Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2014: BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht von Patienten – Positionspapier zur Suizidhilfe – Sicherungsverwahrung für HIV-infizierte Prostituierte

17.10.2014

Recht in der Welt

Österreich – Verfassungsbeschwerde wegen Hypo Group Alpe Adria: Die Bayerische Landesbank hat vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde wegen Enteignung eingereicht. Ein in Österreich erlassenes Sondergesetz sieht die Zahlung eines sofortigen Sanierungsbeitrags über 800 Millionen Euro der Landesbank (als ehemaliger Eigentümerin) an die Bank Hypo Group Alpe Adria vor. Ebenso sollen Verbindlichkeiten der HGAA gegenüber der BayernLB bis 2019 nicht befriedigt werden. Der österreichische Verfassungsrechtler, Heinz Mayer, rechnet damit, dass das Gesetz aufgehoben wird. Ein öffentliches Interesse an der Enteignung sei nicht vorhanden und somit sei diese verfassungswidrig. Dies teilt die FAZ (Rüdiger Kohn/Christian Geinitz) mit.

Pakistan – Todesurteil: Eine Christin ist in Pakistan wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Ihr Antrag auf Berufung ist am gestrigen Donnerstag gescheitert. Sie wolle nun den Obersten Gerichtshof anrufen, meldet die taz.

USA – Später Freispruch: Ein vor 29 Jahren unter anderem wegen Mordes Verurteilter wurde am gestrigen Donnerstag von einem New Yorker Gericht frei gesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Die Verurteilung habe auf einem "falschen Geständnis" beruht. Dies meldet die SZ.

Sonstiges

Bundeswehreinsätze im Ausland: spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Bundeswehreinsätzen, die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant. Juristen aus anderen Ressorts der Bundesregierung halten die geplanten Einsätze in der Ostukraine und vor allem im Irak für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit solle zwei Drohnen für die Überwachung des Waffenstillstands in der Ostukraine erhalten. Dies sei der erste bewaffnete Einsatz der Bundeswehr für die OSZE. Des Weiteren sollen irakische Sicherheitskräfte militärisch durch Bundeswehrsoldaten geschult werden. Es sei fraglich, ob diese Einsätze einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit dienen.

Das Letzte zum Schluss

Anwalt auf Krawall gebürstet: Das Verfahren war abgeschlossen. Der Verlierer sollte zahlen. Nicht ohne Konfusion nahm aber dann die Gegenseite folgende Zahlungsaufforderung des Anwalts der obsiegenden Partei zur Kenntnis: "Ihre Mandantschaft hat den Betrag bezahlt. Wir fordern Ihre Mandantschaft auf, bis zum… zu zahlen." Der verwirrte Anwalt wandte sich also mit der berechtigten Frage, wie er das Schreiben zu verstehen habe, an seinen Kollegen. Dieser sah sich infolgedessen gezwungen, härtere Saiten aufzuziehen, leitete umgehend das Zwangsvollstreckungsverfahren ein und teilte dies der umso verwirrteren Gläubigerpartei wie folgt mit: "Bisher war es ja ein konstruktives Miteinander in diesem Verfahren. Wenn Sie jetzt die Konfrontation wollen, sollen Sie es so haben. Nur weil ich mich verschrieben habe und das Wort "nicht" vergessen habe, ändert sich nichts. Ihr Mandant hat nicht bezahlt und es gibt auch keine Fristverlängerung. Wir werden sofort in die Zwangsvollstreckung gehen." Von einer wohl etwas überzogenen Reaktion berichtet r24.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2014: BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht von Patienten – Positionspapier zur Suizidhilfe – Sicherungsverwahrung für HIV-infizierte Prostituierte . In: Legal Tribune Online, 17.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13513/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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