Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2015: Thomas Fischer im Interview – Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Gröning-Urteil erwartet

15.07.2015

Justiz

BGH zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen: Ärztliche Maßnahmen gegen den Willen einer betreuten Person sind nur möglich, wenn die betroffene Person sich in geschlossener Unterbringung befindet (§ 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Für Menschen unter Betreuung, die sich nicht in geschlossener Unterbringung befinden, sieht das Gesetz aber keine Anordnungsmöglichkeit für ärztliche Zwangsmaßnahmen vor. Der Bundesgerichtshof sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz – und hat daher die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Darüber berichtet lto.de.

OLG München – Mordprozess gegen Syrienheimkehrer: Über den ersten Mordprozess gegen einen Heimkehrer aus Syrien bringt die SZ (Annette Ramelsberger) einen ausführlichen Bericht. Das Oberlandesgericht München will am heutigen Mittwoch das Urteil verkünden. Es werde "Auswirkungen darauf haben, ob sich desillusionierte Dschihadisten trauen, nach Hause zurückzukehren".

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München nahm am gestrigen Dienstag zum ersten Mal der neue Verteidiger Mathias Grasel an der Beweisaufnahmen teil – "eher zurückhaltend" wie spiegel.de schreibt. Für Überraschung habe unter anderem die Aussage einer Zeugin gesorgt, nach der ein Mädchen vor Jahren Zschäpe als "Mama" bezeichnet haben soll, berichtet auch die taz (Konrad Litschko).

Viele Medien legen in Berichten über den NSU-Prozess das Augenmerk auf kaum sachliche Informationen – und treffen bereits vor einem gerichtlichen Urteil ihre Vorverurteilung ("Mord-Trio"). So sieht es Thomas Fischer in seiner Kolumne (zeit.de) und führt – eingebettet in mehrere Kultur- und Geschichtsschwenks – seine Kritik aus: "Der einzige öffentlich noch wahrgenommene Sinn des Münchner Strafverfahrens scheint zu sein, ein Exposé für ein Geschichtsbuch zu schaffen und für die gewiss bald nachfolgende Verfilmung."

LG Lüneburg – Oskar Gröning: Im Strafprozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning soll das Landgericht am heutigen Mittwoch ein Urteil sprechen. Grönings Verteidiger haben auf Freispruch plädiert; Gröning habe "keine strafrechtlich relevante Beihilfe zum Mord geleistet". Es berichten die SZ (Hans Holzhaider), spiegel.de und die taz (Andreas Speit).

LG Köln – Sal. Oppenheim: Neben der Staatsanwaltschaft haben nun auch zwei der vier früheren Sal. Oppenheim-Manager Revision gegen das Urteil eingelegt, berichten die FAZ (Joachim Jahn) und die Welt (Michael Gassmann).

VG Göttingen zu Polizeiabfrage: Eine Abfrage in einem polizeilichen Informationssystem zu rein privaten Zwecken begründet eine Verletzung der Dienstpflichten und kann mit Disziplinarmaßnahmen sanktioniert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen laut lto.de entschieden.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Im Strafprozess gegen frühere Deutsche Bank-Vorstände vor dem Landgericht München I hat Josef Ackermann Vorwürfe gegen das Oberlandesgericht München erhoben, wie unter anderem sueddeutsche.de meldet. Die dortigen Richter hätten ihm im Prozess um Schadenersatz für die Pleite des Medienkonzerns Kirch vor vier Jahren tendenziöse Fragen gestellt, "um dadurch ihre vorgefertigte Meinung zu bestätigen", so Ackermanns Vorwurf.

BAW reagiert auf Strafanzeige durch NGOs: Der Generalbundesanwalt hat sich zur Strafanzeige mehrerer Bürgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geäußert. Darauf weist netzpolitik.org (Markus Beckedahl) hin. Laut BAW fehle es an zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkten für Straftaten; in den Augen des Chaos Computer Clubs ignoriere die BAW "offensichtliche Fakten und Belege".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2015: Thomas Fischer im Interview – Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Gröning-Urteil erwartet . In: Legal Tribune Online, 15.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16226/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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