Das LG Hannover will den Wulff-Prozess einstellen. Nicht nur die Verteidiger plädieren aber für einen echten Freispruch. Außerdem in der Presseschau: 50 Jahre Auschwitz-Prozess, "Oma Gerti" vor Gericht, EuGH zum Widerruf von Lebensversicherungen, Grenzen für die NSA, Chodorkowskij vor Begnadigung und Justizposse um unwillkommene Weihnachtsgrüße.
Thema des Tages
LG Hannover – Wulff-Prozess: Der Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold vor dem Landgericht Hannover wird fortgesetzt. Wie SZ (Charlotte Parnack) und FAZ (Robert von Lucius) berichten, hätten weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft einem Einstellungsvorschlag des Vorsitzenden Richters zugestimmt. Dieser habe erklärt, er halte die Vorwürfe nach dem bisherigen Stand des Verfahrens für "widerlegt oder nicht nachweisbar" und deswegen eine Einstellung wegen Geringfügigkeit angeboten. Die Verteidigung bestehe aber auf einen "vollen Freispruch", die Staatsanwaltschaft wolle die Beweisaufnahme fortführen. Die Welt (Ulrich Exner) und zeit.de (Ludwig Greven) zeichnen in ihren Reportagen ein lebendiges Bild der Auseinandersetzung.
Heribert Prantl (SZ) kommentiert das Angebot des Gerichts als "Vor-Freispruch" und hält es für den "Anfang vom schnellen Ende des Wulff-Prozesses". Er wünscht sich von der Staatsanwaltschaft "den Mut, Freispruch für Wulff zu beantragen" und fragt, ob aus der "angeblichen Staatsaffäre … womöglich noch eine echte Staatsaffäre" wird – nämlich eine Affäre der Ermittlungsbehörden. Die eigentlich Frage laute nämlich, wer "so ein gewaltiges Interesse an exzessiven Ermittlungen" hatte und warum. Lukas Wakraff (taz) hält Wulff für "genug gestraft". Schließlich seien "Wulffs Missetaten … längst nicht so gravierend, wie sie zeitweilig dargestellt wurden." Auch Rüdiger Scheidges (Handelsblatt) glaubt, dass Wulff wohl "nicht gegen geschriebene Gesetze verstoßen habe". Als Bundespräsident sei er dennoch "eine Fehlbesetzung" gewesen, weil er "nie begriffen" habe, dass das Amt auch "die ungeschriebenen Gesetze von Sitte und Anstand" umfasse. Gisela Friedrichsen (spiegel.de) schließlich kritisiert das Angebot einer Verfahrenseinstellung, das "Zweifel an der Souveränität der Richter" aufkommen lasse.
Rechtspolitik
Antikorruptionsgesetz in NRW: Nordrhein-Westfalen hat sein Antikorruptionsgesetz überarbeitet. Kritiker bemängeln, dass dennoch alte Lücken blieben. So kontrolliere das Land nach wie vor nicht die als wichtiges Instrument gesehene Stellenrotation bei den Kommunen, berichtet die taz (Heinz Krischer). Auch finde das Gesetz auf privatwirtschaftliche Tochterunternehmen der Kommunen gar keine Anwendung, obwohl hier 60 Prozent der kommunalen Investitionsmaßnahmen erfolgten.
Justiz
50 Jahre Auschwitz-Prozess: Die FAZ (Alexander Haneke) beschäftigt sich mit dem ersten deutschen Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Main vor 50 Jahren. Dass es überhaupt zu dem Prozess gekommen sei, sei "einer Reihe von Zufällen" geschuldet, deren Anfang ein als Souvenir aufbewahrtes Paket verkohlter Akten aus dem ausgebrannten Breslauer Polizeigericht gewesen sei. Wie sich später herausgestellt habe, habe es sich dabei um Erschießungslisten aus Auschwitz gehandelt. Auch die SZ (Ronen Steinke) berichtet und stellt den damaligen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in den Mittelpunkt, der als Jude selbst verfolgt worden war und dessen Name "für eine scharfe Abrechnung mit der NS-Vergangenheit" stand, "die vielen Deutschen zu weit" ging. Auch die taz (Rudolf Walther) bringt im "Kultur"-Teil einen ausführlichen Bericht und verweist auf die Dokumentationsarbeiten des Fritz-Bauer-Instituts. Auf spiegel.de beschreibt der Historiker Otto Dov Kulka, der als Kind in Auschwitz war, seine Zeugenaussage im Prozess.
