Ein Verwandtschaftsverhältnis allein erlaubt noch keine EU-Sanktionen. Beschäftigte des Immobilienkonzerns stehen unter Korruptionsverdacht. Geflüchtete sollen in GB künftig sofort in Haft genommen und zeitnah abgeschoben werden.
Thema des Tages
EuG zu Sanktionen gegen Russland/Prigoschin-Mutter: Die Sanktionen der Europäischen Union gegen die Mutter von Jewgeni Prigoschin, Chef des russischen Söldner-Unternehmens Wagner, sind nichtig. Dies entschied das Europäische Gericht in seinem ersten Urteil zu Individual-Sanktionen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg. Damit gab das EuG einer Klage von Violetta Prigoschina Recht, die gegen ihre Aufnahme auf die EU-Sanktionenliste geklagt hatte. Prigoschina war vorgeworfen worden, sie habe "Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben". Sie erhielt daher ein Einreiseverbot und ihr Vermögen in der EU wurde ggf. eingefroren. Laut EuG genügt ihr Verwandtschaftsverhältnisses zum Söldner-Chef aber nicht als Grundlage für Sanktionen. Außerdem habe Prigoschins Mutter das Eigentum an einem Unternehmen ihres Sohnes bereits 2017 wieder aufgegeben. Die Entscheidung des Europäischen Gerichts kann noch mit Rechtsmitteln vor dem Europäischen Gerichtshof angegriffen werden. Am EuG sind noch viele Dutzend Klagen gegen europäische Sanktionsbeschlüsse anhängig. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), taz (Christian Rath), LTO und spiegel.de.
Damir Fras (RND) kommentiert, das Urteil sei zwar peinlich für die EU, aber es zeige auch: "In der EU gilt der Rechtsstaat – im Unterschied zu Russland."
Rechtspolitik
Erbschaftssteuer: In einem Gastbeitrag für die FAZ fordert Rechtsprofessor Gregor Kirchhof eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer. Niemand dürfe durch die Steuer gezwungen werden, sein Eigentum zu verkaufen. Die Steuer müsse sich am Nutzwert, nicht am Verkaufswert des Eigentums orientieren. Noch schlüssiger wäre aber eine Abschaffung der Erbschaftssteuer wie in zahlreichen anderen Staaten. Würde im Gegenzug die Einkommensteuer um nur ein Prozent erhöht, erbrächte das den vierfachen Ertrag.
Justiz
StA Bochum – Vonovia: Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt wegen Korruptionsverdachts gegen mehrere Beschäftigte des Immobilienkonzerns Vonovia. Die Manager sollen Gelder von Handwerksunternehmen angenommen und diesen im Gegenzug Aufträge in Millionenhöhe verschafft haben. Auch gegen Mitarbeiter:innen der bestechenden Unternehmen wird ermittelt. Aktuell gibt es fast 30 Beschuldigte, wobei die Zahl noch steigen könnte. Vonovia hat zudem das Beratungsunternehmen Deloitte beauftragt, das interne Compliance-System zu untersuchen. Es berichten die SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt) und das Hbl (Carsten Herz).
In einem separaten Kommentar zieht Klaus Ott (SZ) Parallelen zu anderen Skandalen großer Unternehmen und weist darauf hin, dass "Aufsichtsrätinnen und -räte nicht nur beraten, sondern auch kontrollieren sollen". Große Konzerne sollten sich daher nicht nur Unternehmensberater:innen und Manager:innen, sondern auch "Staatsanwältinnen oder Steuerfahnder in die Aufsichtsräte" holen, um "kriminelle Kreise am besten aufspüren" zu können.
BGH zu prügelndem Professor: Wie taz und bild.de melden, muss das Landgericht Göttingen erneut über den Fall eines Professors entscheiden, der seine Doktorandin mehrmals mit einem Bambusstock und der flachen Hand geschlagen haben soll und ihr androhte, ihre Doktorarbeit nicht weiter zu betreuen. Das Landgericht Göttingen hatte den Professor erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof gab nun der Revision der Staatsanwaltschaft und der Doktorandin statt und entschied, dass das Landgericht Göttingen auch prüfen muss, inwiefern sich aus dem Verhalten des Professors eine Drohung ergeben haben könnte.
BSG zu Organspende-Skandal: Eine gesetzliche Krankenkasse muss auch dann die medizinisch notwendigen Behandlungen einer Organtransplantation vergüten, wenn die Warteliste für Organspenden manipuliert wurde. Damit bestätigte das Bundessozialgericht die vorangegangene Entscheidung des niedersächsischen Landessozialgerichts, wonach es sozialrechtlich lediglich relevant ist, dass die Organtransplantation medizinisch indiziert war und einwandfrei durchgeführt wurde. Hintergrund des Verfahrens war der Göttinger Transplantationsskandal. LTO berichtet.
