Die juristische Presseschau vom 8. September 2016: Neuer Modus bei BVerfG-Rich­ter­wahl / Vor­in­stal­lierte Soft­ware recht­mäßig / Mus­li­mi­scher US-Bun­des­richter?

08.09.2016

Recht in der Welt

USA – Muslimischer Bundesrichter: US-Präsident Barack Obama hat den Juristen Abdi Qureishi als Bundesrichter im District of Columbia vorgeschlagen. Er wäre der erste Muslim an einem US-amerikanischen Bundesgericht. Der Vorschlag ist ein Politikum, weil der Präsidentschaftskandidat der Republikaner, Donald Trump, im Wahlkampf mehrfach Zweifel geäußert hatte, dass er von muslimischen Richtern fair behandelt werden würde. Die FR (Damir Fras) berichtet. Für Daniel Bax (taz) ist die Entscheidung Obamas ein "Signal, dass er sich nicht von den Ressentiments beirren lässt, welche Teile der Republikaner bewusst schüren". Davon könne auch Deutschland lernen.

Irland – Klage gegen VW: Eine irische Krankenschwester verklagt Volkswagen vor einem irischen Gericht wegen der Abgasaffäre. Am ersten Verhandlungstag verließen die VW-Anwälte den Gerichtssaal, weil sie das Gericht für nicht zuständig erachten. Das Gericht fuhr fort, und verlas ein Gutachten des Ökonomen und Nobelpreisträgers Joseph Stiglitz, der die Klägerin unterstützt. Die Welt (Nikolaus Doll) berichtet.

Österreich – Obergrenze: Die österreichichen Koalitionspartner SVP und ÖVP haben sich auf den Text einer Notverordnung geeinigt, die die Zahl der Asylanträge in Österreich auf 37.500 begrenzen soll. Wie die FAZ (Stephan Löwenstein) und die taz (Rolf Leonhard) schreiben, ist jedoch noch umstritten, ob und wann die Verordnung in Kraft treten soll. In einem gesonderten Kommentar kritisiert Rolf Leonhard (taz) den "konstruierten Notstand" als "gefährlichen Präzedenzfall".

Österreich/Ungarn – Klage vor EuGH: Österreich droht Ungarn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Ungarn sich weigert Flüchtlinge aufzunehmen, die über Ungarn nach Österreich eingereist sein. Ungarn meint hingegen, es sei nicht zuständig, weil die Flüchtlinge nicht in Ungarn das erste Mal die Europäische Union betreten hätten, so zeit.de.

Sonstiges

Landkreistag: Anlässlich der Gründung des Landkreistages vor hundert Jahren porträtiert die FAZ (Jan Hauser) dessen derzeitigen Hauptgeschäftsführer, den Juristen Hans-Günter Henneke. Ebenfalls in der FAZ ( Jasper von Altenbockum) findet sich eine Rezension von Hennekes Buch über die deutschen Kreise und ihren Landkreistag.

Das Letzte zum Schluss

Hornhautcreme im Knast: Wie lawblog.de (Udo Vetter) meldet, hat das Oberlandesgericht Celle einem Gefängnisinsassen Hornhautcreme empfohlen. Der Häftling wollte eine Hornhautraspel und einen Hornhauthobel im Gefängnis benutzen, um seiner stark wachsenden Hornhaut Herr zu werden. Das Gefängnis lehnte die Benutzung jedoch aus Sicherheitsbedenken ab und wurde durch das Oberlandesgericht Celle bestätigt. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass "es neben der vom Antragsteller bislang praktizierten mechanischen Hornhautentfernung bekanntlich auch wirksame Cremes zur Hornhautentfernung gibt, die aus medizinischer Sicht ohnehin regelmäßig gegenüber einer mechanischen Hornhautentfernung mittels Raspel und Hobel wegen der damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahr vorzugswürdig sind".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. September 2016: Neuer Modus bei BVerfG-Richterwahl / Vorinstallierte Software rechtmäßig / Muslimischer US-Bundesrichter? . In: Legal Tribune Online, 08.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20512/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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