Nach zwölf Jahren könnte es ein (teures) Ende haben: Die Deutsche Bank will sich offenbar vergleichen und die Kirch-Erben entschädigen. Außerdem in der Presseschau: Strafbarkeit von Nacktbilder, BVerfG zu fehlendem Aufsichtsratsbericht, Übersichtsaufnahmen vor Gericht und eine 84-Jährige als Gefahr für die nationale Sicherheit.
Thema des Tages
OLG München – Kirch-Prozess: Offenbar will die Deutsche Bank einlenken und den Schadensersatz-Prozess vor dem Oberlandesgericht München beenden – mit einer Entschädigungszahlung von mehr als 800 Millionen Euro an die Kirch-Erben. Hintergrund seien staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, in deren Verlauf belastende Dokumente zu Tage getreten seien, berichtet die SZ (Klaus Ott/Andrea Rexer). Die Bank wolle dabei Ex-Vorstand Rolf Breuer für einen Teil der Vergleichssumme finanziell in die Haftung nehmen. Für Ex-Manager Jürgen Fitschen könne der Vergleich möglicherweise bedeuten, dass er um eine Anklage wegen Prozessbetrugs herumkomme. Auch die FAZ (Joachim Jahn/Markus Frühauf) berichtet.
Joachim Jahn (FAZ) hält das Einknicken der Bank unmittelbar vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der über eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts München zu befinden hatte, für "verfrüht". Dort seien die Chancen auf einen "Etappensieg" nämlich "nicht schlecht" gewesen. So sehe sich der Vorstand möglicherweise Anzeigen und Schadensersatzforderungen von Aktionären ausgesetzt. Sven Afhüppe (Handelsblatt) wertet den Vergleich dagegen als "Erfolg" der Bank – das Ende des seit zwölf Jahren dauernden Streits wiege "schwerer als die Schadenssumme".
Rechtspolitik
Strafbarkeit von Nacktbildern: Der Kriminologe Christian Pfeiffer erklärt im Interview mit der SZ (Joachim Käppner), warum er eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie und damit eine Strafbarkeit des Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern befürwortet. Dabei müsse auch der Ankauf strafbar sein, weil dieser den Markt erst entstehen lasse. Er sehe hier eine "Gesetzeslücke"; die betroffenen Kinder würden zu "Objekten sexueller Lust degradiert". Gleichzeitig verteidigt er unter Hinweis auf kriminalistische Erfahrung die Ermittlungsmaßnahmen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft im Fall Edathy. Die Zeit (Stefan Candea/Daniel Müller/Yassin Musharbash/Wolf Wiedmann-Schmidt) stellt derweil vor dem Hintergrund eines Prozesses in Kanada das Milieu der Kinderpornographie dar.
Marc Liesching (blog.beck.de) gibt derweil einen Überblick über die aktuellen strafrechtlichen Regelungen, kritisiert ein "Verrühren" des Straftatbestands zur Kinderpornographie mit dem jugendschutzrechtlichen Verbot der "Posenfotografie" und vertritt die Auffassung, dass eine Strafbarkeit von Sebastian Edathy (SPD) "nicht in Betracht" komme. Auch spiegel.de (Benjamin Schulz/Jens Witte) gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage und die Verschärfungs-Debatte.
Kennzeichnungspflicht für Polizisten: In Hessen kommt einem Bericht der SZ (Susanne Höll) zufolge spätestens ab Herbst eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen. Darauf hätten sich die Innenexperten der Regierungsfraktionen geeinigt.
In einem gesonderten Kommentar warnt Höll davor, zu glauben mit einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten würden "jedwede Konflikte zwischen Bürgern und Polizei gelöst". Gleichzeitig würden Polizeibeamte aber auch nicht "unter einen Generalverdacht gestellt", wie Gegner behaupteten. Die Schilder seien "nicht mehr und nicht weniger als eine vertrauensbildende Maßnahme und mithin eine vernünftige Idee." Sie werde der Polizei nicht schaden, sondern diese werde "davon profitieren".
