Die juristische Presseschau vom 16. November 2017: Pläd­o­yers im NSU-Pro­zess / VW-Ermitt­lungen / Anklage gegen SS-Wach­männer

16.11.2017

Justiz

EGMR zu Polizeigewalt: Nun untersucht Johannes von Luckner, Researcher am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, auf verfassungsblog.de das gegen Deutschland ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen mangelhafter Aufklärung von Polizeigewalt gegen Fußballfans. Das Gericht habe den Verstoß gegen das Folterverbot bejaht, weil sich neben fehlender Identifikationsmöglichkeiten der Polizeibeamten weitere Ermittlungsfehler feststellen ließen. Die fehlende Kennzeichnungspflicht sei grundsätzlich geeignet, die Effektivität der Ermittlungen zu behindern.

BGH – Rückgabe von Matratzen: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum neuen Widerrufsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es geht darum, ob die Ausnahmeregelung vom Widerrufsrecht für Hygieneartikel auch greift, wenn die Schutzfolie von einer gelieferten Matratze entfernt worden ist. Hierzu berichten der Tsp (Ursula Knapp) und lto.de (Marcel Schneider).

BVerwG - Rechtsextremer Polizist: Am heutigen Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Entlassung eines Polizeibeamten, der als Rechtsextremist aufgefallen war. Unter anderem zeigte er den Hitlergruß, trug rechtsextremistische Tattoos und besaß Hitler-Devotionalien. Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt fest, dass die Rechtsprechung infolge der Berufsverbotsverfahren einen weniger strengen Maßstab an die Gesinnungsprüfung stelle, der vorliegende Fall die Grenze aber weit überschritten habe. 

LG Lüneburg – Mordprozess: Die SZ (Hans Holzhaider) berichtet von einem Mordprozess gegen einen Zeitungsträger aus Lüneburg. Der Mann soll auf das Opfer eingestochen haben, nachdem es zu einer Auseinandersetzung über die Regelmäßigkeit der Zeitungszustellung gekommen war.

StA Braunschweig – VW: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt im VW-Skandal nun wegen Untreueverdachts, weil der VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh ein zu hohes Gehalt erhalten haben könnte. Das Grundgehalt betrage 200.000 Euro, was Osterloh bereits früher in den Medien offengelegt habe. Der von ihm ausgeschlagene Posten als Personalchef sei wesentlich höher dotiert gewesen. Deshalb geht er und das Unternehmen von der Rechtmäßigkeit der Zahlungen aus, was von Rechtsprofessor Gregor Thüsing in einem Gutachten bestätigt worden sein soll, berichten die SZ (Klaus Ott), das Hbl (Jan Keuchel u.a.), die FAZ (Carsten Germis/Dietrich Creutzburg) und spiegel.de (Kristina Gnirke).

Heribert Prantl (SZ) kritisiert, dass sich die Staatsanwaltschaft in Nebensächlichkeiten verzettele, die Ermittlungen seien "strafrechtlich albern".

BVerwG – Elbvertiefung: Wie die SZ (Peter Burghardt) darstellt, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche sowie Mitte Dezember über weitere Klagen gegen die geplante Elbvertiefung. Die privaten und kommunalen Kläger wollen die Umweltfolgen erneut mit modernen Methoden überprüfen lassen, da sich der Rechtsstreit nun über zehn Jahre ziehe und Gutachten veraltet seien.

StA Dortmund – KZ-Wachmänner: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat zwei ehemalige SS-Wachmänner des Konzentrationslagers Stutthof angeklagt. Ihnen wird Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen, wie die taz (Klaus Hillenbrand) berichtet. Die Gefangenen im KZ starben wegen extrem schlechter Lebensbedingungen oder wurden in Gaskammern ermordet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. November 2017: Plädoyers im NSU-Prozess / VW-Ermittlungen / Anklage gegen SS-Wachmänner . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25553/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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