LG Köln verurteilt Hauptangeklagten im Tatkomplex Wermelskirchen zu fast 15 Jahren Haft. NPD-Landesvorsitzender durfte aus Sportverein ausgeschlossen werden. Krypto-Gewinne unterliegen laut BFH der Einkommenssteuerpflicht.
Thema des Tages
LG Köln zu Kindesmissbrauch Wermelskirchen: Das Landgericht Köln hat den 45-jährigen Marcus R. aus Wermelskirchen, der über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren mindestens 116 Mal Babys, Kleinkinder und Kinder mit Behinderungen sexuell missbraucht und vergewaltigt hat, zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der IT-Experte hatte sich oft als Babysitter angeboten und viele Taten bei diesen Gelegenheiten verübt. Seine Taten hielt er auf Video fest. Auch suchte er sich Mittäter, mit denen er gemeinsam Kinder missbrauchte. Insgesamt werden in dem Netzwerk Wermelskirchen über 100 Täter vermutet. SZ (Christian Wernicke), FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de berichten.
Rechtspolitik
Chatkontrolle: Wie netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet, haben die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) sowie der Kinderschutzbund die von der EU-Kommission geplante anlasslose Überwachung von Inhalten, um etwa kinderpornografische Inhalte besser aufspüren zu können, massiv kritisiert. Der Kinderschutzbund nannte etwa das anlasslose Scannen privater Chats "weder verhältnismäßig noch zielführend". Es sei ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit. Am heutigen Mittwoch wird der Digitalausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Thema durchführen.
In einem weiteren Beitrag zum Thema befasst sich netzpolitik.org (Andre Meister) ausführlich mit einem Positionspapier des Innenministeriums, welches vermuten lässt, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an vielen problematischen Punkten der geplanten EU-Verordnung "zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" festhalten werde.
Medien/EMFA: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jannis Lennartz und die Habilitandin Viktoria Kraetzig setzen sich in der FAZ mit dem Entwurf der EU-Kommission für eine Europäische Medienfreiheits-Verordnung (EMFA) auseinander und nennen den Entwurf "auf ganzer Linie missraten". Zwar verfolge die Kommission ein hehres Ziel, wenn sie unabhängige, plurale und hochwertige Medien in der EU zu sichern suche. Dass sie dafür aber ein Europäisches Gremium für Mediendienste vorschlägt, bringe vor allem ihr Misstrauen gegenüber den Mitgliedstaaten und zugleich den Medien und Bürger:innen zum Ausdruck. Auch die Rechtsgrundlage des Verordnungsvorschlags, der allein auf Art. 114 AEUV gestützt wird, sei fraglich, weil die Harmonisierung des Binnenmarktes im Hinblick auf den eher national beschränkten Medienkonsum nicht recht passe. Der Bundesrat habe zurecht die Subsidiaritätsrüge erhoben.
Corona - Maßnahmen in Heimen: Laut spiegel.de übt die Deutsche Stiftung Patientenschutz Kritik am bundesweiten Wegfall einiger der letzten bestehenden Corona-Beschränkungen. So sei nicht nachvollziehbar, weshalb für das Pflegepersonal in Kliniken und Pflegeheimen keine Maskenpflicht mehr gelten solle, für Besucher:innen allerdings schon. Ein effektiver Schutz der Hochrisikogruppe werde dadurch verhindert. Es brauche ein bundesweit geltendes, tägliches Testregime für das Pflegepersonal.
OLG Stuttgart-Richterwahl: Der Richterwahlausschuss des Landes Baden-Württemberg hat sich für Andreas Singer als neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart ausgesprochen. Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) hat angekündigt, Singer zur Ernennung vorzuschlagen. Damit nimmt der lange Streit zwischen Justizministerin Gentges und der Richterschaft um die Neubesetzung ein Ende. Gentges hatte zuvor versucht, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zu verhindern, dass aufgrund einer ablehnenden Stellungnahme des Präsidialrats zu ihrer Kandidatin der Richterwahlausschuss des Landes angerufen werden muss. Nach einer Niederlage am VG Stuttgart hatte sie überraschend auf Rechtsmittel verzichtet. LTO berichtet.
Justiz
BVerfG zu Ausschluss aus Sportverein: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Hamburger NPD-Vorsitzenden Lennart Schwarzbach im Zusammenhang mit seinem Ausschluss aus einem Sportverein nicht zur Entscheidung angenommen. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz gebe einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn sich ein privater Sportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegenstelle. FAZ (Stephan Klenner), taz.de (Christian Rath), LTO und spiegel.de berichten.
BVerfG zu Corona-Maßnahmen: Rechtsprofessor Frank Schorkopf setzt sich auf spiegel.de mit der Frage auseinander, ob die Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die pandemiebedingten Beschränkungen der Grundrechte ein Fehler war. So habe sich das Bundesverfassungsgericht - im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten - zumindest bis Herbst 2021 zum Thema Corona weitestgehend zurückgehalten.
