Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2014: Ermittlungen in NSA-Affäre – Tötung statt Mord – Behindertes Kind als Schaden

20.01.2014

Justiz

EuGH zu EU-Grundrechten: Der Rechtswissenschaftler Christopher Unseld analysiert auf verfassungsblog.de eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Horizontalwirkung von europäischen Grundrechten. Demnach können sich Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern grundsätzlich auf die EU-Grundrechtecharta berufen. Dies gelte jedoch nicht, wenn das einschlägige Grundrecht - hier ging es um Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern nach Artikel 27 der EU-Grundrechtecharta - nicht hinreichend bestimmt ist. Der Gerichtshof habe damit seine sogenannte Mangold-Rechtssprechung eingeschränkt, die horizontale Wirkung von EU-Grundrechten aber zugleich gestärkt.

BGH - Fischer widerspricht Nehm: Auf lto.de widerspricht Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, einem Beitrag des früheren Generalbundesanwalts, Kay Nehm, im Streit um das "Vier-Augen-Prinzip" des Bundesgerichtshofs. Fischer hatte bereits mehrfach kritisiert, dass  regelmäßig nur zwei von fünf Richtern der Strafsenate die Akten lesen, wenn sie eine Revision per Beschluss verwerfen. Nehm hatte den "harschen Ton" der Auseinandersetzung gerügt und in einem Zehn-Augen-Prinzip nicht mehr Rechtssicherheit gesehen. Fischer wirft Nehm ebenfalls harsche Töne vor und  betont, es sei sinnvoll und machbar, dass alle Richter die Akten lesen.

BGH - Helme für Radfahrer: Bekommt eine Radfahrerin nach einem Unfall weniger Schadensersatz, weil sie keinen Helm getragen hat? Mit dieser Frage wird sich der Bundesgerichtshof beschäftigen müssen, nachdem das Oberlandesgericht Schleswig einer Radfahrerin ohne Helm lediglich achtzig Prozent Schadensersatz zugesprochen hatte. Der Spiegel (Guido Kleinhubbert) schildert den Fall.

LG Hannover - Olaf Glaeseker: Die Samstags-Welt (Ulrich Exner) und die Samstags-FAZ (Robert von Lucius) berichten von dem Prozess gegen Olaf Glaeseker, den früheren Sprecher des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Glaeseker ist vor dem Landgericht Hannover wegen Bestechlichkeit angeklagt. Dabei geht es um den sogenannten "Nord-Süd-Dialog", ein Wirtschaftstreffen, das Wulff als niedersächischer Ministerpräsident organisieren ließ. Nun sagte der damalige Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Lothar Hagebölling, als Zeuge aus. Er erklärte, er habe das enge Verhältnis von Glaeseker zu dem zuständigen Eventmanager Manfred Schmidt nicht gekannt - unklar sei, ob es Wulff bekannt war.

LG Duisburg - Rockerbande: Vor dem Landgericht Duisburg müssen sich zwei Mitglieder der Rockerbande Satudarah verantworten. Sie sollen einen anderen Satudarah-Rocker zu Anschlägen auf verfeindete Hells Angels angestiftet und in großem Stil mit Waffen und Drogen gehandelt haben. Weil die Taten aber nur mit erheblichem Aufwand nachgewiesen werden könnten, werde sich das Gericht wohl auf erhebliche Strafrabatte einlassen, wenn die Angeklagten ein Geständnis ablegen, so spiegel.de (Jörg Diehl).

LG Hamburg - Theo Sommer: Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Hamburg ein Prozess gegen Theo Sommer. Dem früheren Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit" werde Steuerhinterziehung in neun Fällen vorgeworfen, berichtet die Montags-FAZ (Alexander Armbruster). Insgesamt soll Sommer Einkünfte in Höhe von mehr als einer halben Millionen Euro nicht angegeben haben. Gegenüber dem "Hamburger Abendblatt" habe Sommer erklärt, "aus Schusseligkeit oder Schlamperei" versäumt zu haben, bestimmte Einkünfte anzugeben.

LG Köln - Redtube-Gutachten: Udo Vetter (lawblog.de) befasst sich mit einem Gutachten  der Münchner Patentanwälte Diehl & Partner, das im Redtube-Fall um die Abmahnungen von Pornonutzern eine wichtige Rolle gespielt habe. Das Gutachten sollte klären, ob eine bestimmte Software die Download-Aktionen korrekt erfassen konnte und war offenbar die Grundlage dafür, dass das Landgericht Köln für die Abmahnungen "grünes Licht" gab, so Vetter. Allerdings erschöpfe sich das Gutachten in "Beteuerungen", dass die Software zu korrekten Ergebnissen komme, ohne zu erklären, wie dies technisch funktioniere.

Schadensfall behindertes Kind: Die Samstags-taz-Nord (Friederike Gräff) spricht mit dem Rechtsanwalt Oliver Tolmein über Fälle, in denen Eltern behinderter Kinder den Arzt verklagen, der die Behinderung bei pränatalen Untersuchungen übersehen hat. Tolmein kritisiert solche "Schadensfall Kind"-Prozesse – die allerdings seltener würden, weil insbesondere Trisomie 21 häufig erkannt würde und die meisten Eltern dann einen Schwangerschaftsabbruch vornähmen. Allerdings vertrete er nun erstmals selbst Eltern, die Schadensersatz von einem Arzt verlangen, wolle aber deutlich machen, dass das Kind nicht als Schaden angesehen werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2014: Ermittlungen in NSA-Affäre – Tötung statt Mord – Behindertes Kind als Schaden . In: Legal Tribune Online, 20.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10711/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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