Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2015: Handy-Befangenheit – kein Oradour-Prozess – Folterverbot USA

18.06.2015

Recht in der Welt

USA – Folterverbot: Der US-Senat hat mit großer Mehrheit für das Verbot der "verschärften Verhörmethoden" gestimmt, dem Einfallstor für Foltermethoden wie Waterboarding in Gefangenenverhören. Die Abstimmung im Abgeordnetenhaus steht noch aus, berichtet spiegel.de.

EuG zu Lego-Figuren: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichts zu Lego-Figuren als Marke setzt sich Rechtsprofessor Markus Ruttig auf lto.de auseinander und begründet, warum er die Entscheidung für richtig hält.

EGMR zu Haftung für Kommentare auf Webseiten: Die Zeit (Gero von Randow) begründet, warum das EGMR-Urteil zur Haftung von Webseitenbetreibern für beleidigende Kommentare durchaus als Sieg für die Meinungsfreiheit gelesen werden könne. verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) setzt sich insbesondere mit den abweichenden Voten auseinander.

Schweiz – Ermittlungen wegen WM-Vergabe: Schweizer Banken haben der Bundesanwaltschaft 53 Verdachtsfälle von Geldwäsche gemeldet, die im Zusammenhang mit den WM-Vergaben der Fifa an Russland und Katar stehen könnten, zu welchen seit März dieses Jahres ermittelt wird. Das berichtet unter anderem die SZ (Thomas Kistner – Kurzfassung).

Sonstiges

Tätigkeitsbericht Bundesdatenschutzbeauftragte: Die Bundestatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat ihren Tätigkeitsbericht 2013/2014 vorgestellt. Darin fordert sie unter anderem eine bessere Kontrolle der Geheimdienste und eine Stärkung ihrer eigenen Behörde. netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet.

Sonderbeauftragter/Selektorenliste: Die Bundesregierung hat entschieden, die NSA-Selektorenliste nicht direkt an Geheimdienstkontrolleure herauszugeben. Den einzusetzenden Sonderbeauftragten darf das Parlament benennen, aber die Regierung entscheidet über seine Berufung. Die Geheimdienstkontrolleure dürfen Fragen stellen, der Beauftragte darf sie jedoch nur beantworten ohne konkrete Inhalte der Liste preiszugeben. Eine Klage gegen dieses Vorgehen wird dadurch erschwert, dass ein Teil der Stellungnahme der Bundesregierung als geheim eingestuft ist, berichten spiegel.de (Hubert Gude u.a.), SZ (John Goetz/Hans Leyendecker), FAZ (Eckart Lohse) und Welt (Manuel Bewarder).

Heribert Prantl (SZ) meint, der Bundestag müsse "strohdumm" sein, wenn er sich auf diesen "Strohmann der Bundesregierung" einließe und hält eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für angezeigt. Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) meint, mehr als eine Kontrolle durch einen Sonderbeauftragten sei ohne Gefährdung des Staatswohls nicht zu bekommen und daher hinzunehmen.

800 Jahre Magna Charta: Am 12. Juni 1215 wurde die Magna Charta Libertatum besiegelt. Die Zeit (Josef Joffe) zeigt auf, welche Regelungen des 800-jährigen Regelwerkes Grundlagen modernen Verfassungsrechts bildeten, nicht zuletzt die Bindung des Souveräns an das Gesetz.

Vertragsverletzungsverfahren/Maut: Die EU-Kommission wird am heutigen Donnerstag ihren Beschluss verkünden, durch den das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen des Mautgesetzes eingeleitet wird. Das meldet die FAZ (Michael Stabenow).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2015: Handy-Befangenheit – kein Oradour-Prozess – Folterverbot USA . In: Legal Tribune Online, 18.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15913/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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