Justiz
BVerfG zu fehlendem Aufsichtsratsbericht: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen dann nicht wegen eines fehlenden Aufsichtsratsberichts mit einer Ordnungsstrafe belegt werden darf, wenn es gar keinen Aufsichtsrat hat – selbst wenn es einen hätte haben müssen. Laut verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) halte das Gericht die gegenteilige Auslegung einer Norm des Handelsgesetzbuchs durch das Bundesamt für Justiz für einen Verstoß gegen den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.
LVerfGH Berlin – Übersichtsaufnahmen: Auf eine abstrakte Normenkontrolle der Opposition im Abgeordnetenhaus verhandelte der Berliner Landesverfassungsgerichtshof am gestrigen Mittwoch über die Vereinbarkeit polizeilicher Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen. Wie taz-Berlin berichtet, sahen die Richter die Aufnahmen durchaus kritisch und "nahmen Polizei und Senat in die Mangel". Ein Urteil solle am 11. April verkündet werden.
BayVGH zu dritter Startbahn: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat alle 17 anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Nach Verkündung des Urteils sei es wegen lautstarker Proteste zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal gekommen, berichtet die SZ (Marco Völklein/Ingrid Fuchs) im "München"-Teil. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht habe das Gericht nicht zugelassen, die Kläger hätten aber bereits Nichtzulassungsbeschwerden angekündigt. Mit einem baldigen Baubeginn sei wegen eines entgegenstehenden Bürgerentscheids und des daraus folgenden Neins der Stadt München als Teileignerin des Flughafens allerdings trotz des Urteils nicht zu rechnen, berichtet die SZ in einem weiteren Artikel.
Nina Bovensiepen (SZ) erklärt das Hochkochen der Emotionen mit der Deutlichkeit des Richterspruchs: Die Bedenken der Gegner seien vom Gericht "in Bausch und Bogen" beiseitegewischt worden.
OLG Stuttgart zu Verena Becker: Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker bleibt auf freiem Fuß. Wie der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) berichtet, hat das Oberlandesgericht Stuttgart auf Antrag von Bundesanwaltschaft und Verteidigung entschieden, den noch nicht verbüßten Teil der gegen sie im Fall Buback verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.
LG Halle zu Totschlag mit Axt: Das Landgericht Halle hat eine 60-Jährige wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt, nachdem die Frau gestanden hatte, ihren Ehemann mit einer Axt erschlagen zu haben. Der Tat sei in den Augen des Gerichts eine "jahrelange Leidensehe vorausgegangen", meldet die SZ.
OLG Düsseldorf – Schadensersatz wegen versagter Fusion: Die SZ (Daniela Kuhr) berichtet über eine Klage mit "Sprengkraft", die am 5. März vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wird: Erstmals wird das Bundeskartellamt von einem Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil es rechtswidrig eine Fusion versagt haben soll. Es gehe um immerhin 1,1 Milliarden Euro, die das dänische Elektronikunternehmen GN Store Nord fordere. Die 2007 verfügte Untersagung der Fusion sei 2010 vom Bundesgerichtshof wegen mehrere Fehler aufgehoben worden. In erster Instanz sei die Schadensersatzklage vom Landgericht Köln aber wegen fehlenden Verschuldens der Behörde abgewiesen worden.
LG Köln – Sal. Oppenheim: Anlässlich der Vernehmung des Goldmann-Sachs-Bankers Alexander Dibelius am gestrigen Mittwoch schildert die SZ (C. Dohmen/K. Bialdiga) den Verfahrensstand im beim Landgericht Köln anhängigen Untreue-Prozess gegen die persönlich haftenden Gesellschafter des infolge der Arcandor-Pleite untergegangenen Bankhauses Sal. Oppenheim. Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet detailliert über die Aussage des Bankers.
Elektronischer Rechtsverkehr: Im Rahmen der Themenwoche "Anwalt und Technik" beschäftigt sich lto.de (Anna Katharina Bernzen) mit dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Ab 2022 soll dieser der einzig formwirksame Weg zu den Gerichten sein – so wolle es ein im Sommer des vergangenen Jahres verabschiedetes Gesetz. Insgesamt sei dies für alle Beteiligten mit "erheblichem Umstellungsaufwand" verbunden; immerhin werde so aber der bestehende "Flickenteppich" der ERV-Nutzung beseitigt, der aktuell "erhebliche Haftungsrisiken" berge.
