Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2014: Strafbarkeit von Nacktbildern? – Völkermord in Frankfurt bestraft – Ausweg aus unergiebigen Ebay-Auktionen

19.02.2014

Justiz

OLG Frankfurt/Main zu Völkermord in Ruanda: Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den ruandischen Ex-Bürgermeister Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe. Ihm wird die Beteiligung an einem Massaker in einer Kirche angelastet, bei der 1994 rund 400 Tutsi starben. Es berichtet unter anderem die FAZ (Jochen Stahnke) und die taz (Dominic Johnson).

Heribert Prantl (SZ) begrüßt zwar das Urteil, äußert aber auch Unbehagen: "Ein Prozess vor einem deutschen Gericht, sechstausend Kilometer entfernt vom Tatort, ist nur ein Notbehelf; es gibt so viele Beweis- und Beweiswürdigungsprobleme. Besser wäre ein Verfahren vor dem UN-Strafgericht für Ruanda gewesen, einem Gericht mit Spezialkompetenz; es wurde zu früh zugemacht." Dominic Johnson (taz) meint dagegen, das Verfahren zeige, "dass Probleme bei der Beweisermittlung und der Zeugenvernehmung kein Grund sein können, einen solchen Prozess nicht zu Ende zu führen." Das Gericht habe die Opfer ernst genommen. Reinhard Müller (FAZ) ordnet das Verfahren in eine skeptische Betrachtung der internationalen Strafjustiz ein.

BGH zu abgebrochener Ebay-Auktion: Der Bundesgerichtshof hat es Verkäufern erleichtert eine für sie unbefriedigend verlaufende Auktion abzubrechen. Gründe für einen den Abbruch rechtfertigenden Irrtum über den zu versteigernden Gegenstand könnten auch nachträglich gefunden werden. In einer ausführlichen Analyse der Interessenslagen kommt die SZ (Markus Mähler) zum Schluss, dass damit zwar systematischen "Abbruchjägern", die in solchen Konstallationen bisher mit guten Chancen für sich ein Schnäppchen reklamieren konnten, Einhalt geboten werde. Für normale Kunden verschlechterten sich damit die Bedingungen aber auch.

LG Hamburg zu Umsatzsteuerkarussel: Erneut führten betrügerische Karussel-Geschäfte mit CO2-Zertifikaten zu Strafen wegen Steuerhinterziehung. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Hauptangeklagten zu sechs Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe, berichtet spiegel.de.

LG Bonn - Teldafax-Konkurs: Am Landgericht Bonn begann am Dienstag der Prozess gegen Manager des Energieunternehmens Teldafax, denen Konkursverschleppung und Betrug an ihren vorauszahlenden Kunden vorgeworfen wird. Der erste Verhandlungstag war geprägt von einem Befangenheitsantrag, bei dem die Verhandlung vor einer "Hilfskammer" gerügt wurde, berichtet die FAZ (Helmut Bünder).

LG Magdeburg - Nazi-Angriff: Neun Rechtsradikale hatten im September 2013 den türkischen Inhaber eines Imbisses in Bernburg lebensgefährlich verletzt. Am Dienstag begann vor dem Landgericht Magdeburg der Prozess wegen versuchten Totschlags. Die Anklage sah kein dominierendes fremdenfeindliches Motiv und klagte deshalb nicht wegen Mordversuchs an, da zunächst die deutsche Freundin des Türken angepöbelt wurde und dieser sie verteidigte. Es berichtet die taz (Konrad Litschko).

OLG München - NSU und Pogromly: Im Prozess gegen Beate Zschäpe und andere ging es nun um das Brettspiel "Pogromly", das die mutmaßlichen NSU-Mitglieder nach ihrem Untertauchen anfertigten, um Unterstützungsgelder einzuwerben. Das Spiel zeige die menschenverachtende politische Haltung der drei, zum Zeitpunkt als sie in den Untergrund gingen, folgert die SZ (Annette Ramelsberger).

Urteilsanmerkungen von BGH-Mitarbeitern: Der Anwalt Stephan Bausch kritisiert in einem FAZ-Gastbeitrag, dass wissenschaftliche Mitarbeiter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Fällen, bei denen die Revisionen zum Bundesgerichtshof kurzfristig zurückgenommen wurden, Urteilsanmerkungen zum zunächst angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts schreiben und so die Position des BGH öffentlich machen. Es sei "nicht Aufgabe des BGH, außerhalb anhängiger Gerichtsverfahren für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder die Fortbildung des Rechts zu sorgen." Dies gelte auch, nachdem der Bundestag im letzten Jahr die Rücknahme von Revisionen erschwert habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2014: Strafbarkeit von Nacktbildern? – Völkermord in Frankfurt bestraft – Ausweg aus unergiebigen Ebay-Auktionen . In: Legal Tribune Online, 19.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11052/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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