LG Stade zu Rechtsbeugung: Die Amtsrichterin, die am Montag wegen Rechtsbeugung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, weil sie in 15 Fällen ohne vorherige Anhörung der Betroffenen die psychiatrische Unterbringung anordnete, legte jetzt Revision zum Bundesgerichtshof ein. LTO berichtet.
VG Düsseldorf zu Waffenschein/AfD-Politiker: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die behördliche Entscheidung, einem AfD-Landtagsabgeordneten mangels waffenrechtlicher Zuverlässigkeit die Waffenbesitzkarte zu entziehen, und wies eine entsprechende Klage des AfD-Politikers ab. Nach der 2020 in Kraft getretenen Verschärfung des Waffenrechts ist eine Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 c) Waffengesetz regelmäßig auch bei einer bloßen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung anzunehmen. Der AfD-Politiker ist nicht nru in der durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten AfD und der "Jungen Alternative" tätig, sondern auch in zwei vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Vereinigungen, wie LTO berichtet.
LG Köln – Kardinal Woelki vs. Bild: Kardinal Woelki muss in einem presserechtlichen Verfahren, das er gegen die Bildzeitung führt, vor dem Landgericht Köln aussagen. Einen entsprechenden Beweisbeschluss hat das Landgericht verkündet. Woelki widerspricht in seiner Klage der Darstellung der Bildzeitung, er habe bei der Ernennung eines Pfarrers von dessen Vergangenheit als Missbrauchstäter gewusst, wie die FAZ (Daniel Deckers) schreibt.
LG Frankfurt/M. – Greenwashing/DWS: Die Anwältinnen Daja Apetz-Dreier und Julia Hoeren beschreiben auf LTO die Hintergründe einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank - die Vermögensverwaltung DWS - wegen Greenwashing. Am Freitag wird vor dem Landgericht Frankfurt/M. verhandelt, ob DWS irreführend für nachhaltige Finanzprodukte warb, indem sie angab, Anleger:innen würden "gezielt in die Erreichung der Klimaziele" investieren, ohne dies belegen zu können. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begehrt die Unterlassung entsprechender Aussagen durch die DWS.
LG Frankfurt/M. - Adler Group: Ein Anleihegläubiger legte vor dem Landgericht Frankfurt/M. Klage gegen den Immobilienkonzern Adler Group SA ein, um sich gegen eine mögliche Restrukturierung des Konzerns in Großbritannien zu wenden. Nach britischem Recht sind Restrukturierungsmaßnahmen unter Umständen auch ohne Einverständnis der Anleihegläubiger:innen für diese verbindlich, wie Bloomberg News (Karin Matussek) schreibt (in englischer Sprache).
VG Potsdam – Hohenzollern: Nun berichten auch SZ (Lothar Müller), FAZ (Andreas Kilb), taz und spiegel.de (Klaus Wiegrefe/Jens Witte) darüber, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen teilweise auf die gerichtliche Geltendmachung möglicher Ausgleichsforderungen der Hohenzollern wegen nach 1945 vorgenommener Enteignungen verzichten möchte, auch um dadurch Verhandlungslösungen zu anderen ungeklärten Vermögensfragen zu ermöglichen.
Reinhard Müller (FAZ) weist darauf hin, dass die Erfolgsaussichten einer Klage "nie besonders gut waren."
AG Heilbronn zu Klimaprotest: Nun berichtet auch die taz (Christian Rath) über die durch das Amtsgericht Heilbronn ausgesprochene Haftstrafe von zwei bzw. drei Monaten gegen zwei Klimaaktivisten. Damit wurden erstmals Klimaaktivist:innen in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 47 Strafgesetzbuch soll eine kurze Freiheitsstrafe jedoch nur ausnahmsweise verhängt werden, wenn dies zur Einwirkung auf die Täter:innen unerlässlich ist. Die Einwirkung sei jedoch gescheitert. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung klebten sich die beiden Aktivisten erneut auf einer Heilbronner Straße fest.
Anwalt Johannes Eisenberg kritisiert in der taz, dass die Strafe "völlig den Strafzweck verfehlt", weil sie weder generalpräventiv ("die Mehrheit der Bevölkerung wird es den Aktivisten nicht gleichtun") noch spezialpräventiv ("die Klimakleber lassen sich dadurch nicht von ihrem Tun abhalten") wirke, sondern sich lediglich in der Vergeltung erschöpfe. Vergeltung als einziger Strafzweck sei indes nicht mit der in Art. 1 Grundgesetz verankerten Menschenwürde vereinbar.
