG Schweinfurt zu fahrlässiger Tötung: Das Landgericht Schweinfurt verurteilte zwei Prüfingenieure, die aufgrund einer fehlerhaften Berechnung einen Brückeneinsturz und dadurch den Tod eines Bauarbeiters verursacht hatten, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu Bewährungssstrafen von anderthalb Jahren bzw. neun Monaten. Die Ingenieure haben laut Gericht die eigene Prüfung sorgfaltswidrig unterlassen bzw. die statische Prüfung nur lückenhaft durchgeführt. Ein dritter angeklagter Ingenieur wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen einen ursprünglich mitangeklagten Statiker wurde aufgrund der Erkrankung der Verteidigerin abgetrennt. Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet.
LG Stendal – Geiselnahme durch Attentäter: Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat am Landgericht Stendal Anklage gegen den verurteilten Attentäter von Halle, Stephan Balliet, erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt unter Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung als Geiseln genommen zu haben; dies mit dem Ziel, aus der Haft zu fliehen. Dazu habe sich der Häftling aus einem Holzstift, Drähten, einem Metallrohr sowie Bauteilen eines Tackers einen schussfähigen Gegenstand gebaut. Noch in der Haftanstalt konnte er von Justizvollzugsbeamten überwältigt werden. spiegel.de berichtet.
AG Chemnitz – Sexueller Missbrauch von Gefangener: Vor dem Amtsgericht Chemnitz hat ein wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen angeklagter Justizbeamter die Vorwürfe, eine Insassin zum Oralverkehr gezwungen zu haben, bestritten. Der 53-Jährige räumte lediglich ein, ein einvernehmliches Verhältnis mit der Insassin gehabt zu haben; zu sexuellen Handlungen sei es dabei aber nicht gekommen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte die Frau am ersten Verhandlungstag nicht vor Gericht erscheinen. Ein Folgetermin soll laut Gericht erst dann angesetzt werden, wenn absehbar ist, dass sie aussagefähig ist. spiegel.de berichtet.
GBA – Umsturzpläne/Reuß: In einem vertiefenden Artikel schreibt die Zeit (Thomas Fischermann/Christian Fuchs/Astrid Geisler u.a.) über Hintergründe, Taten, Ermittlungen und Gedankengut der Verschwörergruppe um den Prinzen Reuß, die im vergangenen Dezember wegen ihrer Umsturzpläne verhaftet worden war.
Nacktheit vor Gericht: Die SZ (Wolfgang Janisch) befasst sich anhand ausgewählter Gerichtsurteile mit der Frage, wann Nacktheit erlaubt ist und wann sie etwa eine "grob ungehörige Handlung" und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zu Hause und im eigenen Garten ist Nacktheit beispielsweise grundsätzlich zulässig. Mittlerweile ist auch Frauen das Oben-ohne-Baden in Schwimmbädern teilweise erlaubt. Ein spanisches Gericht gab kürzlich sogar einem Mann Recht, der es als Teil seiner Freiheit ansah, sich unbekleidet im öffentlichen Raum zu bewegen. Anlass des Artikels ist ein Urteil des OLG Frankfurt/M. zu einem Vermieter, der sich nackt im Hinterhof sonnt, was keine Mietminderung rechtfertige.
Staatsanwalt Sterzel: Die FAZ (Reiner Burger) stellt – vor dem Hintergrund der am gestrigen Mittwoch durchgeführten europaweiten Razzia gegen die Mafiaorganisation ’Ndrangheta – den Staatsanwalt Julius Sterzel vor, der bei der Zentral- und Ansprechstelle zur Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS NRW) als OK-Dezernent arbeitet. Die ZeOS NRW, die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelt ist, agiert als bundesweit erste operativ tätige Zentralstelle für die Verfolgung von OK-Straftaten. Sterzel hat diese mitgegründet.
Recht in der Welt
Ungarn – Justizreform: Laut spiegel.de hat das Parlament in Budapest mit großer Mehrheit für eine Justizreform gestimmt, die auf Druck der EU die Unabhängigkeit der Justiz wieder stärken soll. Die Reform stellt die meisten Befugnisse des unabhängigen Landesrichterrats (OBT) wieder her, die dieser durch vergangene Gesetzesänderungen an das der Regierung unterstellte Landesrichteramt (OBH) verloren hatte. Auch sollen sich Richter künftig wieder mit Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof wenden können, Die Justiznovelle soll den Weg zur Freigabe von 13.2 Mrd. Euro aus dem EU-Kohäsionsfonds freimachen soll, die die EU derzeit noch zurückhält.
Belarus - Roman Protassewitsch: Der belarussische Journalist und frühere Chefredakteur des oppositionellen Mediums "Nexta", Roman Protassewitsch, wurde von einem Gericht in Minsk zu acht Jahren Haft verurteilt, so FAZ (Othmara Glas) und taz (Gaby Coldewey). Protassewitsch war im Mai 2021 gemeinsam mit seiner Freundin Sofia Sapega, die bereits im vergangenen Jahr zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, festgenommen worden. Das Oppositionsmedium Nexta spielte wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung eine entscheidende Rolle bei der Mobilisierung des Protestes gegen Machthaber Lukaschenko im Sommer 2020. Die Staatsführung ließ das Medium daraufhin verbieten, der Oberste Gerichtshof stufte Nexta als "terroristische Organisation" ein.
Russland – Alexej Nawalny: Die Zeit (Alice Bota) schreibt über die Haftbedingungen und die massiven Misshandlungen, denen sich Alexej Nawalny seit mittlerweile über 800 Tagen in Haft ausgesetzt sieht, sowie über die gegen ihn laufenden Verfahren.
