Die juristische Presseschau vom 5. August 2016: Binäre Gesch­lechter / BVerfG zu Tat­sa­chen­be­haup­tung / Ermitt­lungen zu Abhör-Af­färe

05.08.2016

Im deutschen Recht sind nur zwei Geschlechter vorgesehen. Außerdem in der Presseschau: was wahr ist, darf geäußert werden, Edeka zieht vor BGH und abgehörte Polizisten in Thüringen.

Thema des Tages

BGH zu Intersex-Geschlechtseintrag: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Personenstandsgesetz eine Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenregister in "inter" oder "divers" nicht zulässt. Die antragstellende Person Vanja war 1989 als Mädchen eingetragen worden, sieht sich aber weder als Frau noch als Mann. Seit der Gesetzesänderung vom November 2013 kann die Eintragung des Geschlechts unterbleiben oder nachträglich gelöscht werden. Mehr sei im binären Geschlechtersystem der deutschen Rechtsordnung aber nicht vorgesehen und entspreche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Da es seither die Möglichkeit der nachträglichen Löschung gebe, stelle sich auch gar nicht die Frage, ob Intersexuelle durch die alten binären Eintragungen in ihren Grundrechten verletzt seien. Wie die FAZ (Alexander Haneke) und lto.de berichten, hat der Unterstützerkreis "Dritte Option" für Anfang September angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Rechtspolitik

Namensänderung: Transexuellen soll künftig die Änderung ihres Namens im Pass erleichtert werden. Bislang sind hierfür zwei psychatrische Gutachten notwendig. Nach Plänen der Grünen im Bundestag, die noch in dieser Legislatur eine Reform des Transsexuellenrechts vorlegen wollen, sollen Personenstandsänderungen zum Verwaltungsakt werden, der ohne Gericht und Gutachten auskommt. Die Hintergründe erläutern die SZ (Constanze von Bullion) und spiegel.de (Christian Teevs).

Staatsbürgerschaftsrecht: In seiner Kolumne fordert Jakob Augstein (spiegel.de) ein vernünftiges Staatsbürgerschaftsrecht. Die doppelte Staatsangehörigkeit, einmal als progressives Projekt gedacht gewesen, habe die Integration von Türken erschwert. Künftig solle die doppelte Staatsbürgerschaft, als Vorläufer einer EU-Staatsbürgerschaft, EU-Ausländern vorbehalten sein. Für alle übrigen solle es nur die deutsche Staatsbürgerschaft geben.

Bundeswehr im Innern: Anlässlich der Debatte um einen Einsatz der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung im Innern befasst sich die SZ (Christoph Hickmann) mit den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von vor vier Jahren aufgestellten Kriterien. Hiernach sei der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel nur bei Ereignissen von katastrophischen Dimensionen als Ultima Ratio zulässig.

Netzneutralität: Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes werden von Tomas Rudl auf netzpolitik.org als zahnlos bezeichnet. Die vorgesehenen Bußgelder würden großen Providern kaum wehtun.

BND-Gesetz: Wie netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet, hat ein internationales Bündnis aus Menschenrechtsorganisationen unter Federführung von Reporter ohne Grenzen eine weltweite Unterschriftenaktion gegen das neue BND-Gesetz gestartet, das als grundrechtswidrig angesehen wird. Insbesondere die Möglichkeit zur willkürlichen Überwachung von ausländischen Journalisten durch den BND untergrabe die Pressefreiheit, schwäche die Kontrollfunktion der Medien und gefährde die Demokratie.

Hate Speech: Ein Beitrag von Ole Siemen auf juwiss.de beschäftigt sich mit den Bemühungen sogenannte Hate Speech im Internet einzudämmen. Die Verfolgung solcher Äußerungen sei mit den Mitteln des Strafrechts möglich, wobei die schwammige Begrifflichkeit jedoch nicht immer eindeutig mit deutschem Recht in Übereinstimmung gebracht werden könne. Auf EU-Ebene gebe es daher Bestrebungen einer einheitlicheren Pönalisierung von Hate Speech.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. August 2016: Binäre Geschlechter / BVerfG zu Tatsachenbehauptung / Ermittlungen zu Abhör-Affäre . In: Legal Tribune Online, 05.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20213/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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