BFH zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen: Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Einkommensteuerpflicht, so der Bundesfinanzhof. Bei den Krypto-Gewinnen handele es sich steuerlich um ein "anderes Wirtschaftsgut", vergleichbar etwa einem Oldtimer oder Veranstaltungstickets. Auf diesen liege eine Gewinnsteuer, wenn sie innerhalb eines Jahres getauscht oder verkauft werden. Auch das Argument des Klägers, Geschäfte mit Kryptowährungen seien kaum kontrollierbar, weshalb die Einkommensteuer nicht flächendeckend erhoben werden könne, ließ der BFH – wie bereits die Vorinstanz – nicht gelten. Die Finanzverwaltung habe sich frühzeitig bemüht, derartige Geschäfte der Einkommensteuer zu unterwerfen. Inzwischen bestünden darüber hinaus weitreichende Auskunftspflichten und Kontrollmöglichkeiten. FAZ (Katja Gelinsky), LTO, spiegel.de und beck-aktuell berichten.
Katja Gelinsky (FAZ) hält die Einschätzung des BFH für überzeugend und geht davon aus, dass den BFH bald auch die Frage beschäftigen wird, inwieweit Verluste aus Kryptogeschäften verrechnet und damit der Allgemeinheit angelastet werden können.
BGH – Spielervermittlung: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Frage, inwieweit sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in die Arbeit von Spielervermittler:innen einmischen darf. Dabei ließ der Kartellsenat des BGH bereits durchblicken, dass er einige Regelungen des DFB für problematisch halte und eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs möglich sei. Hintergrund des Revisionsverfahrens ist die Klage des Spielerberaters Roger Wittmann gegen Regelungen des DFB, die unter anderem vorsehen, dass Spieler:innen und Vereine nur mit beim DFB registrierten Vermittler:innen zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Die Entscheidung des BGH wird in den nächsten Wochen verkündet, ein Termin steht noch nicht fest. LTO und zdf.de (Christoph Schneider) berichten.
LG Leipzig – Online-Drogenshop Candylove: In einem vertiefenden Beitrag schreibt nun auch LTO (Linda Pfleger) über das Geständnis des Hauptangeklagten Maximilian Schmidt im Candylove-Prozess vor dem Landgericht Leipzig.
LG Berlin – Attacke auf Unfallfahrer: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über den Prozess gegen Alexander B., der im Oktober letzten Jahres den Fahrer eines Betonmischers mit einem Messer angegriffen hatte, nachdem dieser mit seinem Fahrzeug eine Radfahrerin erfasst und diese tödlich verletzt hatte. Nach dem vorläufigen Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen leidet der 48-Jährige an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Tat aufgrund seiner Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seine Wahnvorstellungen seien auch bei seinen Aussagen vor Gericht deutlich zu erkennen. So spreche er im Zusammenhang mit seiner Tat etwa von Samenraub und einem Pädophilenring.
LG Ulm – Messerangriff Illerkirchberg: Laut FAZ (Rüdiger Soldt) und spiegel.de hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Asylsuchenden aus Eritrea erhoben, der am 5. Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer heimtückisch attackiert und die 14-jährige Ece S. dabei tödlich verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Freundinnen das Messer bei dem 27-Jährigen entdeckt hatten und er daraufhin auf die beiden losgegangen sei. Die Tatwaffe soll er bei sich getragen haben, um bei der Ausländerbehörde ein Ausweisdokument zu erzwingen. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass er schuldfähig sei.
LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Fortis: Wie Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und LTO schreiben, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Frankfurter Banker erhoben, nachdem dieser bereits vor sieben Monaten festgenommen worden war und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Dem 57-Jährigen wird im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Manipulationen Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen vorgeworfen. Den Steuerschaden beziffert die Anklagebehörde auf 51 Millionen Euro. Von 2008 bis 2010 soll der ehemalige Geschäftsführer der Fortis Finance Holding, die 2010 mit der niederländischen ABN Amro-Bank fustionierte, "federführend und gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten mutmaßlichen Mittätern ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und in zwei Fällen umgesetzt zu haben."
Recht in der Welt
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Im Interview mit spiegel.de (Ann-Dorit Boy) spricht sich die ukrainische Menschenrechtsaktivistin Oleksandra Matwijtschuk für die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals zum Ukrainekrieg aus. Sie begrüßt die Resolutionen, die ein Sondertribunal unterstützen, etwa von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und vom Europäischen Parlament, betont aber, dass es auch des Rückhalts der Vereinten Nationen bedürfe.
USA – Desinformation/Fox News: Im Schadensersatzprozess des Wahlmaschinenherstellers Dominion gegen Fox News vor dem Supreme Court des US-Bundesstaats Delaware bezog nun erstmals auch Rupert Murdoch Stellung. Der Milliardär sitzt der Fox Corporation vor, zu der auch der Sender Fox News gehört. Murdoch wies zwar den Vorwurf zurück, der Sender habe als Ganzes die Lüge verbreitet, dass Donald Trump mit Hilfe von manipulierten Dominion-Wahlmaschinen der Wahlsieg gestohlen worden sei, räumte aber ein, dass bestimmte Moderatoren dies getan hätten. SZ (Laurenz Gehrke), FAZ (Nina Rehfeld), taz (Steffen Grimberg) und spiegel.de berichten.
