Die juristische Presseschau vom 18. September 2013: E-Zigarette kein Medizinprodukt – Honorar-Streit im NSU-Prozess – NPD scheitert mit Eilantrag

18.09.2013

Recht in der Welt

Kroatien – EU-Strafe wegen Haftbefehl-Nichtumsetzung: EU-Justizkommissarin Viviane Reding bereite einem Bericht der FAZ (Nikolas Busse) zufolge ein Strafverfahren gegen das jüngste EU-Mitglied Kroatien vor. Drei Tage vor seinem Beitritt habe das Land die Anwendbarkeit des Europäischen Haftbefehls zeitlich eingeschränkt, was laut Kommission gegen EU-Recht verstoße. Auch die taz (Eric Bonse) berichtet knapp.

Reinhard Veser (FAZ) begrüßt das "harte" Vorgehen Redings gegen das "dreiste" Verhalten Kroatiens. Dabei gehe es zum einen "ums Prinzip", andererseits aber auch darum, dass "in Zagreb Personen geschützt werden sollen, die in Verbrechen des kommunistischen Regimes verstrickt" seien.

Israel – Einwanderer-Internierung rechtswidrig: Das Oberste Gericht Israels hat am Montag ein Gesetz für ungültig erklärt, das es erlaubt hatte, ohne gültige Visa eingereiste Migranten bis zu drei Jahre lang zu inhaftieren. Nun müsse die Regierung fast 2.000 Einwanderer freilassen, berichten FAZ (Hans-Christian Rößler) und taz (Susanne Knaul).

USA – Prozesswütiger Milliardär: Das Handelsblatt (Thomas Jahn) portraitiert den "Prozesskönig" Ron Perelman. Der US-Milliardär sei "ständig vor Gericht" und habe allein in einem inzwischen fünf Jahre dauernden Rechtsstreit mit seiner Familie schon mehr als 60 Millionen US-Dollar Anwaltskosten aufgehäuft. Seine häufigen Klagen begründe er damit, dass es in seiner Natur liege, sich "nicht verarschen zu lassen".

Sonstiges

Aktionärs-Zustimmung: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ erläutert der Rechtsanwalt Harald Gesell, wann der Vorstand einer Aktiengesellschaft die Zustimmung der Aktionäre einholen muss, wenn er Vermögen der Gesellschaft veräußern will. Gesetzlich sei dies nur für den Fall die Veräußerung des Gesamtvermögens geregelt, und auch nach der Rechtsprechung seien die Fälle eines darüber hinausgehenden Zustimmungserfordernisses an sehr hohe Hürden geknüpft. Diese seien bislang in keinem gerichtlich entschiedenen Verkaufsfall erreicht worden.

Kriegsfolgen vor Gericht: Mit der gerichtlichen Aufarbeitung von Kriegsfolgen befasst sich Philipp Stöckle auf juwiss.de. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall der Brücken-Bombardierung im kosovarischen Varvarin, in dem das Gericht eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik abgelehnt hatte, sowie der jüngsten Entscheidung des Hoge Raad zur Verantwortung der Niederlande für das Srebrenica-Massaker versucht der Beitrag Schlussfolgerungen für das Verfahren zum Kunduz-Bombardement zu ziehen, das derzeit vor dem Landgericht Bonn anhängig ist. Demnach komme es hier vor allem auf einen Anspruch aus Amtshaftung an.

Das Letzte zum Schluss

Stehlende Jurastudenten: "Warum klauen so viele Juristen?" fragt sich bild.de (Romy Heinrich) und geht dem Phänomen nach, dass gerade in juristischen Bibliotheken "Sachbeschädigung und Diebstahl zum Tagesgeschäft" gehörten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. September 2013: E-Zigarette kein Medizinprodukt – Honorar-Streit im NSU-Prozess – NPD scheitert mit Eilantrag . In: Legal Tribune Online, 18.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9576/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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