Reinhard Müller (FAZ) meint, "das Neue, das Verstörende" sei damals gewesen, dass in Deutschland "ein ordentlicher Strafprozess über das Unbegreifliche" stattgefunden habe und würdigt Fritz Bauer als "Ausnahmeerscheinung". Gleichzeitig erinnert er an den Schutz von Tätern durch Verjährungsregeln, das Davonkommen der "feineren Herren des Rassenwahns" und die völkerrechtliche Weiterentwicklung bis zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, an der Deutschland "großen Anteil" habe.
LG Dresden zu Wasserwerken: Das Landgericht Dresden hat einem Bericht der FAZ (Peter Schilder) zufolge im den früheren Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig, Klaus Heininger, wegen Bestechlichkeit, Untreue und Bilanzfälschung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Vier Jahre und zwei Monate sowie fünf Jahre Haft gab es für zwei mitangeklagte Helfer und Finanzberater. Das Urteil sei deutlich härter ausgefallen als ein erstes Urteil des Landgerichts, das wegen eines rechtsfehlerhaften Deals aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden worden sei.
LG Göttingen – Organspende-Prozess: Die FAZ (Andreas Nefzger) berichtet auf ihrer "Deutschland und die Welt"-Seite über den seit einem Vierteljahr vor dem Landgericht Göttingen laufenden Organspende-Prozess gegen den Chirurgen Aiman O. Er soll Daten manipuliert haben, "um seinen Patienten Spenderlebern zuzuschustern". Die Anklage laute auf versuchten Totschlag und in drei Fällen auf Körperverletzung mit Todesfolge, weil drei ohne Not transplantierte Patienten an den Folgen der Operation gestorben sein sollen. Der Prozess verlaufe teils hochemotional, Belege für ein korruptes Verhalten des Arztes hätten sich bislang nicht gefunden. Die Manipulationsvorwürfe sehe das Gericht aber ausweislich der abschlägigen Bescheidung eines Antrags auf Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten als "im Kern erwiesen" an – es bestehe nach wie vor dringender Tatverdacht.
AG Wuppertal – Schwarzfahrerin "Oma Gerti": Die SZ (Bernd Dörries) widmet dem am gestrigen Donnerstag vor dem Amtsgericht Wuppertal verhandelten Prozess gegen die 87-jährige Gertud F., bekannt als "Oma Gerti", einen ausführlichen Bericht. Angeklagt wegen 22-fachen Schwarzfahrens in Zügen der Deutschen Bahn, habe die Frau seit einiger Zeit in Untersuchungshaft gesessen. Nachdem der vernommene psychiatrische Gutachter einen "Grenzfall" ausgemacht habe, solle im Januar ein neuer Gutachter über die Verhandlungs- und Schuldfähigkeit entscheiden. Bis dahin komme Gertrude F. frei.
StA Köln – Redtube-Ermittlungen: Laut spiegel.de hat die Kölner Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Zusammenhang mit der Abmahnwelle gegen Benutzer der Porno-Streamingseite Redtube eingeleitet. Möglicherweise seien gegenüber dem Landgericht Köln zur Erlangung der Nutzerdaten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben worden.
OLG München – NSU-Prozess: Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet über den NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München und die weitere Vernehmung von Siegfried Mundlos, dem Vaters des mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos. Dieser habe in seiner Aussage den Verfassungsschutz beschuldigt, über V-Leute Steuergelder in die rechte Szene "hineingepumpt" zu haben und seine mutmaßlich gegenüber der Polizei getätigte Aussage über den Mitangeklagten Ralf Wolleben dementiert. Nebenklagevertreter hätten darauf in einem Beweisantrag gefordert, die Vernehmungsbeamten als Zeugen zu laden. Auch die Welt (Hannelore Crolly) berichtet über den zweiten Tag der Vernehmung von Siegfried Mundlos und hebt hervor, dass dieser sich nun "plötzlich zahm" gegeben habe. Auch spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet.
