Die Streiks der vergangenen Woche lösen wieder Diskussionen um eine Begrenzung des Streikrechts aus. Außerdem in der Presseschau: BGH zur Sanierung von Wohnungseigentum, US-Army-Deserteur vor dem EuGH, Pariser Gericht verhängt Strafe gegen Uber und ein Mann klagt auf Schadensersatz wegen rosa Unterwäsche.
Thema des Tages
Streikrecht: Infolge der Streiks von Lokführern und Piloten in der vergangenen Woche werden wieder Forderungen nach einer Beschränkung des Streikrechts und der Macht von Spartengewerkschaften wie GDL und Cockpit diskutiert. Neben der Darstellung der aktuellen Ereignisse befassen sich unter anderem der Focus (Daniel Goffart u.a., Kurzfassung), die FAS (Corinna Budras), die Welt am Sonntag (Wolfgang Büscher u.a.) und die Samstags-taz (Pascal Beuckert/Richard Rother) mit dem rechtlichen Rahmen der Streiks. Sie erklären die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit, die vom Bundesarbeitsgericht aufgegebene Rechtsprechung zur Tarifeinheit und die rechtlichen Anforderungen an einen rechtmäßigen Streik. Zudem wird die gesetzliche Lage mit anderen europäischen Ländern verglichen, wie etwa Frankreich, wo auch politische Streiks zulässig seien. Schließlich wird erneut das Gesetzvorhaben von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur gesetzlichen Festlegung der Tarifeinheit vorgestellt. Danach soll bei konkurrierenden der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten und damit die Friedenspflicht für die übrigen Gewerkschaften. Der Gesetzentwurf soll im November beschlossen werden, sei aber im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit der unterlegenen Gewerkschaften rechtlich umstritten. Ein anderer Vorschlag fordert eine Einführung höherer Hürden für Streiks in der Daseinsvorsorge, wie etwa die Pflicht zur rechtzeitigen Ankündigung und eine Schlichtungspflicht.
Wie das Montags-Handelsblatt (Dieter Fockenbrock/Frank Specht) berichtet, wird die Deutsche Bahn keine Klage gegen die GDL erheben, zumal die Anforderungen an einen rechtmäßigen Streik wahrscheinlich erfüllt wären.
In einem Interview mit dem Handelsblatt (Frank Specht) gibt Heiner Geißler den Plänen der Bundesregierung die Schuld an der langen Dauer der Streiks, weil die Bahn auf die Einführung des Gesetzes warte. Zudem würde der Grundsatz der Tarifeinheit eine Monopolisierung der Tarifpolitik bewirken und sei ohnehin verfassungswidrig.
Rechtspolitik
Datenschutz: Martine Reicherts, designierte EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, hebt in einem Gastbeitrag in der FR die Vorteile der geplanten Reform der europäischen Datenschutzvorschriften hervor, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden ist. Die Reformen würden sich zunächst positiv auf Unternehmen auswirken, da diese sich nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde und einem Regelwerk befassen müssten. Es würden aber auch Bürgerrechte gestärkt, etwa durch die Verpflichtung aller in der EU tätigen Unternehmen auf die Einhaltung von EU-Vorschriften und die Schaffung klarer Vorschriften für die Datenübertragung. Insgesamt gelte es, einen „starken und modernen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten“ herauszuarbeiten.
Insolvenzverwalter: Nach Informationen der Samstags-FAZ (Joachim Jahn) soll die geplante Änderung der Insolvenzordnung zur Beschränkung des Anfechtungsrechts von Insolvenzverwaltern zunächst nicht weiter verfolgt werden. Das Anfechtungsrecht gestattet den Insolvenzverwaltern, Zahlungen an Gläubiger innerhalb von zehn Jahren anzufechten, wenn diese von der drohenden Insolvenz Kenntnis hatten, was vom Bundesgerichtshof bereits bei einer Vereinbarung von Ratenzahlungen vermutet werde. Die Reform wurde wegen der Kritik mittelständischer Unternehmen an der dadurch entstehenden Rechtsunsicherheit in die Wege geleitet, Justizminister Maas (SPD) konnte sich mit den Rechpolitikern der beiden Koalitionsparteien jedoch nicht auf die Reichweite der Reformen einigen.
