Norbert Lammert lässt nicht locker: Das Wahlverfahren für Verfassungsrichter müsse verbessert werden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Umgangsrecht für biologische Väter, Sex mit Tieren, BVerwG zur Elbvertiefung und warum zwölf Leichen im Fond auf ein Eigentumsdelikt hindeuten.
Wahl der Verfassungsrichter: In einem Gastbeitrag für die FAZ (Kurzfassung auf faz.net) schlägt Norbert Lammert (CDU), der Präsident des Bundestags, ein neues Wahlverfahren für die acht Verfassungsrichter vor, die der Bundestag bestimmt. Das bisherige kleine Wahlgremium solle nur noch Personalvorschläge machen. Die eigentliche Wahl der Verfassungsrichter solle dann im Plenum des Bundestags stattfinden. Karlsruhe habe das bisherige umstrittene Wahlverfahren zwar jüngst als verfassungskonform akzeptiert, eine Änderung aber ausdrücklich zugelassen.
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Einigung bei Wahlrecht: Überhangmandate sollen künftig vollständig ausgeglichen werden und das Wahlergebnis nicht mehr verzerren. Darauf sollen sich die Fraktionen des Bundestags geeinigt haben, berichten mehrere Medien, u.a. spiegel.de. Nur die Linke sei dagegen, weil das Ausgleichsmodell den Bundestag aufblähe
Umgangsrecht für biologische Väter: Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechte rein biologischer Väter neben den rechtlichen Vätern (Ehemännern) stärkt, berichtet die taz (Simone Schmollack). In einem separaten Kommentar begrüßt Schmollack (taz) den Gesetzentwurf. Kinder spürten es ohnehin, wenn in der Familie etwas nicht stimmt.
Abgeordnetenbestechung: Die FTD (Kai Beller) beschreibt die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung und schildert eine Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.
Sodomie: Eine Anhörung des Agrarausschusses zur Reform des Tierschutzgesetzes nimmt die taz (Christian Rath) zum Anlass, die Diskussion um eine Strafbarkeit von Sex mit Tieren darzustellen.
Plagiate und Verjährung: Im Interview mit der FR (Torsten Harmsen) plädiert der Rechtsprofessor Wolfgang Löwer dafür, wissenschaftliche Titel zehn bis zwölf Jahre nach einem Fehlverhalten nicht mehr zu entziehen. Die Autorenschaft eines Textes müsse im Zweifel aber dennoch geklärt werden.
EU-Datenschutz: zeit.de (Anna Sauerbrey) schildert den Stand der Diskussion um die geplante Harmonisierung des Datenschutzes in der EU.
Weitere Themen - Justiz
BVerwG zur Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht gab einem Eilantrag von zwei Umweltverbänden statt. In Hamburg muss mit dem Beginn der Elbvertiefung gewartet werden, bis das BVerwG in der Hauptsache über den Planfeststellungsbeschluss entschieden hat. Das berichtet die taz (Sven-Michael Veit). Jens Schneider (SZ) kommentiert, dies sei "ein wichtiges Zeichen an alle Planer, die glauben, sie könnten Vorhaben mit Verweis auf Sachzwänge durchpeitschen."
BVerwG zu Kosten der Abschiebung: Der Anwalt Albert Rühling und seine Mitarbeiterin Stefanie Meier analysieren auf lto.de ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag. Danach musste ein Gastwirt, der einen illegal in Deutschland lebenden Jordanier nur zwei Tage beschäftigt hatte, dennoch grundsätzlich die Kosten für dessen Abschiebung bezahlen.
BGH – Massengentest: Die SZ (Wolfgang Janisch) weist auf eine heutige Verhandlung am Bundesgerichtshof hin. Es geht um die Frage, ob Informationen aus einem Massengentest gerichtlich verwertbar waren, wenn dabei nicht der Täter, sondern dessen Onkel und Vater auffielen. Laut Strafprozessordnung hätten Proben, die nicht exakt mit der Täterspur übereinstimmen, vernichtet werden müssen.
AG Würzburg maßregelt Anwalt: Udo Vetter (lawblog) macht auf einen Fall in Würzburg aufmerksam, bei dem ein Anwalt vom Amtsgericht wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Der Anwalt hatte in einer Verhandlung am Landgericht einen Durchsuchungsbeschluss als verfassungswidrig, weil unzureichend geprüft, beanstandet. Darauf hatte ihn die LG-Präsidentin angezeigt. Das verurteilende Amtsgericht soll nebenbei noch die Rechtsprechung des BverfG zu Durchsuchungen als weltfremd bezeichnet haben.
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA – Antiterror-Rückwirkung: Die FAZ (Matthias Rüb) schildert, wie Salim Ahmed Hamdan, ein ehemaliger Fahrer von Osama Bin Laden, immer wieder gegen die USA vor Gericht zieht und gewinnt. Zuletzt wurde seine Verurteilung wegen "materieller Unterstützung des Terrorismus" aufgehoben, weil die 2006 eingeführte Strafvorschrift nicht rückwirkend anwendbar sei.
Sonstiges
Kriminalstatistik und Stellenabbau: Rechtsprofessor Henning-Ernst Müller (blog.beck.de) kritisiert Polizeigewerkschafter, die alle Kriminalitätsentwicklungen auf den Stellenabbau bei der Polizei zurückführen – egal ob die Kriminalität gerade steigt oder fällt.
Das Letzte zum Schluss
Gestohlene Leichen: Während sich der Fahrer kurz die Hände wusch, knackten Diebe das Schloss eines weißen Transporters in Hoppegarten (Brandenburg) und fuhren davon. Was sie nicht ahnten: Im Fahrzeug waren zwölf Leichen, die der Transporter zum Krematorium fahre sollte, so spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2012: Wahl der Verfassungsrichter – Sex mit Tieren - Gestohlene Leichen . In: Legal Tribune Online, 18.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7338/ (abgerufen am: 01.07.2024 )
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