Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2016: Kein Sex mit Tieren / Ver­g­leich mit Pilo­ten­an­wär­terin / BND-Unter­su­chung

19.02.2016

Justiz

BAG zu Diskriminierung einer Pilotenanwärterin: Die Lufthansa hat sich vor dem Bundesarbeitsgericht mit der Pilotenanwärterin, der wegen ihrer das Einstellungskriterium von 1,65 Metern verfehlenden Körpergröße ein Ausbildungsplatz verweigert worden war, auf eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern geeinigt. Hätte sich die Fluggesellschaft nicht auf den Vergleich eingelassen, hätte ihr eine Verurteilung gedroht. Das BAG habe nämlich deutlich gemacht, dass es in der Regelung eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts sehe, da Frauen nun einmal im Durchschnitt kleiner seien als Männer. Es berichten die taz (Christian Rath) und die FAZ (Joachim Jahn).

EuGH zu Bank Mellat: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) analysiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Bank Mellat. Die der Mitwirkung am iranischen Atomprogramm verdächtigte Bank hatte gegen die Auferlegung von UN-Sanktionen geklagt und Recht bekommen. Wobei der EuGH im Hinblick auf die Geltung von Grundrechten kein Problem in der Staatsnähe der Bank gesehen habe. Damit bleibe die Frage offen, ob Staaten Träger europäischer Grundrechte sein können.

BVerfG zu europäischem Haftbefehl: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Mathias Hong befasst sich auf verfassungsblog.de in englischer Sprache mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum europäischen Haftbefehl und ordnet sie in die Tradition der "Solange"-Entscheidungen ein.

BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: In zwei Wochen beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD. Der Zweite Senat habe die Verhandlung auf drei Tage angesetzt. Ob das ausreichen werde, gelte als ungewiss, weil die NPD sich bisher inhaltlich noch überhaupt nicht zum Verbotsantrag des Bundesrates geäußert habe, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Die FAZ (Justus Bender u.a.) befasst sich mit der Verteidigungsstrategie des NPD-Anwaltes Peter Richter. Dieser wolle das Verfahren an unüberwindbaren Hindernissen, wie der fehlenden Vetraulichkeit der Mandantengespräche, scheitern lassen.

VG Berlin – Bundestagsausweis für Nazi: Das Berliner Verwaltungsgericht wird noch im ersten Halbjahr über die Klage auf Erteilung eines Bundestagsausweises von Uwe Meenen verhandeln. Meenen gehört zum Vorstand der NPD und ist Mitarbeiter von Udo Voigt, der für die Partei im Europaparlament sitzt. Als solcher hat er nach der Geschäftsordnung Anspruch auf einen Hausausweis, der ihm jedoch unter Verweis auf seine "Unzuverlässigkeit" wegen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe verwehrt wird. Diese teilt er jedoch mit seinem Vorgesetzten, der folglich auch als unzuverlässig gelten müsste, schreibt Tsp (Jost Müller-Neuhof).

BGH zu Kita-Kündigung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern zur Eingewöhnung ihrer Kinder in der Kita keine Probezeit zugestanden werden muss. Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende sei im Hinblick auf die Planungssicherheit des Betreibers unbedenklich. Über die Entscheidung berichten die FAZ (Joachim Jahn) und lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Ein neuerlicher Befangenheitsantrag des Angeklagten Ralf Wohlleben, dem sich Beate Zschäpe anschloss, könnte Folgen haben. Den Richtern wird vorgeworfen, bereits jetzt von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein. Dies ergebe sich aus einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Vortag verlesen hatte. In diesem fand sich die Formulierung "nach der letzten Straftat der angeklagten Personen". Es fehlte also der Hinweis darauf, dass die Schuld noch nicht erwiesen ist. Die Ereignisse schildern die SZ (Tanjev Schultz), spiegel.de (Hendrik Ternieden) und zeit.de.

FG Kassel zu Cum-Ex: Das hessische Finanzgericht hat seine harte Linie gegen Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, bestätigt, schreibt die FAZ (Joachim Jahn). Die Richter hätten die Klage einer Bank zurückgewiesen, der das Finanzamt die Anrechnung von Kapitalertragsteuer verweigert hatte.

BGH – Vergangenheitsbewältigung: Nun befasst sich auch die taz (Christian Rath) mit der Vergangenheitsbewältigung des Bundesgerichtshofs. Die Rechtsprechung mit der Sinti und Roma unter Verweis auf ihre kriminellen Abstammungsmerkmale Entschädigungen für erlittene Deportationen verweigert wurden, habe BGH-Präsidentin Bettina Limperg als beschämend bezeichnet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2016: Kein Sex mit Tieren / Vergleich mit Pilotenanwärterin / BND-Untersuchung . In: Legal Tribune Online, 19.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18521/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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