Die juristische Presseschau vom 9. August 2016: Gabriel vs. OLG Düs­sel­dorf / Mus­ter­ver­fahren gegen VW / Juristen in der Türkei

09.08.2016

Justiz

LG Berlin – Gina-Lisa Lohfink: Im Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink wurde das Urteil erneut vertagt. Am dritten Prozesstag am Landgericht Berlin wurden Videos von dem umstrittenen Geschlechtsverkehr gezeigt. Außerdem sagte der bislang unauffindbare Sebastian C. aus, einer der beiden Männer, die mit Lohfink Geschlechtsverkehr hatten. Er hat sich erst vor wenigen Tagen gemeldet und angekündigt, Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Lohfink zu erstatten. Lohfink steht wegen Falschverdächtigung vor Gericht, nachdem sie die beiden Männer angezeigt hat und behauptet, mit K.o.-Tropfen zum Sex gezwungen worden zu sein. Die SZ (Jens Schneider) und die Welt (Kathrin Spoerr) berichten vom Prozess.

BGH zu Krankentagegeld: Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Kunden einer Krankentagegeldversicherung gestärkt, berichtet die SZ (Inge Schlingensiepen). Die private Zusatzversicherung garantiert eine vertraglich Geldzahlung pro Krankheitstag. Jedoch wird der Betrag in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer auf das Nettoeinkommen beschränkt. In dem vom BGH behandelten Fall hatte der Kläger daher nur 62 statt die vereinbarten 100 Euro bekommen. Der BGH hat jetzt entschieden, dass die Klausel wegen Instransparenz nichtig ist, weil Verbraucher nicht ohne Erläuterungen erkennen könnten, was mit dem Nettoeinkommen gemeint sei.

LG Braunschweig zu VW: Das Landgericht Braunschweig hat einen Vorlagebeschluss erlassen und damit das Musterverfahren wegen der VW-Anlegerklagen eingeleitet. In dem Beschluss wird aufgelistet, welche Fragen das Oberlandesgericht Braunschweig zu klären hat. Das Verfahren basiert auf dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das geschaffen wurde, um Massenklagen handhabbarer zu machen. Die Besonderheiten des Verfahrens sowie die Fragen, um die es vor Gericht gehen wird, erläutern die Welt (Philipp Vetter) und lto.de.

BFH zu korrekten Rechnungen: In einem Gastbeitrag für das Hbl weist Marko Wieczorek, Chefredakteur von "Der Betrieb", auf zwei Vorlagen des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof hin. In den zugrundeliegenden Fällen wurden Rechnungen ausgestellt, die als Empfängeranschrift nur den Briefkastensitz angaben und nicht den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Lieferanten berücksichtigten. Das Finanzamt versagte daraufhin den Vorsteuerabzug. Jetzt muss der EuGH klären, welche Anforderungen an korrekte Rechnungen zu stellen sind.

OVG Münster zu Versammlungsrecht: Weil ihm inzwischen der Auflagenbescheid der Stadt Köln vorliegt, befasst sich Juniorprofessor Nils Schaks auf verfassungsblog.de erneut mit dem Verbot der Liveschaltung Erdoğans bei der Demonstration vor wenigen Wochen in Köln. Dass die zum Zeitpunkt des Erlasses erkennbaren Umstände ausreichend waren, um eine unmittelbare Gefährdung annehmen zu können, sei fraglich. Immerhin bewege sich die Begründung im Rahmen des Versammlungsrechts – anders als die Argumentation des OVG Münster, das Auftritte ausländischer Staatsoberhäupter den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zu ausländischen Staaten zurechnen will.

BAG – Streikrecht: Dietrich Creutzburg (FAZ) befasst sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das kürzlich die Gewerkschaft der Flugsicherung verurteilt hat, wegen eines rechtswidrigen Streiks Schadensersatz an Fraport zu zahlen. Creutzburg bemängelt, dass das Gericht einen Anspruch der weitaus stärker betroffenen Fluggesellschaften abgelehnt hat. Das Gericht habe es verpasst, dem Streikrecht Grenzen zu setzen, nachdem es in den letzten Jahren laufend Grenzen aufgehoben habe. Die als Begründung für eine Ausweitung des Streikrechts herangezogene Argumentation, dass sich die Machtverhältnisse zugunsten der Arbeitgeber verschoben hätten, beruhe auf einer einseitigen Sichtweise.

Klagen gegen lange Asylverfahren: Laut FAZ (Eckart Lohse) und zeit.de häufen sich bundesweit die Klagen gegen lange Asylverfahren. Ende Mai seien 5.800 Untätigkeitsklagen anhängig gewesen. Ende 2015 waren es nur 2.300. Das Bundesamt begründet die Zunahme mit dem Anstieg der Asylanträge. In den ersten sieben Monaten des Jahres hätten 480.000 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon die meisten aus Syrien und Afghanistan.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2016: Gabriel vs. OLG Düsseldorf / Musterverfahren gegen VW / Juristen in der Türkei . In: Legal Tribune Online, 09.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20240/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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