Die juristische Presseschau vom 13. April 2016: Böh­m­er­mann-Affäre / Geschäfts­ge­heim­nisse/ keine Panama Papers für StA

13.04.2016

Kritische Stimmen zum türkischen Strafverfolgungsantrag. Außerdem in der Presseschau: Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und EuGH verhandelt über Vorratsdatenspeicherung. 

Thema des Tages

Staatsaffäre Böhmermann: Die Bundesregierung wird den Antrag der türkischen Regierung auf Strafverfolgung von Jan Böhmermann wohl abweisen. Sowohl das Auswärtige Amt als auch Vertreter der SPD hätten sich kritisch geäußert. Letztere plädierten zugleich für eine Streichung der einschlägigen Paragrafen, schreiben Tsp (Kurt Sagatz/Jost Müller-Neuhof) und SZ (Nico Fried). Wie focus.de (Axel Spilcker) berichtet, steht der Moderator wegen einer befürchteten Gefährdung durch Erdogan-Anhänger nun unter Polizeischutz.

Heribert Prantl (SZ) spricht sich dafür aus, die Causa Böhmermann ganz schnell einer juristischen Prüfung zuzuführen. Dies sei sachgerecht, weil die Justiz im Gegensatz zur Politik erstens unabhängig und zweitens nicht so unter Zeitdruck sei. Zudem eigne sich der Fall für eine Auslotung der Reichweite von Meinungs- und Kunstfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht.

Die Rechtsprechung zum Beleidigungsparagrafen stellt zeit.de (Constantin van Lijnden) dar. Ein Fall, in dem Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit auf solch verdrehte Weise verwoben sind, sei bislang noch nicht entschieden worden. Der Frage, ob Böhmermanns Äußerung nach den Grundsätzen der Kunst- oder der Meinungsfreiheit zu bewerten ist, geht internet-law.de (Thomas Stadler) nach. In Form von Frage und Antwort liefert spiegel.de (Dietmar Hipp) einen Überblick über die rechtlichen Regelungen. Im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) erklärt die Rechtsanwältin Gül Pinar, dass Erdogans Strafverlangen zu dem System der Angst passe, was er in der Türkei etabliert habe. Die FAZ (Eckart Lohse/Majid Sattar) beschreibt, wie sich die Angelegenheit derart zuspitzen konnte.

Rechtspolitik

EU-Geschäftsgeheimnisse: Am Donnerstag wird das EU-Parlament über die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen abstimmen. Wie sich dadurch die Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern verschlechert, erläutert netzpolitik.org (Markus Reuter). Im Gegensatz zum bisher geltenden objektiven Geheimhaltungsinteresse solle die Definition des Geschäftsgeheimnisses künftig von den Unternehmen selbst bestimmt werden.

Steuerflucht: Wie die SZ (Cerstin Gammelin) berichtet, hat die SPD-Fraktion einen 20-Punkte-Plan gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgelegt, der weit über den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Aktionsplan zur weltweiten Bekämpfung von Steuerflucht hinausgeht. Anders als Schäuble habe die SPD zehn nationale Sofortmaßnahmen, darunter harte Sanktionen gegen Banken, personelle Aufstockung der Steuerbehörden und einheitlichen Steuervollzug gefordert. Zudem sollen die Vorschriften der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie national verschärft werden, etwa durch die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen.

Mietspiegel: Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Entwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt, durch den Mieter entlastet werden sollen. So seien Änderungen bei der Umlage von Modernisierungskosten und der Erstellung von Mietspiegeln vorgesehen, die weitgehend zu Lasten der Eigentümer gehen. Der Zeitraum, der zur Berechnung der Mietspiegel herangezogen wird, solle von vier auf acht Jahre verlängert werden, schreibt SZ (Robert Roßmann).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. April 2016: Böhmermann-Affäre / Geschäftsgeheimnisse/ keine Panama Papers für StA . In: Legal Tribune Online, 13.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19054/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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