Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2013: US-Gericht zweifelt an NSA-Überwachung – Mehr Rechte für die Opposition – Kirch-Prozess geht weiter

17.12.2013

Justiz

BVerfG – Drei-Prozent-Hürde: Am Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Klage zahlreicher Kleinstparteien, die sich gegen die im Oktober beschlossene Hürde wehren. Vor zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel gekippt. Auch wenn sich die Karlsruher Richter voraussichtlich nicht lange mit der Frage einer unzulässigen Normwiederholung aufhalten werden, stünden die Chancen für die Kläger gut.

BGH zu Anwaltsrundschreiben: Mit der "Jagd auf Mandanten" befasst sich Rechtsanwalt Nico Härting auf lto.de. Der Bundesgerichtshof hatte im November entschieden, dass Rechtsanwälte gezielt geschädigte Kapitalanleger anschreiben dürfen. Dabei müsse jedoch weiterhin im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um eine erlaubte sachliche Werbung oder um eine verbotene "aufdringliche" Kontaktaufnahme handele.

OLG München – Kirch vs. Deutsche Bank: Der mittlerweile zwölf Jahre alte Streit zwischen den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch und der Deutschen Bank geht offenbar auch im kommenden Jahr weiter. Die FAZ (Henning Peitsmeier) gibt einen Ausblick. Das Oberlandesgericht München hat den Kirch-Erben bereits grundsätzlich Schadensersatz zugesprochen, muss nun aber noch die Höhe bestimmen. Zudem könnte im neuen Jahr ein Strafprozess hinzukommen - die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die ehemaligen Vorstände der Deutschen Bank, darunter Josef Ackermann und Rolf Breuer, wegen versuchten Prozessbetrugs.

Roland Rechtsreport 2014: Laut einem Sonderbericht des Roland Rechtsreports 2014 bewerten die meisten Richter und Staatsanwälte das deutsche Rechtssystem als "gut "oder "sehr gut" und sind mit ihrer Berufswahl zufrieden. Allerdings klagen sie über Personalmangel, Überlastung und zu geringe Bezahlung. Die Umfrage stellt Rechtsanwalt Martin W. Huff auf lto.de vor. Sie wurde vom Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund und der Roland Rechtsschutzversicherung erstellt. Insgesamt 1.770 Richter und Staatsanwälte wurden befragt, allerdings keine Richter von Verwaltungsgerichten.

Abmahnungen wegen Porno-Streams: Nach Informationen der Welt (Benedikt Fuest) ermittelt angeblich die Staatsanwaltschaft Köln im Porno-Stream-Fall, wie die IP-Adressen von Nutzern erfasst worden sind. Möglich sei, dass die Firma Trafficholder gezielt Porno-Gucker auf Pornoseiten geleitet habe - ein Vorgehen, das "rechtlich zumindest fragwürdig" sei. spiegel.de (Konrad Lischka) stellt Fragen und Antworten zu den Abmahnungen wegen Porno-Streams zusammen. Es geht darum, ob Abmahner belegen können, dass Clips abgerufen wurden, ob eine Zwischenstation die Surfer auf die Pornoseite gelenkt hat und ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2013: US-Gericht zweifelt an NSA-Überwachung – Mehr Rechte für die Opposition – Kirch-Prozess geht weiter . In: Legal Tribune Online, 17.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10379/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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