Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2016: Kein Sex mit Tieren / Ver­g­leich mit Pilo­ten­an­wär­terin / BND-Unter­su­chung

19.02.2016

Recht in der Welt

Österreich – Flüchtlingsobergrenze: EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos hat die von Österreich festgelegten Tagesobergrenzen von 3.200 Flüchlingen und 80 Asylanträgen als rechtswidrig bezeichnet. Die Maßnahmen seien nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Konvention sowie mit Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta vereinbar, gibt zeit.de seinen Brief an die österreichische Innenministerin Mikl-Leitner wieder.

Österreich – Amtsgeheimnis: Wie Arne Semsrott auf netzpolitik.org schreibt, hat das Forum Informationsfreiheit (FOI) die Verzögerungstaktik der österreichischen Regierung bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses kritisiert. In Österreich ist das Amtsgeheimnis, also die grundsätzliche Geheimhaltung von amtlichen Informationen, in der Verfassung verankert.

EU-Brexit: Beim EU-Gipfel wird darüber verhandelt, ob Großbritannien die Sozialleistungen für EU-Arbeitnehmer mit einer Notbremse beschneiden darf und eine Art Vetorecht beim Umgang mit den Banken in der EU bekommt. Scheitern dürften die Verhandlungen nicht, da der Brexit dann kaum noch zu verhindern wäre, schreibt die taz (Eric Bonse).

Russland – Desinformation: BND und Verfassungsschutz sollen herausfinden, ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht. Dass es sich dabei nicht allein um ein deutsches Phänomen handelt, zeige die Veröffentlichung der jüngsten Desinformationskampagnen durch den Auswärtigen Dienst der EU seit Oktober 2015, schreibt die SZ (Stefan Kornelius u.a.).

USA – Apple vs FBI: Nun widmet sich auch zeit.de (Patrick Beuth) dem Verlangen des FBI, Apple möge bei der Entschlüsselung seiner eigenen Software behilflich sein. Auch bei der Einschränkung von kryptografischen Sicherheitstechniken müsse danach geschaut werden, ob sie durch die vorraussichtliche Minderung eines Lebensrisikos gerechtfertigt sei. Ein solcher Fall sei bei mutmaßlichen Terroristen gegeben, meint Nicolas Richter (SZ). Apple dürfe sich hier nicht zur vierten Staatsgewalt aufschwingen.

Sonstiges

BND-Untersuchungsausschuss: Wie zeit.de (Kai Biermann) schreibt, haben Linkspartei und Grüne einen sogenannten Erweiterungsantrag gestellt, mit dem erreicht werden soll, dass die Aufgaben und Fragebefugnisse des NSA-Ausschusses auf den BND ausgedehnt werden. Die Einzelheiten der Auftragserweiterung stellt Anna Biselli auf netzpolitik.org vor.

NSU-Untersuchungsaussschuss: Im zweiten NSU-Untersuchungsausschuss hat der Kriminaltechniker Frank Lenk zu den Ermittlungen nach dem Brand im November 2011 in der Frühlingsstraße in Zwickau ausgesagt. Es sei die erste Zeugenbefragung in dem im November konstituierten Ausschuss gewesen, schreibt die taz (Konrad Litschko).

Frag den Bundestag: Wie Arne Semsrott auf netzpolitik.org mitteilt, hat der Ältestenrat des Bundestages beschlossen, dass künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes online auf der Bundestags-Website veröffentlicht werden. Grund für den Beschluss sei die Kampagne #FragDenBundestag gewesen, mit der Nutzer Gutachten angefragt hatten, die der Bundestag nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben muss.

Köln-Untersuchungsausschuss: Seit diesem Donnerstag beschäftigt sich ein Untersuchungsaussschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen mit den Vorfällen in der Silvesternacht und den Konsequenzen daraus. Das geplante Vorgehen und die Hintergründe beschreibt zeit.de (Christoph Herwartz).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2016: Kein Sex mit Tieren / Vergleich mit Pilotenanwärterin / BND-Untersuchung . In: Legal Tribune Online, 19.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18521/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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