GBA – IS-Kämpfer: Die Bundesanwaltschaft hat einen IS-Kämpfer in Wiesbaden festnehmen lassen. SZ und zeit.de berichten, dass der Bundesgerichtshof die Untersuchungshaft des Syrers angeordnet hat.
BVerfG-Jahres-PK: Dem Jahresbericht des Bundesverfassungsgerichts zufolge nahm die Zahl der Eilanträge und der Verfassungsbeschwerden im Jahr 2022 deutlich ab. Im Jahr 2022 gingen insgesamt 4.934 neue Verfahren in Karlsruhe ein, davon 4.670 Verfassungsbeschwerden und 209 eigenständige Eilanträge. Wie sueddeutsche.de (Wolfgang Janisch) und LTO schreiben, befasst sich der Zweite Senat noch immer mit der Verfassungeschwerde gegen die Anordnung der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus durch den Berliner Verfassungsgerichtshof, die nach Aussage des Berichterstatters Peter Müller sehr grundsätzliche Fragen zum Verhältnis der Landes- zur Bundesverfassungsgerichtsbarkeit aufwerfe. Die Begründung der Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wahlwiederholung wird voraussichtlich im Mai folgen, ein Urteil zu den Berliner Pannen bei der Bundestagswahl im September 2023.
Blinder Richter: LTO-Karriere porträtiert den blinden Richter Ulrich Badde, der den Vorsitz einer Kammer am Landgericht Münster leitet, die unter anderem für Betreuungssachen von psychisch Erkrankten zuständig ist. Badde meint, dass seine Blindheit vielleicht sogar Vertrauen zu den psychisch Erkrankten aufbauen könne. Beim Lesen der Akten und beim Verfassen von Schreiben wird Badde von Assistent:innen unterstützt. In Nordrhein-Westfalen gibt es seinen Informationen zufolge zwei weitere blinde Richter:innen.
Richterrecht: Auf der Staat und Recht-Seite bespricht Stephan Klenner (FAZ) die Dissertation von Lino Munaretto "Der Vorbehalt des Möglichen", die für richterliche Zurückhaltung plädiere. Habilitationsreif seien insbesondere die beiden Schlusskapitel, in denen Munaretto eine "Dogmatik des Möglichkeitsvorbehalts" entwickelt und dieses Prüfprogramm anschließend einem Praxistest anhand des Grundrechts auf Gesundheit unterzieht.
Recht in der Welt
Großbritannien – Asylrecht: Die britische Innenministerin Suella Braverman stellte im Unterhaus einen Gesetzentwurf vor, wonach jeder volljährige Mensch, der Großbritannien über den Ärmelkanal erreicht, sofort in Haft genommen und anschließend in sein Herkunftsland oder ein sicheres Drittland abgeschoben werden soll. Zwar sei ein solches Gesetz möglicherweise nicht mit dem britischen Menschenrechtsgesetz vereinbar, allerdings bestehen nach Aussage der Innenministerin keine Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht. Gegen die Abschiebung soll künftig nur aus dem Ausland vorgegangen werden können, so die taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski).
Ralf Sotschek (taz) kritisiert, die geplante Asylrechtsverschärfung sei "menschenverachtend" und mutmaßt, dass die britische Regierung so von innenpolitischen Problemen ablenken möchte.
Spanien – Sexualstrafrecht: Nur fünf Monate nach Inkrafttreten einer spanischen Sexualstrafrechtnovelle soll das umstrittene Gesetz erneut geändert werden. Das sogenannte "Nur-Ja-heißt-Ja-Gesetz" weitete den Begriff der sexuellen Aggression aus und senkte den Strafrahmen entsprechend ab. Letzteres hatte die unerwünschte Folge, dass seit Oktober bei mehr als 700 Sexualstraftäter:innen das Strafmaß auf deren Antrag nachträglich reduziert wurde und bereits mehr als 70 Straftäter:innen vorzeitig entlassen wurden. Das Parlament stimmte mehrheitlich - gegen die Stimmen der linken Regierungsfraktion Podemos - für das Korrekturgesetz. Es berichteten die SZ (Nadja Tausche), die taz (Reiner Wandler), spiegel.de und zeit.de.
Georgien – NGOs: In Georgien kam es zu großen Demonstrationen gegen das Gesetzesvorhaben der georgischen Regierung, wonach sich Medien und Nichtregierungsorganisationen mit mehr als 20-prozentiger Finanzierung aus dem Ausland als "ausländische Einflussagenten" registrieren lassen müssen. Nach Ansicht der Demonstrierenden wurde das Gesetz nach russischem Vorbild geschaffen und soll die Arbeit regierungskritischer Medien und Nichtregierungsorganisationen einschränken. In der ersten Lesung im Parlament stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Es berichten nun auch taz (Sandro Gvindadze), Welt, spiegel.de (Walter Mayr), zeit.de und bild.de (Celal Çakar).
