Die juristische Presseschau vom 16. - 18. November 2013: Offene Fragen im Fall Gurlitt – Zu wenig Richter – Erfolg für Google Books

18.11.2013

Was wird aus den Gurlitt-Bildern? Der Kunsthändler-Sohn will sie nicht freiwillig hergeben, die Staatsanwaltschaft wird zunehmend kritisiert. Außerdem in der Presseschau: Generalbundesanwalt Range im Interview, Richterbund beklagt Personalnot, BAG klärt Weihnachtsgeldklauseln, Google Books darf Snippets zeigen, US-Agenten in Deutschland – aber wenigstens die Treuepunkte sind sicher.

Thema des Tages

Gurlitt-Kunstschatz: Der Umgang mit dem bei Cornelius Gurlitt gefundenen Kunstschatz wirft zunehmend juristische Fragen auf. Wie der Focus (M. Krischer/T. Röll) berichtet, will die bayerische Justiz den Sohn des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt dazu bewegen, die in seiner Wohnung gefundenen Bilder dem Staat zu überlassen. Cornelius Gurlitt solle "straffrei bleiben im Austausch gegen die Bilder", heißt es in dem Bericht. Bisher ist allerdings völlig unklar, ob Gurlitt überhaupt Straftaten vorgeworfen werden können.

Der Spiegel widmet dem Fall das Titelthema: Özlem Gezer (Zusammenfassung auf spiegel.de) porträtiert Gurlitt als einen einsamen Menschen, der sich keiner Schuld bewusst ist. Demnach will Gurlitt weder mit den Behörden sprechen, noch auf die Bilder verzichten – allerdings unternimmt er offenbar bisher auch keine juristische Schritte, um die Bilder zurück zu verlangen. Ein weiterer Spiegel-Bericht (L. Gorris/U. Knöfel/C. Neumann/S. Röbel/F. Schmid/M. Sontheimer) gibt einen Überblick über das bisherige Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt gegenüber der Montags-SZ (Jörg Häntzschel), sie hoffe, die Weigerung Gurlitts sei "nicht sein letztes Wort". In der WamS erklärt der Strafverteidiger Reinhard Birkenstock, welche Rechte Gurlitt zustehen könnten. Birkenstock, der Gurlitt nicht vertritt, betont, dabei müsse je nach Herkunft der Bilder unterschieden werden.

Julia Voss (Montags-FAZ Feuilleton) kritisiert, dass Bund und Länder nicht rechtzeitig die Verjährungsfristen für NS-Raubkunst verlängerten – und nun ohne entsprechende Rechtsgrundlagen ein "moralisches" Verfahren gegen einen Privatmann betreiben.

Rechtspolitik

Spoorendonk stößt auf "Überheblichkeit": Die schleswig-holsteinische Justizministerin Anke Spoorendonk - selbst nicht Juristin - stoße mit ihrem Vorschlag für eine Reform der Tötungsdelikte auf "Überheblichkeit" im Kreis der Justizminister, schreibt die Samstags-Welt (Thorsten Jungholt). Dabei sei ihre Forderung "keine spinnerte Idee", viele Rechtswissenschaftler forderten schon lange eine Überarbeitung. Spoorendonk wolle möglichst noch in diesem Jahr eine Bundesratsinitiative einbringen und neben einer neuen Formulierung des Mord- und des Totschlagsparagrafen auch eine systematische Reform vorschlagen.

Überwachung von Hartz-IV-Empfängern: In einem Kurzinterview mit dem Spiegel verteidigt der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, die Forderung seiner Behörde, Hartz-IV-Empfänger stärker im Internet zu überwachen. Es gehe lediglich um professionelle Internethändler, die entsprechend umsatzsteuerpflichtig sind – hier möchte die Bundesagentur Daten mit den Steuerbehörden abgleichen dürfen. Zugleich fordere man einen Datenabgleich mit den Grundbuchämtern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. - 18. November 2013: Offene Fragen im Fall Gurlitt – Zu wenig Richter – Erfolg für Google Books . In: Legal Tribune Online, 18.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10069/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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