Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2014: Ermittlungen in NSA-Affäre – Tötung statt Mord – Behindertes Kind als Schaden

20.01.2014

Ermitteln sie oder ermitteln sie nicht? In der NSA-Affäre zeigt sich die Bundesanwaltschaft unentschlossen und die Bundesregierung zögerlich. Unterdessen kündigt Obama vage Reformen an. Außerdem in der Presseschau: Tötung statt Mordparagraf, "Schadensfall Kind", Klaus Pflieger über die RAF - und was der EGMR zu Politiker-Geliebten und ihren Büchern sagt.

Thema des Tages

Ermittlungen in NSA-Affäre? Generalbundesanwalt Harald Range erwägt ein Ermittlungsverfahren, nachdem US-Geheimdienste angeblich das Handy der Bundeskanzlerin abgehört haben - das berichtet der Spiegel (Blome/Gude/Knaup/Neukirch/Poitras/Rosenbach/Schindler/Schmid/Stark, Zusammenfassung auf spiegel.de). Noch sei jedoch offen, ob es tatsächlich dazu komme. Die Bundesregierung befürchte ein Zerwürfnis mit den USA. Wie die Montags-SZ (Hans Leyendecker) erklärt, hat die Bundesanwaltschaft zwei sogenannte Beobachtungsvorgänge angelegt. Dabei gehe es zum einen um das Handy der Kanzlerin, zum anderen um die mutmaßliche massenhafte Überwachung von Telefonaten und Emails deutscher Staatsbürger. Derzeit sei es "am wahrscheinlichsten", dass die Bundesanwaltschaft zwar einen ausreichenden Anfangsverdacht bejahe, aber nach Paragraf 153d der Strafprozessordnung von einem Ermittlungsverfahren absehe, um die Beziehungen zu den USA nicht zu gefährden. Auch die Montags-FAZ (Günter Bannas) berichtet.

Laut einem weiteren Bericht der Montags-FAZ (Günter Bannas/Reinhard Müller) kritisieren der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele und der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach, dass noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Christian Rath (Montags-taz) kommentiert, die Justiz müsse "aufpassen, dass sie am Ende des ganzen Schauspiels von den Bürgern noch ernst genommen wird". Es sei "peinlich", dass es noch keine Ermittlungsverfahren gebe - und selbst wenn es dazu kommen sollte, werde es jedenfalls keine Anklage gegen US-Offizielle geben.

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Wie spiegel.de (Veit Medick) berichtet, haben sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Streit um einen neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Demnach soll ein Entwurf erst vorgelegt werden, wenn der Europäische Gerichtshof über die Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Allerdings sollen bereits Vorbereitungen getroffen werden, um auf das Urteil rasch reagieren zu können.

Tötung statt Mord: Der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller (blog.beck.de) kommentiert den Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins, den Mordparagrafen zu streichen und für die Tötung eines Menschen einen Strafrahmen von fünf Jahren bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe einzuführen. In minder schweren Fällen solle eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren verhängt werden. Müller betont, eine Reform sei zwar notwendig, kritisiert jedoch, dass die Unterscheidung mehr oder weniger schwerer Tötungsdelikte damit allein den Gerichten überlassen würde.

Suizidhilfe: Im Interview mit der Montags-FAZ (Reinhard Bingener/Helene Bubrowski) fordert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, "jede Form der organisierten Selbsttötungshilfe" zu verbieten. Insbesondere sollten auch Ärzte keine Suizidhilfe leisten dürfen. Vor einer Entscheidung des Bundestages bedürfe es jedoch einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Zudem sei es richtig, den Fraktionszwang aufzuheben.

Mindestlohn: Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kann es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstoßen, wenn ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird, aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern - etwa Studenten und Rentner - außen vor bleiben. Das berichtet die Montags-SZ (Thomas Öchsner). Zuvor hatten Unionspolitiker entsprechende Vorschläge geäußert.

Nachträgliche Therapieunterbringung: Die Montags-taz-Nord (Friederike Gräff) spricht mit dem Kriminologen Johannes Feest. Er kritisiert die Pläne der großen Koalition, verurteilte Straftäter nachträglich in der Psychiatrie unterzubringen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2014: Ermittlungen in NSA-Affäre – Tötung statt Mord – Behindertes Kind als Schaden . In: Legal Tribune Online, 20.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10711/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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