Reinhard Veser (FAZ) fordert die Europäische Union dazu auf, "der Bevölkerung Georgiens klar und unmissverständlich sagen, dass diese Regierung das Land nicht in Richtung Europa führt", um ein "Abgleiten Georgiens in den Dunstkreis Russlands zu verhindern".
Frankreich – Abtreibungsrecht: Der französische Präsident Emanuel Macron möchte das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern. Die FAZ und zeit.de melden, dass Macron bereits in den kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf in das Parlament einbringen will.
USA - Rybolowlew gegen Sotheby's: Ein Geschworenengericht in New York verhandelt über die Klage des russischen Milliardärs Dmitri Rybolowlew gegen das Auktionshaus Sotheby's. Dieses soll dem Schweizer Kunsthändler Yves Bouvier geholfen haben, Rybolowlew beim Verkauf von 15 Kunststücken und Gemälden zu betrügen. Ein US-Bezirksrichter hat die Klage in elf Fällen bereits zurückgewiesen, vier weitere müssen nun verhandelt werden, darunter der Verkauf des weltteuersten Gemäldes "Salvator Mundi". Die FAZ (Ursula Scheer) berichtet im Feuilleton.
EU/Schweiz – Duftstoffkartell: Die EU-Kommission und die Schweizer Wettbewerbskommission untersuchen mögliche Preisabsprachen von Duftstoff- und Aromenherstellern. Duftstoffe werden unter anderem zur Herstellung von Kosmetikprodukten und Waschmitteln verwendet. Sollte sich der Verdacht erhärten, könnte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 15 bis 20 Prozent der betroffenen Umsätze verhängen. Die FAZ, das Hbl (Michael Scheppe), LTO und spiegel.de berichten.
Sonstiges
Polizeigewalt: zeit.de (Manuel Bogner/Frida Thurm) zeigt rechtstaatliche Defizite auf, die aufgrund mangelnder Erfassung der Todesfälle bei Polizeieinsätzen bestehen. Rechtsprofessor Tobias Singelnstein betont, dass Gewalt nur als ultima ratio eingesetzt werden dürfe und "es zu den Basics des Rechtsstaats gehört, dass das Handeln der Polizei kontrolliert werden muss". Die meisten Menschen sterben nicht durch Schüsse, sondern infolge des Einsatzes von körperlicher Gewalt, Pfefferspray oder Taser.
Weiterbildung: LTO-Karriere (Tanja Podolski) gibt einen Überblick über die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen. Die jeweiligen Landesgesetze enthalten Vorgaben zu Weiterbildungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer:innen. Das Angebot möglicher Weiterbildungen ist vielfältig und erfasst unter anderem Sprachkurse und Yogatrainings.
ChatGPT in juristischer Anwendung: In einem Gastbeitrag berichtet Rechtsprofessorin Marie Herberger (FAZ) von ihren Versuchen, die Künstliche Intelligenz ChatGPT auf mögliche juristische Fähigkeiten zu testen. Bereits in der Wiedergabe des Gesetzeswortlauts scheitert ChatGPT. Auch die Definition eines "sonstigen Rechts" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB kann ChatGPT nicht zufriedenstellend liefern. Dies lässt Herberger zu dem Schluss kommen, dass aktuell noch keine realistische Gefahr besteht, dass juristische Hausarbeiten von der Künstlichen Intelligenz verfasst werden könnten. Herberger gesteht jedoch, dass sie "den Gesprächspartner schätzen gelernt hat", weil ChatGPT verständig und in gutem Deutsch antwortet.
Deals mit "Letzter Generation": Christian Koopmann (SZ) meint, dass die Vereinbarungen mehrerer Oberbürgermeister:innen mit Aktivist:innen der sogenannten "Letzten Generation" für keine der beiden Seiten wirklich vorteilhaft ist. Die "Letzten Generation" schenke "mit ziemlich geringen Preis ihr stärkstes Druckmittel her", wohingegen die Oberbürgermeister:innen "sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass sie sich haben erpressen lassen." Daher werden sich nach Koopmanns Einschätzung eher keine weiteren Städte auf den Deal einlassen. Hingegen lobt Jan Kahlke (taz) die Strategie der "Letzten Generation", Deals zu schließen. So ersparen die Aktivist:innen zum einen viele Strafen, und zum anderen können sie ihre Kapazitäten effizienter einsetzen, indem "sie ihre Aktions-Kapazitäten auf jene Städte fokussieren, die (noch) nicht zugestimmt haben".
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51262 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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