Die juristische Presseschau vom 30. Juli bis 1. August 2016: Verbot von Erdogan-Video / Fischers-Kolumne / Debatte um Thea­ter­stück

01.08.2016

Recht in der Welt

Polen - Verfassungsgericht: Der polnische Präsident Andrzej Duda hat das umstrittene neue Gesetz zur Arbeitsweise des Verfassungsgerichtes unterzeichnet, berichtet zeit.de. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle vor dem Verfassungsgericht anhängigen Verfahren neu begonnen werden müssen. Brüssel verlangt von Polens Regierung dagegen die Umsetzung mehrerer Urteile des Verfassungsgerichts. Am vergangenen Mittwoch hatte die EU-Kommission dem Land ein Ultimatum gestellt: Innerhalb der nächsten drei Monate müssen die Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden, ansonsten würden Sanktionen drohen.

Irisch-schottische (Wieder-)vereinigung: Auf verfassungsblog.de wünscht sich Rechtsanwalt Aidon O’Neill in englischer Sprache eine Vereinigung von Nordirland, Irland und Schottland. Der neue Staat könne dann Mitglied der Europäischen Union werden beziehungsweise bleiben. Als Beispiel zieht er die deutsch-deutsche Wiedervereinigung heran. Die Zusammenführung von Irland, Nordirland und Schottland wäre sogar einfacher – weil deren Bürger bereits jetzt Unionsbürger und die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Unterschiede deutlich geringer seien.

Österreich – Waffenrecht: Die Samstags-taz (Ralf Leonhard) betrachtet das österreichische Waffenrecht. Die gesetzlich vorgesehenen Hürden für den legalen Erwerb einer Waffe seien lediglich psychologisch. So sei für eine so genannte Waffenbesitzkarte ein positives Gutachten erforderlich. Die Sinnhaftigkeit der dafür gestellten Fragen an den Antragsteller seien jedoch teilweise sehr fragwürdig.

Frankreich – kein Guantanamo: Der französische Premierminister Manuel Valls hat sich gegen die Forderung des früheren Präsidenten Sarkozy nach einer präventiven Sicherungsverwahrung für radikalisierte Islamisten ausgesprochen. Das berichtet die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel). Sarkozy hat wiederholt verlangt, im Krieg gegen den Terrorismus "den aktuellen Rechtsrahmen zu verlassen" und Verdächtige auch ohne Strafverfahren einzusperren.

Brasilien – Lula vor Gericht: Der frühere brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva muss sich wegen des Verdachts auf Behinderung der Justiz vor Gericht verantworten, meldet die Montags-FAZ. Lula und sechs weitere Angeklagte sollen versucht haben, den im Korruptionsskandal beim halbstaatlichen Ölkonzern Petrobras angeklagten einstigen Manager Nestor Cerveró mit Bestechungsgeld in Millionenhöhe von belastenden Aussagen abzubringen. Außerdem sollen sie versucht haben, Cerveró zur Flucht ins Ausland zu überreden, um sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen.

Sonstiges

Rechtsanwalt Gernot Lehr: In einem Interview mit dem Handelsblatt berichtet Rechtsanwalt Gernot Lehr über sein Mandat Christian Wulf und darüber, wie man auch als Prominenter seine Privatsphäre bestmöglich schützt. Er rät, das Privatleben absolut vor den Medien verschließen und es nicht zu kommerzialisieren. Nur dann habe man auch den rechtlichen Schutz, wenn die Berichterstattung mal ins Negative umschlägt.

"Terror" von Schirach: Im Feuilleton der FAS sprechen die ehemaligen Innenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum über das Theaterstück "Terror" von Ferdinand von Schirach. Es geht darin um den Abschuss eines Passagierflugzeuges, dessen Pilot von Terroristen zum gezielten Absturz über einem vollen Stadion gezwungen wird. Zum Schluss des Stückes sollen die Zuschauer über die Schuld des Kampfjetpiloten, der die Maschine abgeschossen hatte, entscheiden. Baum und Hirsch kritisieren nachdrücklich, dass Schirach das Publikum dazu bringe, eine Entscheidung zu treffen, die der Verfassung widerspreche, ohne darauf hinzuweisen. Hirsch hatte 2005/2006 die Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz vertreten.

Andreas Rosenfelder kritisiert die Schlussfolgerungen von Baum und Hirsch in der Montags-Welt. Dass namhafte Liberale so über die Freiheit des ästhetischen Urteils denken, sei ein Trauerspiel.

#Rio2016: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat rechtliche Schritte gegen die Nutzung des Hashtags "Rio2016" angekündigt. Thomas Stadler gibt dazu auf seinem Blog internet-law.de eine rechtliche Bewertung und kommt zu dem Schluss, dass DOSB und auch das IOC – jedenfalls nach dem Maßstab des deutschen und europäischen Rechts – die Benutzung des Hashtags "Rio2016" kaum erfolgreich verbieten können.

Das Letzte zum Schluss

Ein Prinz und seine Familie: Ein Gericht in den USA muss sich jetzt mit zahlreichen vermeintlichen Hinterbliebenen des im April verstorbenen Musikers Prince auseinandersetzen. Laut n-tv.de haben sich in Minnesota 29 angebliche Erben des Künstlers gemeldet, darunter fünf Kläger, die behaupten, dass Prince ihr Vater gewesen sei. Zwei Antragsteller sitzen derzeit im Gefängnis. Der Richter hat die Ansprüche überwiegend zurückgewiesen, weil keine stichhaltigen Beweise für eine tatsächliche Verwandtschaft dargelegt werden konnten. Es bleibt die alte Weisheit, dass man sich Familie eben nicht aussuchen kann.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli bis 1. August 2016: Verbot von Erdogan-Video / Fischers-Kolumne / Debatte um Theaterstück . In: Legal Tribune Online, 01.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20145/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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