StA Berlin – Geheimnisverrat: Im Zusammenhang mit den Vorermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft zu einem Anfangsverdacht gegen Ex-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen Geheimnisverrats setzt sich das Handelsblatt (D. Delhaes/M. Etzold/T. Sigmund) mit der Frage auseinander, wer eigentlich Friedrichs Dienstherr ist. Nur mit dessen Ermächtigung dürfe die Staatsanwaltschaft echte Ermittlungen nämlich überhaupt aufnehmen. Pikantes Detail: Offenbar sei Friedrich nach seinem Rücktritt noch Mitarbeiter im Bundeswirtschaftsministerium – was Sigmar Gabriel (SPD) zu seinem aktuellen Dienstherren machen würde. Die Staatsanwaltschaft gehe aber davon aus, dass die Ermittlungen vom Innenministerium autorisiert werden müssten.
Fall Edathy: Die FAZ (Peter Carstens), die Welt (Ulrich Clauss/Claudia Kade) und die taz (Konrad Litschko/Anja Maier) berichten von der Vernehmung des BKA-Präsidenten Jörg Ziercke im Innenausschuss des Bundestages zum Fall Edathy. Danach seien dem Bundeskriminalamt die Daten aus Kanada schon seit 2011 vorgelegen; der Zusammenhang mit Edathy aber erst im Oktober 2013 durch die niedersächsische Polizei entdeckt worden. Die Zeit (Miriam Lau) und spiegel.de (Veit Medick) bringen Porträts des Innenpolitikers Sebastian Edathy (SPD).
Jasper von Altenbockum (FAZ) wirft Ziercke vor, er hätte nach dem Anruf des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann eine zügige Prüfung der Vorwürfe durch die Justiz veranlassen müssen; die Kritik nachlässiger Ermittlungen treffe mit der Hannoveraner Staatsanwaltschaft jedenfalls die Falschen. Heribert Prantl (SZ) beklagt derweil, dass die Regierungskoalition dabei sei, im Zusammenhang mit den Edathy-Ermittlungen "aus der Tragödie ein Schmierentheater zu machen" – und schlägt vor, die Bundesregierung könnte einen Sonderermittler einsetzen, der "abseits von politischen Keifereien Merkwürdigkeiten aufklären" und damit "strukturelle Fehler" bei der Informationsweitergabe zwischen Justiz und Verwaltung aufdecken könnte.
Heinrich Wefing (Zeit) kritisiert das konkrete Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover. Zwar habe diese Ermittlungen aufnehmen müssen – ihre Informationsstrategie gegenüber der Öffentlichkeit sei aber verheerend und setze sie dem Vorwurf aus, nicht unvoreingenommen zu sein. In der Welt (Sabine Menkens/Jaques Schuster) findet sich eine Pro-Contra-Gegenüberstellung zu der Frage, ob "wir" mit Sebastian Edathy "richtig umgehen".
AG Hannover zu Edathy-Durchsuchung: Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert in scharfen Worten einen weiteren Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover für die Büroräume Sebastian Edathys (SPD). Sei schon die erste Hausdurchsuchung rechtswidrig gewesen, so seien jedenfalls nach dem Nichtauffinden von belastenden Beweismitteln weitere Durchsuchungen nicht zulässig.
LG Augsburg – Fall Gurlitt: Vor dem Hintergrund der von seinen Anwälten beim Landgericht Augsburg eingelegten Beschwerde gegen die Beschlagnahmung seiner Kunstsammlung beschäftigt sich die SZ (Catrin Lorch) im Feuilleton erneut mit dem Fall Gurlitt – und der neuen Strategie seiner "juristisch versierten" Anwälte. Die allerdings trotz "Medienoffensive" nicht erwarten lasse, dass Gurlitt mehr preisgebe, als er unbedingt müsse. Auch die FAZ (Stefan Koldehoff) berichtet im Feuilleton und spekuliert, ob auf die Behörde wohl Schadensersatzforderungen wegen der nun faktischen Unverkäuflichkeit der Werke zukomme.
