Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2014: Rechtspolitisches WM-Fieber - Gebührenschneiderei mit Hartz IV - Argentinische Schulden in den USA

17.06.2014

Justiz

BVerwG - Elbvertiefung: Die FAZ (cmu) berichtet über den im kommenden Monat vor dem Bundesverwaltungsgericht beginnenden Prozess zur umweltrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Elbvertiefung in Hamburg. Zwar sei eine Vorlage der Frage an den Europäischen Gerichtshof denkbar, angesichts der Ansetzung mehrerer Verhandlungstermine aber nicht wahrscheinlich. Das Infrastrukturprojekt diene dem verbesserten Zugang großer Frachtschiffe zum Hamburger Hafen, nach der Ansicht klagender Umweltverbände bestehe hierfür angesichts alternativer Häfen wie etwa Wilhelmshaven kein Bedarf.

OLG Köln zu Werbeanrufen: Auch telefonische Kundenbefragungen zur Zufriedenheit mit Leistungen eines Anbieters nach einer Reklamation sind einwilligungspflichtige Werbeanrufe. Dies entschied nach einer Meldung von Udo Vetter (lawblog.de) das Oberlandesgericht Köln auf eine Klage der Bundesverbraucherzentrale. Nach der Beweisaufnahme habe für das Gericht festgestanden, dass der Anruf zuvörderst die Kundenzufriedenheit mit den Serviceleistungen des Auftraggebers und damit Werbecharakter besessen habe.

LG Berlin – Geflüchteter Mörder: In einem Bericht über den vor einem Monat aus der Berliner JVA Moabit geflüchteten Untersuchungshäftling Metin M. schreibt die SZ (Verena Mayer), dass der gegen ihn laufende Prozess wegen Mordes eines stadtbekannten Disco-Betreibers am kommenden Donnerstag vor dem Landgericht Berlin fortgesetzt wird. Möglich sei dies, weil der Angeklagte unentschuldigt fehle und auch bereits Gelegenheit gehabt habe, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

StA München – Deutsche Bank: Die Münchner Staatsanwaltschaft arbeitet nach einem Bericht des Handelsblatts (Laura de la Motte/Peter Köhler) derzeit an einer Abschlussverfügung zu den Ermittlungen gegen den Co-Vorstandschef der Deutsche Bank, Jürgen Fitschen, wegen Prozessbetrugs. Ob hiermit eine Anklage wegen der Äußerungen Fitschens im Schadensersatzverfahren der Kirch-Erben verbunden ist, sei offen, werde aber erwartet.

Kündigungsgrund Facebook: Immer häufiger müsse sich die Rechtsprechung mit Kündigungen befassen, die mit Social-Media-Aktivitäten von Arbeitnehmern begründet wurden. Dies schreibt das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) und nennt einige Beispiele, in denen Arbeitnehmer Bilder aus Arbeitsabläufen posteten oder Vorgesetzte kritisierten. Eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung sei noch nicht erkennbar, bei unsachlichen Beschreibungen von Chefs werde aber berücksichtigt, ob die Äußerung allgemein oder nur für sogenannte enge Freunde zugänglich gemacht wird.

Hartz-IV-Klagen: Nun berichtet auch die FAZ (Joachim Jahn) über die Auskunft der Bundesregierung zur Erfolgsquote sogenannter Hartz-IV-Klagen in der Sozialgerichtsbarkeit. Joachim Wagner, Autor des Buches "Vorsicht Rechtsanwalt" führe viele Widersprüche und Klagen von Leistungsempfängern auf "Gebührenschneiderei" von Anwälten zurück, die formale Fehler überlasteter Sachbearbeiter in den Jobcentern ausnutzten. Einer Äußerung des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, nach der mit Hartz IV "kein Geld zu verdienen sei," beweist nach Ansicht Wagners, "dass er von der Wirklichkeit in diesem Segment des Berufsstandes nicht viel weiß".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2014: Rechtspolitisches WM-Fieber - Gebührenschneiderei mit Hartz IV - Argentinische Schulden in den USA . In: Legal Tribune Online, 17.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12278/ (abgerufen am: 22.07.2024 )

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