Gegenwind für die NSA: Ein US-Bundesgericht bezweifelt, dass die massenhafte Telefonüberwachung verfassungsgemäß ist. Außerdem in der Presseschau: Rechtsprofessorin fordert mehr Oppositionsrechte, das BVerfG verhandelt über die Drei-Prozent-Klausel, Anwälte jagen Mandanten, der Kirch-Prozess geht immer weiter, und vor dem AG Halle steht der Weihnachtsmann.
Thema des Tages
NSA-Telefonüberwachung: Ein US-Bundesgericht hat bezweifelt, dass die Telefonüberwachung durch die NSA verfassungsgemäß ist und räumt einer Klage hohe Erfolgsaussichten ein. Das meldet spiegel.de. Bei der Gerichtsentscheidung handele es sich um eine einstweilige Verfügung gegen das Telekommunikationsunternehmen Verizon, das Verbindungsdaten an den Geheimdienst weitergibt. Zwei Kunden hatten sich dagegen gewehrt. Das Gericht erklärte demnach, die massenhafte Datenabfrage verstoße vermutlich gegen den im 4. Zusatz der US-Verfassung garantierten Schutz der Privatsphäre. Allerdings könne die Regierung gegen die Entscheidung Einspruch einlegen, da erhebliche nationale Sicherheitsinteressen betroffen seien. In dem Bericht geht es außerdem um ein Gesetzesvorhaben, das die NSA-Überwachung eindämmen soll.
Rechtspolitik
Rechtsprofessorin zu Oppositionsrechten: Die taz (Christian Rath) spricht mit Pascale Cancik, Professorin für öffentliches Recht, über die Rechte der Opposition im Bundestag. Cancik fordert für Grüne und Linke mehr Redezeiten und die Möglichkeit einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das Recht ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen, sei hingegen zwar "wünschenswert", gehöre aber "nicht zum Kernbestand einer wirkungsvollen Opposition".
Neuer Justizminister für Brandenburg: In Brandenburg soll der bisherige Finanzminister Helmuth Markov (Linkspartei) Justizminister werden. Das berichtet die SZ (Constanze von Bullion). Die Entscheidung sei ungewöhnlich, da Markov kein Jurist ist. Der bisherige Justizminister Volkmar Schöneburg (Linkspartei) war wegen einer Affäre um die Begünstigung eines Häftlings zurückgetreten.
Justiz
BVerfG – Drei-Prozent-Hürde: Am Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Klage zahlreicher Kleinstparteien, die sich gegen die im Oktober beschlossene Hürde wehren. Vor zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel gekippt. Auch wenn sich die Karlsruher Richter voraussichtlich nicht lange mit der Frage einer unzulässigen Normwiederholung aufhalten werden, stünden die Chancen für die Kläger gut.
BGH zu Anwaltsrundschreiben: Mit der "Jagd auf Mandanten" befasst sich Rechtsanwalt Nico Härting auf lto.de. Der Bundesgerichtshof hatte im November entschieden, dass Rechtsanwälte gezielt geschädigte Kapitalanleger anschreiben dürfen. Dabei müsse jedoch weiterhin im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um eine erlaubte sachliche Werbung oder um eine verbotene "aufdringliche" Kontaktaufnahme handele.
OLG München – Kirch vs. Deutsche Bank: Der mittlerweile zwölf Jahre alte Streit zwischen den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch und der Deutschen Bank geht offenbar auch im kommenden Jahr weiter. Die FAZ (Henning Peitsmeier) gibt einen Ausblick. Das Oberlandesgericht München hat den Kirch-Erben bereits grundsätzlich Schadensersatz zugesprochen, muss nun aber noch die Höhe bestimmen. Zudem könnte im neuen Jahr ein Strafprozess hinzukommen - die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die ehemaligen Vorstände der Deutschen Bank, darunter Josef Ackermann und Rolf Breuer, wegen versuchten Prozessbetrugs.
Roland Rechtsreport 2014: Laut einem Sonderbericht des Roland Rechtsreports 2014 bewerten die meisten Richter und Staatsanwälte das deutsche Rechtssystem als "gut "oder "sehr gut" und sind mit ihrer Berufswahl zufrieden. Allerdings klagen sie über Personalmangel, Überlastung und zu geringe Bezahlung. Die Umfrage stellt Rechtsanwalt Martin W. Huff auf lto.de vor. Sie wurde vom Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund und der Roland Rechtsschutzversicherung erstellt. Insgesamt 1.770 Richter und Staatsanwälte wurden befragt, allerdings keine Richter von Verwaltungsgerichten.
Abmahnungen wegen Porno-Streams: Nach Informationen der Welt (Benedikt Fuest) ermittelt angeblich die Staatsanwaltschaft Köln im Porno-Stream-Fall, wie die IP-Adressen von Nutzern erfasst worden sind. Möglich sei, dass die Firma Trafficholder gezielt Porno-Gucker auf Pornoseiten geleitet habe - ein Vorgehen, das "rechtlich zumindest fragwürdig" sei. spiegel.de (Konrad Lischka) stellt Fragen und Antworten zu den Abmahnungen wegen Porno-Streams zusammen. Es geht darum, ob Abmahner belegen können, dass Clips abgerufen wurden, ob eine Zwischenstation die Surfer auf die Pornoseite gelenkt hat und ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
Recht in der Welt
Italien – Amanda Knox: In dem neu aufgerollten Mordprozess gegen die US-amerikanische Studentin Amanda Knox und ihren italienischen Ex-Freund Raffaele Sollecito hat der Anwalt der Opferfamilie lebenslange Haftstrafen für die Angeklagten gefordert, so spiegel.de. Ihnen wird vorgeworfen, 2007 die Austauschstudentin Meredith Kercher ermordet zu haben.
Sonstiges
Immobiliengeschäfte mit Briefkastenfirmen: Der Goldman-Sachs-Manager Alexander Dibelius steht in der Kritik, weil er eine Luxusimmobilie in London über Briefkastenfirmen gekauft haben soll, um Steuern zu sparen. Wie spiegel.de berichtet, hält der Steuerrechts-Anwalt Franz Bielefeld das jedoch für rechtmäßig. Dibelius habe eine Lücke im Steuerrecht genutzt. Möglicherweise müsse er aber seine Beteiligung an den Firmen den deutschen Behörden melden. Falls er dies versäumt habe, sei das eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 5.000 Euro geahndet werde.
Das Letzte zum Schluss
Protestierender Weihnachtsmann: "Hab der Weihnachtsfrau vertraut, sie hat mein ganzes Geld geklaut". Mit diesem Schild protestiert ein Weihnachtsmann vor dem Amtsgericht Halle – weil dort seine Ex-Verlobte arbeitet. Sie soll ihn um 138.000 Euro geprellt haben, bestreitet aber die Vorwürfe. Wie bild.de (T. Scholtyseck) berichtet hat der Weihnachtsmann außerdem eine Klage beim Zivilgericht eingereicht.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2013: US-Gericht zweifelt an NSA-Überwachung – Mehr Rechte für die Opposition – Kirch-Prozess geht weiter . In: Legal Tribune Online, 17.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10379/ (abgerufen am: 21.07.2024 )
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