USA – Ed Sheeran: Laut spiegel.de hat der Musiker Ed Sheeran die Vorwürfe, er habe für seinen Song "Thinking Out Loud" abgekupfert, vor einem New Yorker Gericht bestritten. Verklagt hatten ihn die Erben von Ed Townsend, einem Musiker und Produzenten, der "Let’s Get It On" zusammen mit dem Sänger Marvin Gaye schrieb. Ed Sheeran drohte damit, seine Karriere zu beenden, sollte er vor Gericht unterliegen.
USA – Waffen: Die SZ (Fabian Fellmann) schreibt ausführlich über mögliche Gründe für die Zunahme von Waffengewalt in den USA. Diese seien auch in der Gesetzgebung zu finden, etwa in den Gesetzen zum freien Waffentragen. Auch habe die Mehrheit der US-Bundesstaaten das Recht auf Selbstverteidigung in den vergangenen 20 Jahren deutlich erweitert. Vor allem die Republikaner verhinderten in Washington und in vielen Bundesstaaten Verschärfungen des Waffenrechts weitestgehend.
In einem weiteren Artikel konkretisiert die SZ (Reymer Klüver), dass das Recht zum freien Waffentragen in den USA eine Interpretation sei. Denn was genau der gut zwei Jahrhunderte alte zweite Zusatzartikel der US-Constitution, das "right to bear arms", bedeute, sei auch unter Juristen umstritten. Vieles deute darauf hin, dass damit damals das Recht gemeint war, in jedem Bundesstaat Bürgerwehren zu organisieren.
Frankreich – Präsidialsystem: Rechtsprofessor Armin Steinbach befasst sich in der FAZ mit dem präsidial zugeschnittenen System in Frankreich und den Problemen, die dieses mit sich bringt. Frankreich sei geprägt von einem umfassend ausgestatteten Präsidenten an der Spitze und einem schwachen, lediglich als Anhängsel erscheinenden Parlament. Dies zeige sich auch an dem in der aktuellen Krise um die Erhöhung des Rentenalters zum Einsatz gekommenen Verfassungsartikel 49.3, der es gestatte, Gesetze ohne Abstimmung im Parlament zu verabschieden, sofern nicht ein Misstrauensantrag gegen die Regierung angenommen werde. Er befördere damit ein "Durchregieren", unabhängig davon, ob im Parlament eine die Regierung tragende Mehrheit existiere oder nicht. Institutionell und politisch fielen die Checks and Balances aus. Dies setze sich auf Ebene der Judikative fort, so etwa beim politisch besetzten Verfassungsrat, der dazu tendiere, die Exekutivlastigkeit des Politprozesses noch zu verstärken.
Schweiz – Fifa-Präsident Infantino: Laut FAZ (Thomas Kistner) läuft in der Schweiz ein weiteres Strafverfahren gegen den Präsidenten des Fußball-Weltverbandes Fifa, Gianni Infantino. Ihm werden verleumderische Falschanschuldigungen im Zuge einer Auseinandersetzung mit den Fifa-Transferregeln vorgeworfen.
Juristische Ausbildung
Jurastudierende: Die Zahl der neu eingeschriebenen Jurastudierenden ging laut Statistischem Bundesamt von 15.159 (WS 20/21) auf 14.283 (WS 21/22) zurück, berichtet LTO-Karriere. Neuere Zahlen liegen nicht vor. 62.7 Prozent der neuen Jurastudierenden sind weiblich.
Sonstiges
Falschbehauptungen durch KI: Der Akademische Rat a.Z. Alexander Heinze setzt sich auf LTO mit der Frage auseinander, wer verantwortlich ist, wenn ChatGPT Falschinformationen liefert bzw. ob und wann eine mittels Künstlicher Intelligenz erzeugte Aussage den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen könnte. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass Rechtsverletzungen durch Chatbots nur präventiv zu begegnen ist, nämlich durch Kontrolle und Kontrollpflichten.
Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Viele Fragen im neuen Untersuchungsausschuss im Bundestag zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank könnten aus Sicht der SPD in die Rechte der Länder eingreifen und deshalb verfassungswidrig sein. Der Bund besitze keine Aufsichts-, Korrektur- oder Kontrollbefugnis gegenüber den Ländern. Die CSU/CSU kündigte bereits an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, sollte der Untersuchungsauftrag allzu massiv beschränkt werden. Die SZ (Daniel Brössler/Nicolas Richter/Robert Roßmann) berichtet.
Auch der emeritierte Rechtsprofessor Joachim Wieland setzt sich auf dem Verfassungsblog mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Cum-Ex-Untersuchungsauftrags bzw. der Untersuchungsfragen auseinander und stellt klar, dass der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags den Untersuchungsauftrag und die Untersuchungsfragen auf die Zuständigkeit des Bundes beschränken müsse. Andernfalls könnte sich die Freie und Hansestadt Hamburg im Verfahren des Bund-Länder-Streits gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG gegen eine Verletzung ihrer staatlichen Selbständigkeit wehren.
Klimaprotest und Rechtsstaatlichkeit: Der akademische Mitarbeiter Mathias Honer befasst sich in der FAZ mit dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser immer wieder angeführt werde, um ein härteres Vorgehen gegen Klimaaktivist:innen zu fordern, stellt der Autor klar, dass sich der Begriff nicht für den Rechtsgehorsam der Bürger:innen ins Feld führen lasse. Denn der Rechtsstaat verlange nicht die Rechtsbindung der Bürger:innen, sondern die Rechtsbindung des Staates im Interesse individueller Selbstbestimmung.
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LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 4. Mai 2023: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51686 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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