Die juristische Presseschau vom 30. Juli bis 1. August 2016: Verbot von Erdogan-Video / Fischers-Kolumne / Debatte um Thea­ter­stück

01.08.2016

Justiz

BVerfG zur Parteienfinanzierung: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert noch einmal die Entscheidung des BVerfG, mit der dieses den Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer Grundschuld am Gebäude der Parteizentrale abgelehnt hatte. Der Bundestag hatte die Abtretung als Sicherheit für etwaige Rückzahlungsansprüche der Zuwendungen gefordert. Anhaltspunkt für einen möglichen Forderungsausfall ist das laufende Parteiverbotsverfahren – wäre es erfolgreich, könnte die NPD die Zuwendungen nicht zurückzahlen. Müller-Neuhof ist der Auffassung, dass es mindestens an der Transparenz gefehlt habe. Die Auskunft über die instanzgerichtlichen Verfahren sei vom Bundestag lange verweigert worden.

StA Stuttgart – Korruptionsverdacht gegen Rolls Royce: Die Rolls Royce Power Systems AG, eine Tochter der britischen Rolls Royce plc, sieht sich erneut dem Verdacht der Korruption ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet, berichtet Bloomberg (Karin Matussek) in englischer Sprache. Erst im April hatte sich Rolls Royce im Rahmen einer Urteilsabsprache verpflichtet, zwölf Millionen Euro zu zahlen. Seinerzeit ging es um Korruptionsfälle in Korea. Die Ermittlungen wurden jetzt auf insgesamt sieben asiatische Länder ausgedehnt.

OLG Düsseldorf – Edeka/Tengelmann: Laut Hbl (Klaus Statmann) und Montags-SZ (Michael Kläsgen) hat Bundeswirtschaftsminister* Gabriel in dem Verfahren um die Ministererlaubnis zur Fusion von Kaiser’s/Tengelmann und Edeka einen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt. Das Ministerium will unter anderem klargestellt haben, dass Gabriel am 1. Dezember die Vertreter von Edeka und Tengelmann nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander getroffen habe. Auch der Vorwurf des Gerichts, die Stellungnahme der Edeka-Anwälte zum Rewe-Angebot sei vom Ministerium als vertraulich behandelt worden, stimme nicht.

Die WamS (Michael Gassmann) porträtiert den für das Verfahren zuständigen Vorsitzenden Richter des 1. Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf Jürgen Kühnen.

LG Regensburg zur Sicherungsverwahrung: Das Landgericht Regensburg hat laut spiegel.de die Klage eines verurteilten Sexualstraftäters auf Schadensersatz wegen einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung abgewiesen. Die Sicherungsverwahrung war 2008 angeordnet worden, wurde dann vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und 2012 erneut angeordnet. Das Landgericht Regensburg hat keinen zu entschädigenden Konventionsverstoß festgestellt und auch einen Amtshaftungsanspruch verneint. Die nach geltendem Recht zu beachtenden Einweisungsbedingungen hätten beim Kläger von Beginn an vorgelegen.

HessLAG zu Druckkündigung: Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Mitarbeiters der Commerzbank, die dem Arbeitgeber durch die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde auferlegt worden war, für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen einer so genannten Druckkündigung hätten im konkreten Fall nicht vorgelegen. Rechtsanwalt Norbert Pflüger stellt in einem Gastbeitrag in der Samstags-FAZ die Entscheidung vor.

Fischer im Recht?: Mit der Kolumne von BGH-Richter Thomas Fischer auf zeit.de befassen sich gleich zwei Beiträge vom Wochenende: Volker Zastrow (FAS) kritisiert Form und Inhalt der Beiträge Fischers – ihm diene die Kolumne als "Ausweitung der Kampfzone BGH". Zastrow bezieht sich auch auf einen Beitrag auf lto.de, in dem der BGH-Richter Andreas Mosbacher – ohne Namensnennung – die öffentlichen Äußerungen von Richtern zu laufenden Verfahren problematisiert. Ganz anderer Ansicht ist Uwe Schmitt (WamS). Wenn es nach ihm ginge, dürfte es noch mehr Fischers in Deutschland geben – kein deutscher Richter schreibe spannender.

Gerichtsreportage: In der FAS berichtet Raquel Erdtmann über ein Strafverfahren gegen einen staatenlosen Flüchtling, der im Drogenrausch einen anderen Mann verletzt hat. Er wurde zu drei Jahren Haft mit Entziehungskur verurteilt.

*Gabriel wurde hier zunächst versehentlich als Bundesfinanzminister bezeichnet

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli bis 1. August 2016: Verbot von Erdogan-Video / Fischers-Kolumne / Debatte um Theaterstück . In: Legal Tribune Online, 01.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20145/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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