Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2014: Rechtspolitisches WM-Fieber - Gebührenschneiderei mit Hartz IV - Argentinische Schulden in den USA

17.06.2014

Recht in der Welt

Frankreich – Skilehrer: Ein britischer Skilehrer in den französischen Alpen ist wegen jahrelangen Unterrichts ohne gültige Lizenz zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden, meldet die SZ. Der Verurteilte berufe sich auf sich seine britische Skilehrerlizenz und werfe Frankreich einen Verstoß gegen EU-Recht, namentlich die Personenfreizügigkeit und eine Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vor.

USA/Argentinien – Schulden: Nach einer Meldung von spiegel.de hat der Oberste Gerichtshof der USA die Revision eines Urteils, das Argentinien zu Milliardenzahlungen an Gläubiger verpflichtet, abgelehnt. Betroffen sind Forderungen aus dem Staatsbankrott des südamerikanischen Landes vor gut zehn Jahren. Die von einem Hedgefonds angeführte Gruppe von Gläubigern hatte argentinische Umschuldungsangebote mit Forderungsverzichten abgelehnt und in den USA erfolgreich die volle Zahlung ihrer Forderungen eingeklagt.

USA – Kostenerstattung: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt berichtet Rechtsanwalt Christian Harmsen über einen Rechtsprechungswandel in den USA. Ausgehend von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs würden dort nun Gerichte bei der Bewertung der Kostentragungspflicht in Patentstreitigkeiten auch die Beweggründe der Klagen in Betracht ziehen. Dies sei ein Gewinn für Unternehmen, die von Patentverwertungsgesellschaften häufig ohne Aussicht auf Erfolg verklagt würden und bislang aus Angst, auf den Kosten anwaltlicher Vertretung sitzen zu bleiben, in teure Vergleiche einwilligten.

Sonstiges

Opferberatung: Die SZ (Annette Ramelsberger) erinnert an eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der die neue Bundesregierung die Beratung für Opfer rechtsradikaler Gewalt verbessern wollte. Ein von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angekündigtes Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus sehe zwar die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen vor und biete etwa Beratung bei der Verhinderung von NPD-Aufmärschen auf lokaler Ebene an. Dagegen würde die Finanzierung der Beratung konkret betroffener Opfer seit Jahren stagnieren.

NSU: Nun bespricht auch die FAZ (Nils Minkmar) in ihrem Feuilleton das Buch "Heimatschutz" von Stefan Aust und Dirk Laabs zum mörderischen Wirken des NSU. Der Rezensent erkennt in den "fundierten Recherchen" der Autoren "einen Roman unserer jüngsten Vergangenheit," der zutage fördere, dass "unsere offene Gesellschaft" in ihrer Mitte eine geschlossene unterhalte.

Sex-Steuer: Die FAZ (Manfred Schäfers) berichtet über eine Sondersteuer für sexuelle Dienstleistungen, die als besondere Spielart der Vergnügungsteuer von mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen erhoben wird. Obwohl Interessenverbände gegen die Steuer protestieren, sei die Rechtslage eindeutig: Kommunen könnten Aufwandsteuern "erfinden, solange sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind".

WM und Arbeitsrecht: Wie sich Fußballbegeisterung und arbeitsvertragliche Pflichten vertragen, verrät spiegel.de (Elke Spanner). Bei Arbeitsplätzen, an denen auch zu Übertragungszeiten gearbeitet werde, müsse vor dem Einschalten von Fernseher oder Livestream der Vorgesetzte gefragt werden. Wer jetzt erst auf die Idee komme, sich für die spannendsten Spiele Urlaub zu nehmen, habe zumindest bei länger planenden Arbeitgebern schlechte Karten und laufe dann auch Gefahr, durch kurzfristige Krankmeldungen eine Kündigung zu provozieren.

Das Letzte zum Schluss

Marke CR7: Der gestrige Montag war kein guter Tag für Cristiano Ronaldo. Auch abseits des Fußballfeldes sind Zweifel an der Ausnahmestellung des Portugiesen angebracht: Wie Stefan Fuhrken (markenblog.de) schreibt, ist zwar sein Kürzel "CR7" seit Juni 2008 europaweit markenrechtlich geschützt. Bereits seit über 50 Jahren besteht aber die deutsche Wort-/Bildmarke "C-R-7" bzw. "CE – ERR – SIEBEN" mit Schutz in der Markenklassifikation für "Stillweine, Schaumweine, Malzweine, Fruchtweine, Fruchtschaumweine, Wermutweine".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2014: Rechtspolitisches WM-Fieber - Gebührenschneiderei mit Hartz IV - Argentinische Schulden in den USA . In: Legal Tribune Online, 17.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12278/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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