Die juristische Presseschau vom 19. November 2013: Die Quote kommt – Ablass für Tebartz-van Elst – Terror-Spiele in Klinik

19.11.2013

Justiz

AG Hamburg zu Tebartz-van Elst: Gegen Zahlung von 20.000 Euro hat das Amtsgericht Hamburg das Strafverfahren gegen den beurlaubten Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt vorläufig eingestellt. SZ (Matthias Dobrinski) und FAZ (Frank Pergande/Daniel Deckers) berichten über den "Ablass für den Bischof" (SZ). Hintergrund der Ermittlungen sei ein Rechtsstreit mit dem Spiegel-Verlag gewesen, in dessen Verlauf der Bischof nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen falsche Angaben gemacht haben soll. Offen sei weiterhin, ob die Staatsanwaltschaft wegen der Finanzierung des Bischofssitzes ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue einleiten werde.

Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, dass die Hamburger Justiz die Entscheidung über die Zukunft des Bischofs dem Vatikan "nicht abgenommen" habe – wäre er als Straftäter verurteilt worden, hätte seine Entlassung nach bisheriger Übung wohl festgestanden. So dürfte sich das Verfahren noch hinziehen.

LG Freiburg – Prozess gegen Ex-Nazi: Die taz (Christian Rath) berichtet vom zweiten Anlauf des Prozesses gegen das Ex-NPD-Mitglied Florian S. vor dem Landgericht Freiburg. Der Angeklagte habe einen Antifa-Aktivisten mit dem Auto angefahren und dabei schwer verletzt. Ein erster Freispruch wegen schuldlosen Überschreitens der Notwehrgrenzen sei vom Bundesgerichtshof im März aufgehoben worden. Das Landgericht hätte das Vorliegen eines Verteidigungswillens nicht ausreichend geprüft.

Augsburger Oberstaatsanwalt: Im "München"-Teil portraitiert die SZ (Stefan Mayr) den aktuell durch den Gurlitt-Raubkunst-Skandal ins Rampenlicht gerückten Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz. Er sehe sich nun zu Unrecht öffentlicher Kritik ausgesetzt.

OLG Düsseldorf – Zweiter FDLR-Prozess: Mit einem Befangenheitsantrag und einer Besetzungsrüge hat der zweite deutsche Prozess gegen Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begonnen. Während in Stuttgart seit Mai 2011 ein Verfahren gegen die beiden in Deutschland lebenden Führer der im Kongo aktiven ruandischen Hutu-Miliz, stünden in Düsseldorf nun drei Deutsche ruandischer Herkunft wegen der mitgliedschaftlichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor Gericht. Die taz (Annette Hauschild) berichtet vom "holprigen" Prozessauftakt.

BGH zu Fluggastrechten: Wer wegen einer nicht erteilten Landeerlaubnis seinen Anschlussflug verpasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Das hat laut lawblog.de (Udo Vetter) der Bundesgerichtshof entschieden, der darin einen "außergewöhnlichen Umstand" gesehen habe, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss gehabt habe.

LG Frankfurt – Trassenpreise: Die Bahn-Tochter DB Netz AG sieht laut Handelsblatt einer Prozesswelle wegen überhöhter Trassenpreise entgegen. Am Landgericht Frankfurt seien bereits vier Verfahren von Verkehrs- und Zweckverbünden anhängig, die von der Bahn für angeblich "unwirtschaftliche" Strecken zusätzlich zu Kasse gebeten worden seien. Dies habe die Bundesnetzagentur untersagt; die Bahn eine Rückzahlung bislang aber verweigert.

SG Berlin zu Gesundheitskarte: Das Sozialgericht Berlin hält die elektronische Gesundheitskarte für verfassungsgemäß und insbesondere mit dem Datenschutz vereinbar. Das hat das Gericht einer Meldung der taz zufolge auf die Klage mehrerer Versicherter entschieden.

BGH zu Urheberrecht: Auf lto.de erklärt der Rechtsanwalt Jens Petry wie und warum der Bundesgerichtshof in seinem letztwöchigen Urteil zum Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände von seiner bisherigen restriktiven Rechtsprechungslinie abgewichen ist. Die Entscheidung stärke die Rechte von Designern, mache gleichzeitig aber auch vieles komplizierter.

BGH zu Delisting: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard stellt der Rechtsanwalt Cornelius Götze ausführlich den bereits im Oktober gefällten Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Delisting vor. Mit der "wegweisenden" Entscheidung, weder eine Barabfindung noch einen Hauptversammlungsbeschluss zu verlangen, habe das Gericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. November 2013: Die Quote kommt – Ablass für Tebartz-van Elst – Terror-Spiele in Klinik . In: Legal Tribune Online, 19.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10083/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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