USA – Fahrassistenzsysteme bei Tesla: Laut FAZ (Roland Lindner) gehen Aktionäre im Rahmen einer Sammelklage gegen Elon Musk und den von ihm geführten Elektroautohersteller Tesla vor. Sie werfen dem Unternehmen vor, mit falschen und irreführenden Aussagen das mit Teslas Fahrassistenzsystemen "Autopilot" und "Full Self-Driving" verbundene Unfallrisiko verschleiert zu haben. Teslas "Autopilot"-Technologie war zuletzt mit mehreren Unfällen in Verbindung gebracht worden, mehr als 360.000 Autos mit "Full Self-Driving" rief das Unternehmen kürzlich zurück.
Türkei – Präsidentschaftswahlen: Der Doktorand Kubilay Yalçın befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Frage, warum die bevorstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei trotz der Erdbebenkatastrophe nicht ohne weiteres verschoben werden können. Dabei setzt er sich ausführlich mit der türkischen Verfassung auseinander.
Belgien/EU - Korruption: Die SZ (Josef Kelnberger/Oliver Meiler) berichtet ausführlich über die Aussagen von Antonio Panzeri, der als Drahtzieher im Korruptionsskandal um EP-Abgeordnete gilt. Er beschreibt welche Politiker:innen Bestechungsgelder von Katar, Marokko und Mauretanien angenommen haben. Sollte Panzeri eine Falschaussage nachzuweisen sein, würde sein Deal mit der Staatsanwaltschaft platzen, der ihm als Gegenleistung für eine vollumfängliche Aussage eine Haftstrafe nur auf Bewährung sichern würde.
Japan – Korruption/Olympische Spiele: Wie die FAZ (Patrick Welter) berichtet, hat die japanische Staatsanwaltschaft im Zuge der Korruptionsermittlungen rund um die Olympischen Spiele in Tokio 2021 nunmehr Anklage gegen sechs Unternehmen, gegen sechs Mitarbeiter der Unternehmen und gegen einen früheren Exekutivdirektor des Organisationskomitees erhoben. Den Angeklagten, darunter die japanische Werbeagentur Dentsu Group, wird vorgeworfen, Aufträge nur scheinbar in einem offenen Wettbewerb, tatsächlich aber nach Absprachen vergeben zu haben. Insgesamt geht es um Aufträge im Wert von umgerechnet rund drei Millionen Euro. Mit den Anklagen kommen die Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft rund um die Olympischen Spiele zumindest zu einem vorläufigen Ende.
Israel – Justizreform: zdf.de (Jan Henrich/Gianna Pagliaro) fasst die Kernpunkte der geplanten israelischen Justizreform zusammen. So soll unter anderem die Richterwahl neu organisiert und die Entscheidungskompetenz des Obersten Gerichtshofs massiv eingeschränkt werden. Die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung befürchtet, dass sich das Gleichgewicht zwischen Legislative, Exekutive und Judikative radikal verschieben könnte, sollte die Reform beschlossen werden.
Sonstiges
Hanau-Anschlag: Der SWR-RadioReportRecht (Max Bauer) fragt im Gespräch mit Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die Überlebende des Hanau-Anschlags vertreten hat, ob die Justiz bei der Aufarbeitung des Anschlags versagt hat. So habe es etwa unmittelbar nach der Tat Aussagen gegeben, wonach der Notausgang am letzten Tatort, der "Arena-Bar", verschlossen gewesen sei. Der Betreiber der Bar habe sogar gegenüber Gästen betont, er müsse den Notausgang verschlossen halten; dies sei Anordnung der Polizei. Nach Auffassung von Kristin Pietrzyk wäre es möglich, das Verfahren wiederaufzunehmen, um eine vollständige juristische Aufarbeitung zu gewährleisten.
Proteste gegen Flüchtlingspolitik: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert Angriffe und Bedrohungen gegen Repräsentant:innen des Volkes und nennt es "eine Schande", wenn etwa ein Oberbürgermeister, wie derzeit in Greifswald, Polizeischutz benötigt.
Erwerbsmigration: Die Rechtsanwält:innen Aziza Yakhloufi und Clemens Bauer befassen sich auf LTO mit der Frage, wie deutsche Unternehmen von ausländischen IT-und Tech-Spezialist:innen – insbesondere vor dem Hintergrund der Kündigungswelle in den USA – profitieren können. Hierbei gebe es keine "One-Fits-All-Lösung", Unternehmen könnten vielmehr verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten wählen, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich brächten.
Geschäftsgeheimnisse im Homeoffice: Die Rechtsanwälte Maximilian Koschker und Thomas Fröhlich setzen sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei der Arbeit im Homeoffice auseinander und betonen, dass Unternehmen aufgefordert seien, den gesteigerten Risiken durch Schaffung eines adäquaten Rechtsrahmens, etwa einer Homeoffice-Vereinbarung, gezielt entgegenzuwirken.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
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Die juristische Presseschau vom 1. März 2023: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51187 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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