Die juristische Presseschau vom 17. September 2013: Kein Schleier vor Gericht – Unzulässiges Product Placement – Drohnenangriff auf Merkel

17.09.2013

Kein Recht auf einen Gesichtsschleier vor Londoner Gericht. Außerdem in der Presseschau: Bizarre Filbinger-Biographie, unzulässige Produktplatzierungen, zu nette Asylheimleiterin gefeuert, Badezimmer-Kartell und ein Drohnenangriff auf Merkel.

Thema des Tages

Kein Recht auf Schleier vor Gericht: Laut einem Bericht von spiegel.de (Carsten Volkery) hat ein Londoner Richter am Montag entschieden, dass eine Angeklagte ihren Gesichtsschleier während ihrer gerichtlichen Vernehmung abnehmen müsse. Die Jury müsse ihr Gesicht sehen können, eine Videoschalte oder Schutzwände seien aber möglich. Die Berufung der Anwältin auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die der Angeklagten ein Recht auf den Schleier vor Gericht gebe, habe der Richter unter Verweis auf Notwendigkeiten in der "demokratischen Gesellschaft" abgelehnt.

Die FAZ (Jochen Buchsteiner) berichtet zur politischen Diskussion um (Voll)Verschleierungen in Großbritannien. So war etwa das Verbot der Verschleierung an einem College nach Protesten einer muslimischen Studentin in die öffentliche Kritik geraten. Wie die FAZ erläutert, dürfen Schulen und Universitäten die Kleiderordnung "in eigener Regie" regeln, es gebe lediglich eine Richtlinie des Bildungsministeriums, die jedoch Einschränkungen des Rechts zuließen, "sich äußerlich zur eigenen Religion zu bekennen". 

Rechtspolitik 

EU-Beitritt zu EMRK: Anders als sein Kollege Daniel Thym sieht Rechtsprofessor Marten Breuer (Verfassungsblog) im Abkommen für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention keine Beeinträchtigung des Vorrangs des Unionsrechts; vielmehr stelle es einen "vorsichtig ausbalancierten Kompromiss dar, um die Europäische Union am Konventionstisch zu haben".

"Wahlrecht – eine Übersicht": In einem längeren Beitrag beantwortet lto.de Fragen rund ums (neue) Wahlrecht zu Themen wie Wahlalter, Auslandsdeutsche, Wahlpflicht, Briefwahl oder Wahlcomputern.

Bundesregierung zu NSA: netzpolitik.org (Markus Beckedahl) berichtet aus und zu den - soweit vorhanden - Antworten der Bundesregierung auf einen 104 Fragen umfassenden Katalog der Grünen zum NSA-Überwachungsskandal.

Verfassungsschutz und NSA: Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen an US-Dienste weiterleite, findet Thomas Stadler (internet-law.de) mit Blick ins Bundesverfassungsschutzgesetz erst mal nicht "sensationell", dies sei grundsätzlich rechtlich möglich. Viel spannender sei die Frage, um welche Daten es konkret gehe und ob eine flächendeckende Übermittlung stattfinde – dies würde aber kaum offiziell bestätigt werden.

Bayern – Verfassungsänderungen: Die Förderung des Ehrenamtes und gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land würden künftig in der bayerischen Verfassung als Staatsziele niedergelegt, so die FAZ (Joachim Jahn). Weiter werde eine Schuldenbremse eingeführt sowie das Gebot, im Rahmen der staatlichen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung zu sichern. In Angelegenheiten der Europäischen Union solle eine Unterrichtungspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag bestimmt werden; würden Kompetenzen des Landtages betroffen, könne die Regierung künftig per Gesetz "in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben" gebunden werden und müsse gegebenenfalls Stellungnahmen des Parlamentes berücksichtigen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. September 2013: Kein Schleier vor Gericht – Unzulässiges Product Placement – Drohnenangriff auf Merkel . In: Legal Tribune Online, 17.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9570/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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