Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2014: BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht von Patienten – Positionspapier zur Suizidhilfe – Sicherungsverwahrung für HIV-infizierte Prostituierte

17.10.2014

Justiz

BVerwG zu Hundesteuer: Am vergangenen Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Kampfhundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr wegen der "erdrosselnden Wirkung" einem Verbot der Kampfhundehaltung gleich komme. Die Anwältin Anja Balitzki und die Unternehmensjuristin Christina Brick informieren über dieses Urteil auf lto.de. Sie geben die Entscheidung des Gerichts wieder und monieren unter anderem die mangelnde Rechtssicherheit durch das Urteil. Es sei nach wie vor nicht klar, in welcher Höhe die Kampfhundesteuer als legitim erachtet wird.

AG Dresden – Anti-Nazi-Protest: Das Strafverfahren gegen Markus Tervooren, den Berliner Geschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BDA), wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Störungen von Versammlungen wurde am gestrigen Donnerstag eingestellt. Der Angeklagte muss eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro bezahlen, melden die taz (Michael Bartsch) und die SZ. Bernhard Honnigfort (BerlZ) kommentiert: "Die Anklage wirkte erschreckend willkürlich", kommt dann aber zum Schluss: "Trotz Pfusch und Wurstigkeit, es gibt noch Richter, die solchem Treiben ein Ende setzen."

LG Oldenburg zu HIV-Übertragung: Das Landgericht Oldenburg hat eine HIV-infizierte Prostituierte zu vier Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie habe in drei Fällen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihren Freiern gehabt, ohne sie über ihre Infektion aufzuklären. Die Sicherungsverwahrung sei aus präventiven Erwägungen notwendig, da die Verurteilte bereits einschlägig vorbestraft ist und als unbelehrbar gilt. Die Deutsche Aids-Hilfe sieht in der Androhung der Sicherungsverwahrung wegen des Übertragungsrisikos "ein völlig falsches Signal". Dies meldet die FAZ (Reinhard Bingener).

VG Köln – US-Drohnenangriffe: Von der US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein werden US-amerikanische Drohnenangriffe auf den Jemen unterstützt. Drei Jemeniten klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesregierung. Sie solle entsprechende Aktivitäten der USA unterbinden. Die Anwälte der Betroffenen sehen die US-Drohnenangriffe als völkerrechtswidrig an. Sie sehen weiter in der Duldung von Drohneneinsätzen aus Ramstein einen Verstoß gegen die staatliche Schutzpflicht aus dem Grundrecht auf Leben. Darüber informiert jetzt auch die taz (Christian Rath).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2014: BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht von Patienten – Positionspapier zur Suizidhilfe – Sicherungsverwahrung für HIV-infizierte Prostituierte . In: Legal Tribune Online, 17.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13513/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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