OLG München zu Kirch-Prozess: Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil im Zusammenhang mit der Insolvenz der Kirch-Gruppe erneut Vorwürfe gegen die Prozessführung der Kirch-Erben erhoben. Diese hätten dem Gerichtsgutachter "diverse Unterlagen vorenthalten". Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet.
Nach einem Bericht der SZ (Klaus Ott) erhärten sich derweil auch Vorwürfe gegen die beklagte Deutsche Bank und deren Ex-Chef Rolf Breuer, im Schadensersatzprozess fälschlich Zerschlagungspläne hinsichtlich des Kirch-Konzerns bestritten zu haben. Eine E-Mail aus der Londonder Investmentabteilung der Bank belaste diese schwer und spreche von einem Projekt "Barolo" zur Zerschlagung des Kirch-Konzerns. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittele bereits wegen Prozessbetrugs; eine Anklage zumindest gegen Breuer gelte als sicher. Im Wirtschafts-Teil beschäftigt sich die SZ (Klaus Ott/Uwe Ritzer) noch einmal ausführlicher mit der fraglichen E-Mail und ihren möglichen Konsequenzen.
Marc Beise (SZ) sieht für den Fall, dass es sich bei der E-Mail tatsächlich um den "rauchenden Colt", also den Beweis für das Fehlverhalten der Bank handelt, "ein neues, gewaltiges Imageproblem" auf die Deutsche Bank zukommen.
LG Köln – Klage gegen Sal. Oppenheim: Die Bank Sal. Oppenheim sieht sich einer weiteren Millionenklage ausgesetzt. Nach dreijährigen Vergleichsverhandlungen habe Sabine Rau, Erbin der Rau Lebensmittelwerke GmbH, nun beim Landgericht Köln Klage auf Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe erhoben. Die Klägerin wirft der Bank vor, ihr "Vermögen vernichtet" zu haben. Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet über den Fall, der sich in diverse weitere Schadensersatzforderungen prominenter Geschädigter gegen die Bank einreihe, über die der Bericht auch einen Überblick gibt.
BAG zu HIV-Infektion: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass HIV-Infizierte nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden dürfen. Die Infektion sei nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz mit einer Behinderung gleichzusetzen, was eine besonderen Diskriminierungsschutz zur Folge habe, so das Gericht laut FR.
EuGH zu Widerruf von Lebensversicherungen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Versicherte ihre vor 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungen unbegrenzt lange widerrufen können, wenn sie über ihr Widerrufsrecht nicht korrekt belehrt worden sind. Die konkreten Auswirkungen des Urteils könnten erst abgeschätzt werden, wenn der Bundesgerichtshof das zugrundeliegende Verfahren entschieden habe, so die FAZ (Joachim Jahn). Dieser hatte den EuGH um die Prüfung der europarechtlichen Zulässigkeit einer Befristung des Widerrufsrechts trotz mangelnder Aufklärung ersucht. Auch die SZ (Friederike Krieger) berichtet.
EuG zu Sammelklage gegen EZB: Das Europäische Gericht hat eine Sammelklage von rund 5.000 deutschen Bürgern gegen die Europäische Zentralbank abgewiesen. Nach einem kurzen Bericht der FAZ (Joachim Jahn) hielt das Gericht die Klage, mit der sich die Kläger gegen den Ankauf von Staatsanleihen durch die Bank wehren wollten, für unzulässig, weil es noch keine Umsetzungsmaßnahmen von Notenbanken gebe, die die Kläger beträfen.
BVerfG zu Braunkohle: Auf lto.de setzt sich der Rechtswissenschaftler Felix Ekhardt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Braunkohletagebau in Garzweiler auseinander. Das Gericht gebe in seinem Urteil zwar klare, aber wenig überzeugende Antworten auf die Fragen nach der Zulässigkeit von klimaschädlichem Braunkohletagebau, dem Recht auf Heimat und wer bestimmen darf, was das Gemeinwohl ist.
EEG-Beihilfeverfahren: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) befürchtet im Zusammenhang mit dem von der EU-Kommission angestrengten Beihilfeverfahren wegen der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage nichts Geringeres, als dass es der EU als Rechtsgemeinschaft "das Genick brechen könnte". Er rechnet damit, dass sich die Bundeskanzlerin im Zweifel weigern wird, die nicht bezahlten Umlagen bei der Industrie einzutreiben.
EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Auf juwiss.de präsentiert Lorin-Johannes Wagner "assoziative Anmerkungen" zu den Schlussanträgen des Generalanwalts im Verfahren zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta.
Recht in der Welt
Russland – Chodorkowskij-Begnadigung: FAZ und SZ (Julian Hans) berichten, dass der russische Präsident Wladimir Putin den seit mehr als zehn Jahren inhaftierten Oligarchen und Oppositionellen Michail Chodorkowskij begnadigen will. Er habe die Krankheit der Mutter des Inhaftierten als Begründung für die "in allernächster Zeit" erfolgende Begnadigung und geäußert, dass er "keine Grundlage" für einen dritten Prozess gegen Chodorkowkij sehe. Bisher sei vermutet worden, dass er abermals verurteilt werden würde. Die taz (KHD/GB) portraitiert den baldigen Ex-Häftling. Nach einem Bericht der Welt bestätigte Putin außerdem, dass sowohl die verurteilten Pussy-Riot-Mitglieder als auch die angeklagten Greenpeace-Aktivisten unter die vorgesehenen Massenamnestie fielen.
Peter Sturm (FAZ) vermutet einen Zusammenhang mit den bald beginnenden olympischen Spielen im russischen Sotschi und sieht in der Begnadigung ein Symptom für die "Willkür im Justizwesen" in Russland. Barbara Oertel (taz) sieht das ähnlich: "Von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung von Menschenrechten kann keine Rede sein." Auch Frank Nienhuysen (SZ) attestiert "taktische Gnade", Clemens Wergin (Welt) sieht in der "Geste eines Zaren" vor allem ein Zeichen für ein gefestigtes "System Putin". Dagegen sieht der Russland-Experte Hans-Henning Schröder in einem Gastkommentar für das Handelsblatt in "Putins großem Coup" mehr als bloß vorweihnachtliche Milde, und zwar eine "offensive Botschaft an die russischen Unternehmer und die europäische Politik."
USA – Grenzen für die NSA? Ein von US-Präsident Barack Obama beauftragtes Fachgremium zur Überprüfung der Geheimdienstbefugnisse ist nach einem Bericht der FAZ (Andreas Ross) zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Armeegeheimdienst NSA engere Grenzen gesetzt werden sollten. So solle ihm die Speicherung von Telefon-Metadaten untersagt und lieber die Telefongesellschaften zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Zudem spreche sich der Bericht für den Abschluss internationaler Geheimdienstabkommen und für eine Gleichbehandlung der Daten von Ausländern mit denen von US-Bürgern aus. Auch die SZ (Nicolas Richter) wartet mit einer ausführlichen Schilderung des Berichts auf, während das Handelsblatt (Grischa Brower-Rabinowitsch) die zentralen Aussagen übersichtlich zusammenfasst.
Während Nicolas Richter (SZ) die Vorschläge als "Rückkehr zur Vernunft" begrüßt, hält Richard Wagner (FAZ) das Papier für nicht mehr als ein "symbolisches Entgegenkommen". Letztlich würden sich die Amerikaner "ihre 'robusten' Möglichkeiten zum Datensammeln erhalten, weil ihnen trotz aller Kritik die Abwehr terroristischer Gefahren über alles geht." Ansgar Graw (Welt) betont, dass der Bericht eine "schallende Ohrfeige" für Obama sei.
USA – Debra Milke wohl bald frei: Die in den USA vor fast 23 Jahren wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Kind zum Tode verurteilte gebürtige Berlinerin Debra Milke kommt voraussichtlich Ende Januar frei. Eine Wiederaufnahme des Mordprozesses erscheint unwahrscheinlich, nachdem dem früheren Hauptbelastungszeugen, einem Polizisten, durch ein Gericht ein Aussageverweigerungsrecht zugestanden worden ist. Das ursprüngliche Urteil war aufgehoben worden, nachdem herausgekommen war, dass der Polizist schon in anderen Fällen Falschaussagen getätigt hatte, berichtet die FAZ (Christiane Heil).