Suizidhilfe: Die Montags-FAZ (Oliver Tolmein) greift die Debatte um die rechtliche Handhabung von Suizidhilfe auf. Der am gestrigen Donnerstag vorgestellte Vorschlag einiger Koalitions-Abgeordneter um Peter Hintze (CDU), ärztlich assistierte Suizidhilfe ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln und straffrei zu stellen, habe eine Regelung aus Oregon (USA) zum Vorbild, welche jedoch strengere Voraussetzungen als der jetzige Vorschlag aufweise. So dürfe die Lebenserwartung des Patienten nicht länger als sechs Monate betragen und dieser müsse seinen Wunsch zweimal mündlich und einmal schriftlich äußern. Des Weiteren sei die Regelung vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Erwägungen im Medizinsystem bedenklich. So seien in Oregon Fälle bekannt geworden, in denen krebskranken Patienten die nötige Behandlung nicht bewilligt, aber auf die Möglichkeit der staatlich bezahlten Leistungen der ärztlichen Suizidhilfe verwiesen worden sei.
Flüchtlingspolitik: Heribert Prantl (Samstags-SZ) kommentiert die aktuelle Flüchtlingspolitik vor dem Hintergrund der Innenministerkonferenz von letztem Freitag. Die Innenminister würden die in der Bevölkerung gestiegene Solidarität den Flüchtlingen gegenüber ignorieren und stattdessen auf bisherige Methoden der „Repression und Abschreckung“ zurückgreifen: „Das ist nicht Flüchtlingspolitik, das ist Anti-Flüchtlingspolitik.“ Stattdessen sollten die Integrationsmaßnahmen ausgeweitet werden und Flüchtlinge aus den unsichersten Herkunftsstaaten ein schnelleres Verfahren erhalten.
Justiz
BGH – Sanierung Wohnungseigentum: Wohnungseigentümer müssen zwingend erforderliche Sanierungen am Gemeinschaftseigentum mittragen, ohne dass es auf die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und das Wirtschaftlichkeitsgebot ankäme. Dies entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Freitag. In dem verhandelten Fall klagte ein Wohnungseigentümer auf Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zur anteiligen Kostentragung und Bildung einer Sonderumlage für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen. Diese waren aufgrund eines Mangels in der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums notwendig geworden, nachdem das Wohnungseigentum aufgrund des Mangels nicht mehr nutzbar war. Der BGH entschied, dass die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten der anderen Eigentümer in einem solchen dringenden Fall nicht erfolgen kann. Zudem kann sich die WEG schadensersatzpflichtig machen, wenn sie die Beschlussfassung zur Maßnahme verzögert. Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) und Welt am Sonntag (Daniel Eckert/Kathrin Gotthold) stellen den Fall und das Urteil dar. Zudem bespricht Rechtsanwalt Christian Herzig auf lto.de das Urteil ausführlich.
EuGH – André Shepherd: Der Spiegel (Simone Salden) porträtiert André Shepherd, der während des Irakkrieges aus der US-Army desertiert war und in Deutschland Asyl betragt hatte. Sein Fall wird nach Vorlage durch das Landgericht München nun vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt. Nach Angaben seines Anwalts geht es um Grundsatzfragen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. So müssten die Richter entscheiden, ab wann das Flüchtlingsrecht einem Soldaten ein Recht auf Desertion zugesteht und ob dabei ausreiche, dass der Soldat lediglich vermutet, in Zukunft in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden. Das Schlussgutachten der Generalanwältin werde im November erwartet.
BVerfG – Bankenaufsicht: Wie die Welt am Sonntag (Sebastian Jost) berichtet, hat die Gruppe von sieben Professoren um den Rechtsanwalt Markus C. Kerber ihre Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert. Sie wendet sich nun auch gegen das „zweite Standbein der Bankenunion“, den geplanten einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, kurz SRM). Auch diesen Mechanismus sieht die Gruppe nicht von Art. 114 AEUV gedeckt, sodass er ihrer Ansicht nach einen ultra-vires-Akt darstellt.
LAG Hamm zu Praktika: Wie lto.de (Constantin van Lijnden) schildert, hat das Landesarbeitsgericht Hamm die öffentlich viel beachtet Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum aufgehoben, das einer REWE-Praktikantin für die acht Monate dauernde Tätigkeit in einem REWE-Supermarkt den vollen Lohn zusprach. Anders als das ArbG, das die Praktikumsverträge gem. § 138 Abs. 2 des Bürgerlichen Geestbuchs als nichtig ansah, argumentierte das LAG, es handle sich vorliegend um keinen typischen Fall der Praktikumsausbeutung. Dabei sei ausschlaggebend gewesen, dass die Klägerin sich lange Zeit erfolglos um eine Ausbildungsstelle beworben hatte, das Praktikum im Rahmen einer Maßnahme des Berufsbildungszentrums absolvierte und zudem die Aussicht auf eine Ausbildungsstelle im Supermarkt erhalten hatte.
