Die juristische Presseschau vom 17. September 2013: Kein Schleier vor Gericht – Unzulässiges Product Placement – Drohnenangriff auf Merkel

17.09.2013

Justiz

BVerfG – NPD verklagt Gauck: Mit Blick auf das Öffentlichkeitsarbeit-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1976 meint Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) zur Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten: Gauck hätte sich seine "Formulierung mal besser verkniffen".

Wie die SZ knapp meldet, wolle das Bundesverfassungsgericht noch in dieser Woche über den ebenfalls eingereichten Eilantrag der NPD entscheiden, wonach Gauck "bis auf weiteres" untersagt werden solle, NPD-Aktivisten als "Spinner" zu bezeichnen, wie er es bei einer Veranstaltung in einer Berliner Schule getan habe.

Streit am BGH: Den eigentlichen Skandal im Streit am Bundesgerichtshof zur Frage der Arbeitsweise in den Strafsenaten sieht Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting (DeLegibus-Blog) darin, dass die Kritik aus dem fünften Strafsenat sich gegen eine öffentliche Diskussion derselben richte: Warum solle das Bekanntwerden des Ringens um Recht der Reputation schaden? Eine Berufung auf das Vier-Augen-Prinzip mit Blick auf beschränkte Ressourcen wolle sie aber nicht gelten lassen.

EuG zu "Badezimmer-Kartell": Über eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zum sogenannten Badezimmer-Kartell informiert die FAZ (Corinna Budras): Das Gericht habe eine Entscheidung der EU-Kommission, die wegen jahrelanger Preisabsprachen von 17 Unternehmen, darunter die Villeroy & Boch AG, Bußgelder in Höhe von 622 Millionen Euro verhängt hatte, in Teilen für nichtig erklärt und die Geldbußen reduziert. Laut spiegel.de wurde gegen Villeroy & Boch die höchste Strafe unter den deutschen Unternehmen verhängt: Das Unternehmen müsse 71,5 Millionen Euro Bußgeld zahlen.

EuG zur Marke "Knut": In einem Beitrag für lto.de erläutert Rechtsanwältin Julia Dönch die Hintergründe der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom Montag im Markenstreit um "Knut". Das Gericht habe, wie bereits die Beschwerdekammer des europäischen Markenamts, entschieden, die Londoner "KNUT IP Management Ltd." müsse auf den markenrechtlichen Schutz von "KNUT – DER EISBÄR" verzichten. Die "Zoologischer Garten Berlin AG" sei mit der einen Monat älteren Marke "Knud" nun jedenfalls vorläufiger Sieger im Wettstreit um das Eisbärenerbe. Dazu auch spiegel.de.

OLG Frankfurt zu IP-Adressen-Speicherung: Hilft die Speicherung von IP-Adressen der Telekom tatsächlich bei der technischen Fehlersuche und –bekämpfung, muss, so das Oberlandesgericht Frankfurt laut Udo Vetter (lawblog.de), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurücktreten und auch eine siebentägige Speicherung hingenommen werden.

OVG Rheinland-Pfalz zu Produktplatzierungen: Die Präsentation von Brauereiprodukten im Rahmen einer Fußballübertragung des Privatsenders Sat.1 sei unzulässig gewesen, entschied laut spiegel.de das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Im Anschluss an das Fußballspiel hätte nicht in das von der Brauerei veranstaltet "Männercamp" geschaltet werden dürfen, wo das Brauerei-Logo wiederholt gezeigt worden sei. Dazu auch lto.de: Laut dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages hätte auf das sogenannte "Product Placement" hingewiesen werden müssen.

ArbG Potsdam zu gefeuerter Asylheimleiterin: Die taz (Jean-Philipp Baeck) berichtet über einen Rechtsstreit zwischen der Sozialarbeiterin Nina Schmitz, ehemaligen Leiterin eines Flüchtlingsheimes in Luckenwalde, und dem Landkreis Teltow-Fläming, der am Montag mit einem Vergleich endete. Schmitz sei als Leiterin mit der Begründung gekündigt worden, sie habe Abschiebungen offen kritisiert und aus ihrer "Einstellung zu Gunsten der Flüchtlinge keine Hehl" gemacht. Aus formalen Gründen hätte Schmitz zwar wieder eingestellt werden müssen, erläutert die taz, man habe sich dann aber verglichen.

"Wehrhafte Justiz": Anlässlich der Verurteilung der ehemaligen Lehrerin Heidi K. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Freiheitsentziehung durch das Landgericht Darmstadt befasst sich Amtsrichter Lorenz Leitmeier für lto.de mit der Macht der Zeugen im Strafverfahren und wie der Rechtsstaat auf eine missbrauchte Justiz reagieren kann.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. September 2013: Kein Schleier vor Gericht – Unzulässiges Product Placement – Drohnenangriff auf Merkel . In: Legal Tribune Online, 17.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9570/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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