Die juristische Presseschau vom 5. August 2016: Binäre Gesch­lechter / BVerfG zu Tat­sa­chen­be­haup­tung / Ermitt­lungen zu Abhör-Af­färe

05.08.2016

Recht in der Welt

Türkei – Verfassungsrichter: Im Interview mit der SZ (Tim Neshitov) berichtet der frühere türkische Verfassungsrichter Yekta Güngör Özden über das Parteiverbot der islamistischen Wohlfahrtspartei (Refah), was zur Gründung der moderateren AKP durch Erdogan führte.

Sonstiges

Fernbus-Monopol: Die SZ (Benedikt Müller) erläutert, warum, obwohl der Fernbus-Anbieter Flixbus nach der Übernahme von Postbus einen Marktanteil von 80 Prozent hat, das Kartellamt die Fusion nicht genehmigen muss. Christian Bommarius (BerlZ) meint, dass trotz der Übernahme keine Monopolpreise zu befürchten sind.

Digitale Kommunikation: Im Interview mit dem Hbl (Christof Kerkmann / Thomas Tuma) nimmt die Sprecherin des Chaos Computer Clubs Constanze Kurz Stellung zu den rechtlichen Fragen rund um das sogenannte Darknet. Es helfe all jenen Menschen, die gezwungen seien ihre Kommunikation zu schützen. Der Informatiker Sandro Gaycken macht sich in der SZ Gedanken über die Sicherheit digitaler Kommunikation, welche entscheidend sei, um frei von Angst seine politische Meinung äußern zu können. Einen zuverlässigen Schutz gebe es im Internet jedoch nicht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. August 2016: Binäre Geschlechter / BVerfG zu Tatsachenbehauptung / Ermittlungen zu Abhör-Affäre . In: Legal Tribune Online, 05.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20213/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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