OLG München – Josip Perković /Zdravko Mustač: Am vergangenen Freitag hat vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen zwei ehemalige, hochrangige Mitarbeiter des kroatischen Geheimdienstes, Josip Perković und Zdravko Mustač, wegen Beihilfe zum Mord begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, 1983 den Mord am kroatischen Dissidenten und Oppositionellen Stjepan Đureković geplant und vorbereitet zu haben. Die Samstag-taz (Lisa Schnell) und Samstags-SZ (Katja Riedel) berichten vom ersten Verhandlungstag. zeit.de (Daniel Müller) stellt zudem die Hintergründe des Falles eingehend dar.
LG Leipzig zu versuchtem Mord: Die Samstags-taz (Annabelle Seubert) schildert in einem ausführlichen Beitrag einen Fall vor dem Landgericht Leipzig, bei dem eine Frau wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann angeklagt und schließlich zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Anhand des Falles erläutert die Autorin die Mordmerkmale des § 211 StGB, seine Entstehungsgeschichte und die von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Reform der Tötungsdelikte.
VGH Mannheim – NPD Parteitag: Die Stadt Weinheim lehnte einen Antrag der NPD auf Nutzung der Stadthalle für ihren Bundesparteitag ab, wogegen sich die Partei mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung wehrte. Der Eilantrag blieb nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erfolglos, melden die Samstags-FAZ und lto.de. Die Stadt habe zwar die Nutzung der Halle für solche Zwecke vorgesehen, jedoch ausreichend darlegen können, dass die Halle an den Terminen anderweitig belegt sei oder geschlossen habe, entschied das Gericht.
LG Berlin zu Online-Scheidungen: Laut der Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) hat das Landgericht Berlin eine Scheidungs-Anwältin zu Schadensersatzleistungen verurteilt, weil sie ihre Mandantin im Rahmen der sogenannten „Online-Scheidung“ nicht ausreichend beraten habe. Die Mandantin habe ein Online-Formular der Kanzlei ausgefüllt und nach einem Telefonat mit der Anwältin auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet. Das Gericht sah die umfassende anwaltliche Beratungspflicht als nicht erfüllt an, weil die Anwältin nicht eindringlich genug vor den Nachteilen des Unterhaltsverzichts gewarnt habe.
LG München – Missbrauch von Berufsbezeichnungen: Die Montags-taz (Christian Rath) bringt einen Vorbericht zu einem am heutigen Montag beginnenden Prozess vor dem Landgericht München. Angeklagt ist ein Mann, der bei einem Prozess wegen Schwarzfahrt als „Strafverteidiger“ des Angeklagten aufgetreten war, ohne Anwalt zu sein, was nach der Strafprozessordnung zulässig ist und vom Richter bestätigt wurde. Weil die Polizei aber notiert haben soll, dass der Mann sich als „Rechtsanwalt“ bezeichnet hatte, werde ihm nun der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a Strafgesetzbuchs vorgeworfen.
Peter Richter – Anwalt der NPD: In einem ausführlichen Porträt stellt die FAS (Timo Frasch) den Anwalt Peter Richter vor, der die NPD bei zahlreichen Verfahren vertritt, wie beispielsweise beim aktuellen Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Der hochintelligente 29-jährige Jurist mit Prädikatsexamen sei selbst als stellvertretender Vorsitzender der Saarländer NPD in der Partei aktiv und weise ein instrumentelles Verhältnis zu rechtsstaatlichen Grundsätzen auf: „kraft der eigenen Intelligenz die schlechte Sache in einem guten Licht erscheinen zu lassen“, zähle zu seinen Stärken.
Recht in der Welt
EuGH zu Intel: Rechtsanwalt Carsten Grave bespricht auf blog.handelsblatt.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom Juni dieses Jahres, der ein von der Europäischen Kommission gegen Intel verhängtes Bußgeld in Höhe von 1,06 Milliarden Euro bestätigt hatte. Das Gericht entschied, dass Intel seine markbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe, indem es Computerherstellern sogenannte „Ausschließlichkeits-Rabatte“ angeboten hatte. Der Autor stellt die vom Gericht vorgenommene Trennung in Mengenrabatte, Ausschließlichkeits-Rabatte und andere Treuerabatte dar und erklärt deren Folgen für die Praxis.