Ägypten – Mubarak-Söhne freigesprochen: Ein Kairoer Gericht hat die Söhne des 2011 gestürzten ägyptischen Ex-Präsidenten Husni Mubarak sowie dessen Regierungschef vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Einen Tag zuvor war der im Sommer gestürzte Ex-Präsident Muhammad Mursi wegen Spionage und andere Verbrechen angeklagt worden, berichtet die FAZ (Markus Bickel).
Türkei – Urteil gegen Gezipark-Aktivisten: Nach nur zehnminütiger Verhandlung ist in Istanbul ist der erste Gezipark-Prozess zu Ende gegangen. Aufgrund einer SMS wurde der Aktivist Bimen Zartar wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte geschrieben "Der Motherfucker Tayyib schickt jetzt seine Wasserwerfer", berichtet die taz (Jürgen Gottschlich). Angeblich seien insgesamt 255 Verfahren in Vorbereitung, Anwälte gingen sogar von 610 Anklagen aus.
Großbritannien – Soldatenmörder verurteilt: Die Mörder des britischen Soldaten Lee Rigby sind von einem Geschworenengericht in London am gestrigen Donnerstag schuldig gesprochen worden. Das Opfer war mit Messer und Beil getötet worden; einer der Angeklagten stilisierte sich während des Prozesses als Kämpfer Allahs. Das Strafmaß soll im kommenden Jahr bekanntgegeben werden, berichtet die taz (Daniel Zylbersztajn).
Sonstiges
Neue Datenschutzbeauftragte: Die FAZ (Peter Carstens) porträtiert auf der "Zeitgeschehen"-Seite die neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU). Die Juristin werde sich wohl anders als ihr Vorgänger Peter Schaar weniger als "Kronzeuge der jeweiligen Opposition" verhalten, habe aber so vielleicht die "Aussicht, mit etwas mehr Gelassenheit, aber auch größerem Rückhalt die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Regierungsalltag personell und materiell angemessen zu stärken." Auch die Welt stellt die "umstrittene Juristin" vor. lto.de (Claudia Kornmeier) mutmaßt, der Posten der Datenschutzbeauftragten sei bloß ein "Trostpreis" für die nicht wiedergewählte Ex-Bundestagsabgeordnete.
Geschäftsführer-Haftung im Insolvenzrecht: Auf dem Handelblatt-Rechtsboard befasst sich der Rechtsanwalt Matthias Kampshoff mit der Haftung von Geschäftsführern in der Insolvenz. Der Gesetzgeber habe es versäumt, diese im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen eindeutig zu regeln, was insbesondere bei der Eigenverwaltung zu unklaren Haftungsrisiken führe.
Das Letzte zum Schluss
Unwillkommene Weihnachtsgrüße: Die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet über eine gerichtlich aufgewärmte sächsische Weihnachtsposse von 2009: Damals hatte sich Ministerpräsidenten Stanslaw Tillich (CDU) in einem an sämtliche Landesbeamte, aber auch an die Richter gerichteten Schreiben an "seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" gewendet, ihnen "gesegnete und frohe Weihnachten" gewünscht und sich für ihren "Anteil am erfolgreichen Wahljahr 2009". Während die meisten Richter von dieser Anrede bloß irritiert gewesen seien, brachte ein Arbeitsrichter den Fall vor das Richterdienstgericht und wollte festgestellt wissen, dass er kein Mitarbeiter, sondern unabhängiger Richter sei. Nachdem das Dienstgericht die Klage zunächst per Gerichtsbescheid wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses abgewiesen hatte, muss es sich auf Geheiß des Bundesgerichtshofs nun erneut mit dem richterlichen Anliegen befassen – weil es laut Karlsruher Richter nicht per den Verwaltungsgerichten vorbehaltenen Gerichtsbescheid, sondern nach mündlicher Verhandlung per Urteil hätte entscheiden müssen. Eine echte Weihnachtsposse eben.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/thd
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2013: Wulff erhält "Vor-Freispruch" – 50 Jahre Auschwitz-Prozess – Chodorkowskij vor Begnadigung . In: Legal Tribune Online, 20.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10437/ (abgerufen am: 21.07.2024 )
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