Die juristische Presseschau vom 5. August 2016: Binäre Gesch­lechter / BVerfG zu Tat­sa­chen­be­haup­tung / Ermitt­lungen zu Abhör-Af­färe

05.08.2016

Justiz

BVerfG zu Meinungsfreiheit: In einer weiteren Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Reichweite der Meinungsfreiheit auseinandergesetzt. Danach dürfen wahre Tatsachen in Internet-Bewertungsportalen unter namentlicher Nennung der Betroffenen veröffentlicht werden, solange diese dadurch keine soziale Ächtung zu befürchten haben. Über die Entscheidung schreiben die taz (Christian Rath) und verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis).

BGH zu tödlichem Verkehrsunfall: Der Bundesgerichtshof hat eine junge Frau, die am Steuer Kurznachrichten auf ihrem Handy schrieb und so einen tödlichen Unfall verursachte, zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit ist die Revision der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe, mit welcher eine höhere Strafe angestrebt worden war, gescheitert, berichtet lto.de.

BGH – Edeka/Tengelmann: Der Edeka-Konzern zieht im Streit um die geplante Fusion mit Tengelmann nun vor den Bundesgerichtshof. Mit der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll die Fusion doch noch gerettet werden. Die juristischen Feinheiten des Verfahrens erläutert die SZ (Michael Kläsgen / Katja Riedel).

OVG Koblenz zu Vereinsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das Verbot des Vereins Hells Angels MC Bonn wegen formaler Mängel für unrechtmäßig erklärt. Zuständig sei nicht das rheinland-pfälzische Innenministerium, sondern das Bundesinnenministerium gewesen, schreibt spiegel.de (Peter Maxwill).

OLG Naumburg zu Holocaust-Leugner: Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Verurteilung eines den Holocaust als Märchen hinstellenden NPD-Politikers wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro aufgehoben. Wie das Gericht zu dieser Entscheidung kam, beschreibt die FAZ (Patrick Bahners).

LG Hamburg zu Kindesunterhalt: Wie das Landgericht Hamburg entschied, muss ein Kinderwunschzentrum keinen Unterhalt für ein aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangenes Mädchen zahlen. Die Mutter des Kindes hatte die Unterschriften unter den Einverständniserklärungen angeblich gefälscht, schreibt die FAZ (Frank Pergande). Der Klinik könne jedoch kein Vorwurf gemacht werden, da nicht gegen die Pflicht verstoßen worden sei, das Einverständnis einzuholen.

StA Erfurt – Abhör-Affäre: Wie nun auch die Welt (Dirk Banse) und die FAZ (Stefan Locke) berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des illegalen Mitscheidens von Telefonaten, die Thüringer Polizisten führten. Es geht um den Verdacht der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. August 2016: Binäre Geschlechter / BVerfG zu Tatsachenbehauptung / Ermittlungen zu Abhör-Affäre . In: Legal Tribune Online, 05.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20213/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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