LG Berlin zu Computerspiel-Abos: Das Landgericht Berlin hat nach Informationen der FR auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband entschieden, dass Anbieter von Online-Computerspielen ihre monatlichen Preise nicht beliebig ändern dürfen. Daneben habe das Gericht noch weitere Regelungen der Nutzungsbedingungen des Online-Spiels "World of Warcraft" für unwirksam erklärt.
EGMR zu Caroline-Urlaubsbildern: Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem September 2013, mit der das Gericht eine Beschwerde Carolines von Monaco gegen die Veröffentlichung von Urlaubsbildern in einem Bericht über die Vermietung ihres Ferienhauses abgewiesen hatte, ist rechtskräftig. Das Gericht habe entschieden, den Fall nicht an die Große Kammer weiterzuleiten und halte damit an seiner Rechtsprechung zur Abwägung von Privatsphäre und Berichterstattungsinteresse fest, berichtet die FAZ (Reinhard Müller).
EuGH – EZB-Verfahren: Die Prozessvertreter des Bundestags rechnen nicht vor 2016 mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlage des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren zu den EZB-Anleihekäufen. Das ist nach der FAZ (Joachim Jahn) aus einer Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags verlautet. Die Prozessvertreter rechneten danach nicht damit, dass der Gerichtshof von sich aus ein beschleunigtes Verfahren einleite.
BVerfG zu Vaterschaftsanfechtung: Auf juwiss.de bespricht Joana Remus die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom Dezember des letzten Jahres.
Recht in der Welt
IStGH – Irak-Foltervorwürfe: Die SZ (Ronen Steinke) stellt im Zusammenhang mit der von Menschenrechtsorganisationen beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Folter eingereichten Anzeige gegen britische Truppen die provokante Frage, ob die Vorwürfe diesmal "monströs genug" seien, um eine Befassung des Gerichtshofs zu ermöglichen. Hintergrund der Frage ist eine Entscheidung der gerichtseigenen Anklagebehörde von 2006, in der sie eine Untersuchung von Mordvorwürfen abgelehnt hatte, weil diese "nur" 14 Opfer betroffen hatte und der Gerichtshof nur für die "gravierendsten" Verbrechen zuständig sei. Allerdings gehe es "nicht allein um Zahlen" – es spielten immer auch politische Erwägungen eine Rolle. So hier die anhaltende Kritik am Gerichtshof, bislang nur gegen afrikanische Staaten zu ermitteln. Trotzdem sei wohl auch diesmal nicht mit einer Anklageerhebung zu rechnen.
Ägypten – Journalisten-Prozess: Die SZ (Sonja Zekri) berichtet über den am heutigen Donnerstag in Kairo beginnenden Prozess gegen 20 Journalisten, darunter 16 Ägypter, ein Australier, ein Niederländer und zwei Briten. Den Ägyptern werden Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft, also einer terroristischen Vereinigung, den übrigen Angeklagten deren Unterstützung vorgeworfen. Der Prozess werde international als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert.
Russland – Verfolgter Umweltaktivist: Die Zeit (Mareike Aden) führt ein Interview mit dem vor der russischen Justiz nach Estland geflohenen Umweltaktivisten Suren Gasarjan. Es geht um die Aktivitäten der Organisation "Ökologische Wacht zum Schutz des Nordkaukasus", ihren Protest im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in Sotschi und die Verfolgung durch die russische Justiz.
Das Letzte zum Schluss
USA – Gefährliche 84-Jährige: Eine 84-jährige Nonne als Bedrohung für die nationale Sicherheit: Weil sie mit zwei Mitstreitern auf ein Militärgelände eingedrungen war und dort pazifistische Parolen auf Bunker gemalt hat, ist die US-Friedensaktivistin Megan Rice von einem Gericht im US-Bundesstaat Tennessee zu 35 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, berichten SZ (Hubert Wetzel) und taz (Dorothea Hahn). Dabei sei das Trio nur mit Bolzenschneidern bewaffnet in "Amerikas bestgesicherte Atomanlage" eingedrungen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/thd
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2014: Kirch-Erben vor Millionen-Entschädigung – Debatte um Nacktbilder – Gefährliche 84-Jährige . In: Legal Tribune Online, 20.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11107/ (abgerufen am: 30.06.2024 )
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