Die juristische Presseschau vom 11. August 2016: "Ber­liner Erklär­ung" zu Innen­po­litik / Ärzt­liche Schwei­gepf­licht / Kritik an Ver­tei­di­gern im Wiesn-Pro­zess

11.08.2016

Recht in der Welt

China – Haft für Anwalt: Der chinesische Anwalt Zhou Shifeng ist wegen Untergrabung der Staatsgewalt zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Anwalt hatte viele regimekritische Mandaten, darunter den Künstler Ai Weiwei. Zuletzt hatte er die Mitarbeiterin der Zeit, Zhang Miao, vertreten. Die Staatsanwaltschaft warf Zhou vor, Aufstände zu organisieren und das Justizsystem anzugreifen. Die Zeit (Angela Köckritz) berichtet.

Israel – Urteil zu Kafkas Briefen: Benjamin Balint befasst sich im Feuilleton der Zeit mit einem Urteil von Israels Oberstem Gericht, nach dem der Nachlass von Max Brod, darunter Briefe von Franz Kafka, an die Israelische Nationalbibliothek geht.

Sonstiges

Waffenrecht: Die FAZ (Eckart Lohse/Rüdiger Soldt) schildert die Probleme, die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des Waffenhandels haben. Der bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität mache insbesondere die Anonymität im sogenannten Darknet zu schaffen. Daneben werden jedoch auch Gesetzeslücken beklagt. So seien Kriegswaffen vom Waffengesetz ausgenommen. Anders als im Waffenrecht sei jedoch für einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erforderlich, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über eine Kriegswaffe innehat. Ein weiteres Problem seien funktionsuntüchtig gemachte "Dekowaffen".

Frank Grund: Das Hbl (Kerstin Leitel) porträtiert den Exekutivdirektor der Bafin, Frank Grund. Der promovierte Jurist ist bei der Finanzaufsichtsbehörde für die Versicherungsbranche zuständig.

Anzeige durch Anwalt: Udo Vetter (lawblog.de) berichtet von einer Email, die er als Anwalt erhalten hat. Darin schildert ein ehemaliger Mandant seine Pläne, einen Amoklauf zu begehen. Der Anwalt informierte daraufhin die Behörden. Eine Schweigepflicht habe nicht bestanden. Vielmehr hätte er sich bei Untätigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar gemacht.

Das Letzte zum Schluss

Streit um Dackel: Die Dackeldame Bonnie kehrt zu ihrem ursprünglichen Herrchen nach Brandenburg zurück. Das hat das Landgericht Potsdam nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Der Kläger hatte die Hündin 2012 aus den Augen verloren. Ein Paar aus Bayern hatte sie gefunden und aufgenommen. Erst als die neuen Besitzer 2014 einen Züchter aufsuchten, wurde über einen Chip im Ohr der Eigentümer identifiziert und informiert. Jetzt müssen sie die Hündin, die inzwischen auf den Namen Lulu hört, herausgeben. Im Gegenzug erhalten sie aber 3.271,16 Euro für Futter, Tierarztkosten und die Ausstattung des Hundes. Die SZ (Hannah Beitzer) schildert die Geschichte.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. August 2016: "Berliner Erklärung" zu Innenpolitik / Ärztliche Schweigepflicht / Kritik an Verteidigern im Wiesn-Prozess . In: Legal Tribune Online, 11.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20264/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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