Ruanda – neue Verfassung: Wissenschaftliche Mitarbeiterin Hannah Birkenkötter führt auf verfassungsblog.de ein Interview mit dem Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Ruanda, Sam Rugege, zur Ruandischen Verfassung, die 2003 in Kraft getreten ist. Der Richter war als Rechtsberater am Entstehungsprozess der Verfassung beteiligt und hebt die Bedeutung des verfassungsgebenden Prozesses hervor, der infolge des Genozids von 1994 eingesetzt habe. Die Verfassung beachte demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze, lege Wert auf Gewaltenteilung und enthalte einen umfassenden Menschenrechtskatalog.
Ungarn – Pressefreiheit: spiegel.de (Keno Verseck/Claus Hecking) stellt die unter Ministerpräsident Viktor Orban seit 2010 eingeführten Gesetze und Maßnahmen im Bereich des Pressewesens zusammen. Nach Einführung des Mediengesetzes im Jahr 2010, das von der Europäischen Kommission als Verstoß gegen die Grundwerte der Europäischen Union gerügt worden war, und der Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde habe die Regierung nun eine Sonderabgabe für private Sender eingeführt, die auch deutsche Unternehmen wie RTL treffe. Diese erwögen nun, das Geschäft in Ungarn aufzugeben.
Frankreich/USA – Uber: Wie spiegel.de meldet, wurde der Fahrdienstvermittler Uber von einem Pariser Gericht zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Dort hatte der App-basierte Dienst seine Fahrdienstvermittlung als Mitfahrgelegenheit angeboten. Weil es aber festgelegte Preise gegeben habe, seien die in Frankreich geltenden Voraussetzungen einer Mitfahrgelegenheit nicht erfüllt gewesen, sodass die Vermittlung eine betrügerische Geschäftspraktik darstelle. Die FAS (Roland Lindner) portraitiert den Uber-Chef Travis Kalanick und stellt zudem rechtliche Folgen der neuen Dienste in den USA dar. Es gebe beispielsweise in San Francisco mittlerweile ein Gesetz, das Versicherungsstandards für Fahrdienste regelt.
Sonstiges
NSU- Untersuchungsausschuss BaWü: Nach Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel im Baden-württembergischen Landtag wird die SPD nun doch der Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses zustimmen, berichten die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) und die Montags-SZ (Josef Kelnberger/Annette Ramelsberger). Nach Pannen in der seit April eingesetzten Enquete-Kommission soll der neue Untersuchungsausschuss den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn und die Verbindung einiger ihrer Kollegen zum rechtsextremen „Ku-Klux-Klan“ aufklären.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Die Samstags-FAZ (Constantin van Lijnden) setzt sich mit den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz auseinander. Es bestehe ein Anspruch auf Unterlassen sowohl gegen den Belästiger als auch gegen den Arbeitgeber, der den Kollegen im Zweifel versetzen oder ihm kündigen müsse. Nach dem AGG sei zudem die Äußerung eines Widerspruchs oder ein Vorsatz beim Täter nicht erforderlich. Im Artikel werden zudem praktische Vorgehenshinweise, Kündigungsschutzurteile und Erfahrungen aus der Praxis geschildert.
Google-Expertenbeirat: Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum „Recht auf Vergessen“ hat Google einen Expertenbeirat einberufen, der für das Unternehmen Kriterien für die Löschung einzelner Einträge erarbeiten soll. Maximilian Schwärecke befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Zusammensetzung und der Arbeit des Beirats. Die Ergebnisse des Gremiums sollen Anfang nächsten Jahres präsentiert werden.
Das Letzte zum Schluss
Schadensersatz wegen rosa Unterwäsche: Wie Justillon.de (Andreas Stephan) meldet, hat ein Patient in den USA ein Krankenhaus auf Schadensersatz verklagt, weil er nach einer Darmspiegelung in rosafarbener Damenunterwäsche aus der Narkose aufgewacht sei. Dadurch habe er “schweres emotionales Leid” erlitten und habe seinen Job in demselben Krankenhaus verloren, in dem er vor der Behandlung auch arbeitete.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms
(Hinweis für Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 18. - 20. Oktober 2014: Diskussion um Streikrecht – BGH zu Wohnungseigentum – NSU-Untersuchungsausschuss in BaWü . In: Legal Tribune Online, 20.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13529/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag